Sie werden beim Immobilienkauf oft vergessen: die Gerichts- und Notarkosten. Sie zählen zu den Nebenkosten der Baufinanzierung und betragen normalerweise rund 1,5 Prozent des Grundstückspreises bzw. des Kaufpreises der Immobilie.

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    Das Wichtigste in Kürze
    • Gerichtskosten beinhalten auch die Kosten für den Notar oder die Notarin. Oft werden Gerichts- und Notarkosten bei der Finanzierungsplanung vergessen, obwohl sie rund 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie ausmachen.

       

    • Weitere anfallende Kosten beim Immobilienerwerb sind: Grunderwerbssteuer, Finanzierungskosten oder Kosten für die Renovierung/Modernisierung.

       

    • Je teurer die Immobilie, desto höher sind auch die Notarkosten.

    Was sind Gerichtskosten?

    Enthalten in den Gerichtskosten sind auch die Kosten für die Leistungen des Notars oder der Notarin, wobei Gerichtskosten und Notarkosten immer zusammen abgerechnet werden. Gerichtskosten sind beim Kauf der Immobilie beziehungsweise nach Abschluss des Kaufvertrages zu entrichten. Häufig werden die Gerichts- und Notarkosten bei der Finanzierungsplanung vergessen, sie machen aber rund 1,5 Prozent des gesamten Kaufpreises einer Immobilie aus. Jeder Immobilienerwerb erfordert einen Eintrag im Grundbuch, welches Auskunft über Eigentums- und Belastungsverhältnisse eines erworbenen Grundstückes gibt. Notar:innen sind dafür zuständig, Erklärungen, Dokumente des Grundstückkaufes und Grundschuldbestellungen in das Grundbuch einzutragen. Eine Einsicht in das Grundbuch ist nur unter Angabe von relevanten Gründen möglich. 


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    Anfallende Kosten bei Immobilienerwerb

    Bei Erwerb einer Immobilie fallen neben Kaufpreis und Notar- und Gerichtskosten folgende weitere Kosten an: die Grunderwerbsteuer, die sich je nach Bundesland unterscheidet (von 3,5 Prozent in Bayern und Sachsen bis zu 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein), sowie Finanzierungskosten (z. B. Zinsen für die Kaufpreisfinanzierung). Abhängig vom Alter und vom Zustand der Immobilie können auch zusätzliche Kosten für Renovierung/Modernisierung sowie An- und Umbau anfallen. Die Grunderwerbsteuer entfällt nur auf den Kaufpreis der Immobilie, nicht aber auf das in der Immobilie enthaltene Inventar.

    Im Falle eines Kaufs von Eigentum ist es unbedingt notwendig, dass ein Notar oder eine Notarin anwesend ist, da diese:r die Eigentumsübertragung auch rechtlich für gültig erklärt und den Kauf notariell beurkundet. Ein Kaufvertrag alleine ist nicht ausreichend, um alleinige:r Eigentümer:in eines Grundstücks zu werden: Hierfür sind sowohl die Eintragung im Grundbuch als auch die Auflassung im Grundbuch erforderlich.

    Auflassung bedeutet, dass Verkäufer:in und Käufer:in die Einigung über den Kauf vertraglich festhalten, was wiederum gesondert notariell beurkundet werden muss. Die Kosten für Grundbucheintragung, Löschung und Abtretung (Übertragung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger) unterscheiden sich. Auch für die Löschung aus dem Grundbuch und für eine Abtretung  fallen Notarkosten an. Die Kosten für Abtretungen und Löschungen sind jedoch nicht so hoch wie die Kosten der Eintragung. Je teurer eine Immobilie ist, desto höher sind auch die Notarkosten.


    Beispielrechnung der Kosten

    Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, einer Grundschuldeintragung über 80.000 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen folgende Kosten an:
    Abwicklungsgebühr Kauf (Notar) 414 EUR
    Beurkundungsgebühr (Notar) 177 EUR
    Eintragungsgebühr (GA) 177 EUR
    Eintragungsgebühr Eigentümerwechsel (GA) 207 EUR
    Kauf Vollzugsgebühr (Notar) 104 EUR
    Notaranderkonto (Notar) 288 EUR
    Notarbestätigung (Notar) 44 EUR
    Eintragung Vollzugsgebühr (Notar) 44 EUR
    Mehrwertsteuer 171 EUR
    Gesamtbetrag inkl. MwSt. 1626 EUR

    Mehr Infos zu den Kosten und weitere Beispielrechnungen findet du in dieser Gebührentabelle für die Berechnung der Notar- und Grundbuchkosten.


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