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Übergangsweise gilt die alte Reglung noch bis zum 28. Februar 2023. Danach startet die Neubauförderung in Deutschland neu teilweise unter verschärften Bedingungen. Wenn du die alten Förderbedingungen noch nutzen willst, solltest du dich beeilen. Wir erklären, was sich ändert und für wen sich die neue Förderung lohnt.


Lange hat es gedauert, aber jetzt sind die neuen Förderbedingungen für den Neubau bekannt. Die Neubauförderung wird zu einer stärkeren Förderung von Nachhaltigkeit, was zu erwarten war. Der Tilgungszuschuss wird für Privatleute gestrichen und es gibt ausschließlich vergünstigte Kredite, deren Höhe sich nach der Stufe der Nachhaltigkeit unterscheidet. 150.000 Euro gibt es pro Wohneinheit für besonders umweltfreundliche Gebäude mit einem Nachhaltigkeitssiegel. Für klimafreundliche Gebäude ohne Nachhaltigkeitssiegel kann eine Förderung von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden. Hinter der neuen Förderung steckt die Idee, die Sorgen zu mildern, die Kreditnehmende derzeit am meisten bedrängen: steigende Zinskosten.



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Ab Juni 2023 soll überdies eine neue Eigentumsförderung für Familien von Bundesbauministerin Geywitz eingeführt werden. Familien mit einem Jahresgehalt von bis zu 60.000 Euro plus 10.000 Euro für jedes Kind sind berechtigt, diese Förderung zu beantragen. Dieses KfW-Programm soll zinsgünstige Kredite im Wert von 350 Millionen Euro pro Jahr anbieten. Die gesamte Neubauförderung beläuft sich auf ein jährliches Volumen von 1,1 Milliarden Euro, welche aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird.


Noch bis 28. Februar gilt:

  • Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es den Kredit 261 – Wohngebäude der KfW-Bank.
  • Du erhältst bis zu 120.000 Euro Kredit zu sehr günstigen Konditionen (0,59 Prozent, Stand Mitte Februar 2023).
  • Gefördert wird ausschließlich der Bau eines Effizienzhauses 40 NH (Nachhaltigkeitsklasse). Das bedeutet, dass eine besondere Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig ist.
  • Als Tilgungszuschuss erhältst du fünf Prozent des Kreditbetrags, also maximal 6.000 Euro.

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Ab dem 1. März 2023 gilt:

  • Die neue Förderung heißt: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude – Kredit 297, 298
  • Es gibt ausschließlich einen Förderkredit (Konditionen sind noch nicht bekannt).
  • Der Tilgungszuschuss entfällt.
  • Der maximale Kreditbetrag unterschiedet sich je nach Gebäudestandard.
  • Wenn du die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreichst, erhältst du bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
  • Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn deine Immobilie die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreicht. Gemeint ist hiermit ein spezielles Qualitätszertifikat für nachhaltige Gebäude.
tipp
Tipp

Wenn du das alte Förderprogramm noch nutzen möchtest, musst du es bis zum 28.2.2023 beantragen. Dazu musst du mit deiner finanzierenden Bank sprechen, denn KfW-Förderungen werden ausschließlich über den Finanzierungspartner beantragt.

 

Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn du…

  • kein Haus nach den neuen Förderstandards bauen kannst oder willst;
  • trotzdem die höhere Fördersumme von 120.000 statt nur 100.000 Euro nutzen möchtest;
  • vom Tilgungszuschuss der „alten“ Förderung profitieren möchtest.

Wenn dein Gebäude ein QNG-Zertifikat erhalten wird und der Tilgungszuschuss nicht so wichtig für dich ist, solltest du lieber auf die neue Förderung warten: Dann erhältst du einen Kredit von 150.000 Euro und somit bis zu 30.000 Euro mehr als bei der aktuellen Förderung.



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