Erneuerbare Energien vom eigenen Hausdach sind der Trumpf, der jedem Hausbesitzer in der Energiekrise in die Karten spielt. Künftig lohnen sie sich für dich noch mehr: Es gibt höhere Vergütungen, keine Zwangskappung der Erträge mehr und eine weitgehende Steuerbefreiung.



In der Vergangenheit war es teilweise so, dass sich Photovoltaikanlagen gar nicht mehr lohnten: Die Einspeisevergütung war eher lau, dafür die Preise für die Installation oder die notwendigen Stromspeicher sehr hoch.

Viele Änderungen führen dazu, dass Solaranlagen bereits heute oder ab dem 1. Januar 2023 attraktiver werden. Da Handwerker rar sind, lohnt es sich für dich – bei Bedarf – bereits jetzt alles für den eigenen Stromspeicher in die Wege zu leiten.

Die drei wichtigen Booster für deine PV-Anlage sind:




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1. Keine Steuern mehr


Was war das doch anstrengend, wenn man bisher um die lästigen Steuern herumkommen wollte. Beispielsweise musstest du „Liebhaberei“ nachweisen, wenn deine kleine PV-Anlage mit weniger als 10 kW Leistung steuerfrei bleiben sollte. Damit ist ab 2023 Schluss, wie es das Jahressteuergesetz vorsieht. Im Einzelnen:

  • Bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt wirst du von der Einkommenssteuer befreit. Das gilt ab 2023 auch für Altanlagen. Es ist auch ganz egal, ob du den Strom selbst nutzt oder einspeist oder gemischt nutzt.
  • Auch auf die Mehrwertsteuer verzichtet das Finanzamt ab 2023. Du kannst dann deine Anlage und auch einen Stromspeicher mehrwertsteuerfrei erwerben – sofern die Anlage unter der 30-Kilowatt-Grenze bleibt. Bisher musste man auf die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ verzichten, wenn man sich die Mehrwertsteuer bei der Anschaffung zurückholen wollte. Das führte zu vielen aufwendigen Steuerarbeiten wie zum Beispiel einer quartalsweisen Umsatzsteuervorauszahlung. Damit ist ab 1. Januar 2023 Schluss. Zumindest, wenn der Bundestag und Bundesrat der Gesetzesänderung zustimmen.

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2. Höhere Einspeisevergütung


Die höhere Einspeisevergütung ist bereits in Kraft und Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Sie gilt für alle neuen PV-Anlagen, die zwischen dem 30. Juli 2022 und 31. Januar 2024 in Betrieb gingen oder gehen. Die Vergütungssätze gelten für 20 Jahre. Nach dem Stichtag 2024 sinken sie im Halbjahresrhythmus, je nachdem, wann die Anlage in Betrieb geht.

Die Vergütung wurde im EEG geteilt: Wer die Sonnenenergie voll einspeist und nicht selbst nutzt, erhält höhere Vergütungen als ein Überschusseinspeiser, der den Strom selbst nutzt und nur die Überschüsse ins Netz speist. Wer eine so große Anlage auf dem Dach hat, dass er wenig vom Strom selbst nutzen kann, für den lohnt sich das Volleinspeisemodell. Es ist auch möglich, beides zu realisieren: mit zwei separaten Anlagen, die über einen eigenen Zähler verfügen.

Leistung Volleinspeiser Überschusseinspeiser
<= 10 kW 13 Cent
8,20 Cent
15 kW 12,30 Cent 7,83 Cent
20 kW 11,95 Cent 7,65 Cent
25 kW 11,74 Cent
7,54 Cent
30 kW 11,60 Cent 7,47 Cent

tipp
Tipp

Du kannst dich jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welches Modell du nutzt. Wenn du anfangs Volleinspeiser bist, dann aber einen Stromspeicher kaufst und später mit einem E-Auto einen höheren Strombedarf hast, kannst du auch für die Überschusseinspeiser-Variante optieren.


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3. Die 70-Prozent-Grenze entfällt

Es hört sich paradox an, aber bisher mussten PV-Anlagen-Besitzer entweder eine Art Ausschalter für ihre Anlage installieren, der es dem Netzbetreiber erlaubte, sie vom Netz zu trennen oder von vornherein die Leistung ihrer Anlage bei 70 Prozent kappen. Letzteres war vielen Betreibern ein Dorn im Auge. Dieser wird nun beseitigt: Seit Mitte September brauchen neue Anlagen sich nicht mehr künstlich zu beschränken – zumindest, wenn sie eine Leistung unter 25 kW besitzen. Ab Januar 2023 gilt dies dann auch für alte Anlagen – allerdings nur bis zu einer Leistung von sieben kW.

hint
Lohnen sich Balkonkraftwerke?

Auch Besitzer einer Eigentumswohnung können solare Energie ernten. Das Zauberwort hierfür lautet: Balkonkraftwerk. Dabei handelt es sich um PV-Anlagen, die am Balkon oder anderen Gebäudeteilen befestigt werden. Sie dürfen bis zu 600 Watt erzeugen und können meist mit handelsüblichen Schukosteckern angeschlossen werden. 400 bis 500 kWh Ertrag im Jahr sind bei optimaler Ausrichtung durchaus drin. Das reicht für eine Menge Haushaltselektronik, den WLAN-Router oder einen Kühlschrank. Balkon-PV-Anlagen müssen wir ihre großen Brüder auf dem Dach ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber ist ebenfalls nicht verkehrt – der informiert euch auch, ob eventuell euer Stromzähler ausgetauscht werden muss.



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