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Ab 2024 kann der Wohn-Riester auch für das Sanieren genutzt werden. Damit keine Zeit beim Ansparen verloren geht, solltest du dir jetzt überlegen, ob die energetische Sanierung für dich sinnvoll ist.


Das Thema „energetische Sanierung“ beschäftigt Immobilienbesitzer:innen derzeit sehr stark – und wird wohl auch künftig wichtig bleiben. Deshalb sieht das soeben verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 ab Januar 2024 die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum als mögliche Verwendung vor. 




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Bislang konntest du den Riester-Vertrag nur für folgendes verwenden:

verwenden, um Eigenkapital aufbauen, Kredite zur Tilgung und Umschuldung oder aufzunehmen.

  • Aufbau von Eigenkapital
  • Kredite zur Tilgung und Umschuldung
  • Darlehen zur altersgerechten Sanierung

Nur dann war die Geldentnahme „förderunschädlich“. Wer dagegen verstößt, muss die Zulagen nachträglich zurückzahlen.


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Welche Sanierung bezahlt Wohn-Riester?

Eine Förderung der energetischen Sanierung ist sinnvoll, denn Wohn-Riestern ist als Ersatz für eine Rentenzahlung gedacht: Dank der eigenen Immobilie fallen im Alter keine Mietkosten an, die mit einer Rente bezahlt werden müssen. Doch schrumpelige Bestandsimmobilien wollen auch erhalten und auf dem neuesten Stand der (Energie-) Technik gebracht werden. Das ist zukünftig mit dem Riester-Vertrag möglich.

Ähnlich der Verwendung für den altersgerechten Umbau kannst du dann mithilfe deines Riester-Vertrags die Dämmung verbessern, neue Außentüren und Fenster einbauen lassen, die Heizungsanlage erneuern oder digitale Regelungstechnik einsetzen.  

Bernd Hertweck vom Verband Privater Bauherren freut sich:

„Der Gesetzgeber setzt damit ein starkes Zeichen für den dauerhaften Substanzerhalt der Immobilie mit der Perspektive, im Alter nicht nur mietfrei zu leben, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten.“  

Beispielrechung: energieeffiziente Sanierung mit Wohn-Riester

Wohnriestern kannst du zum Beispiel mit einem riesterfähigen Bausparvertrag. Die höchstmögliche Förderung erhältst du, wenn du mindestens vier Prozent deines Jahresbruttoeinkommens einzahlst. Das gilt bis maximal 2.100 Euro. Die Maximalsumme entspricht derjenigen Summe, die du jährlich als Ausgaben für den Vertrag von der Steuer abziehen kannst.  

Die Förderung vom Staat beträgt 175 Euro Grundzulage plus eine Kinderzulage von 185 Euro (für Kinder, die vor 2008 geboren sind) oder 300 Euro (für Kinder, die nach 2008 geboren sind).

Unterm Strich kann eine Familie mit 2 Kindern, die nach 2008 geboren wurden, Zulagen von 2·175 Euro + 2·300 Euro = 950 Euro pro Jahr erhalten.

Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen bei Abschluss eines Riester-geförderten Bausparvertrags noch einen Einmalbonus von 200 Euro.


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