Seit Januar 2023 gelten für Photovoltaik-Anlagen besondere Steuerregeln. In den meisten Fällen sind sie sogar komplett steuerfrei. Was du dafür tun musst, erfährst du hier.
Das Jahressteuergesetz 2022 bringt viele steuerliche Vorteile für Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen.
Auf neue PV-Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung muss keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden.
Einnahmen aus privaten Anlagen sind von der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer befreit.
- Wie werden PV-Anlagen besteuert?
- Umsatzsteuer beim Kauf
- Warum erhebt die Regierung keine Umsatzsteuer mehr auf PV-Anlagen?
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- Umsatzsteuer auf Einnahmen
- Das musst du bei der Einkommenssteuer beachten
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- Das musst du bei der Steuererklärung beachten
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Im Dezember 2022 wurde das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) abgesegnet und damit zahlreiche Änderungen beschlossen. Grund für die Anpassung des Steuerrechts war, dass sich in etlichen Bereichen ein fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf entwickelt hatte – insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Verfahrensvereinfach, Rechtssicherheit und Steuergegerechtigkewit, sowie die Umsetzung des Koalitionsvertrages und Anpassungen an EU-Recht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Zwei der Meilensteine des JStG 2022 betrifft die Photovoltaik:
Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaik-Anlagen eine erweiterte Beratungsbefugnis haben sollen.
Die Änderungen im Steuergesetz sind neben weiteren Maßnahmen zur Photovoltaik-Förderung dazu gedacht, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben.
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PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden fällt die Umsatzsteuer (im Volksmund auch Mehrwertsteuer) weg. Wichtig ist die Formulierung “geliefert”, denn die Regelung gilt auch für Anlagen, die bereits 2022 gekauft wurden, aber erst 2023 geliefert wurden.
Damit der Nullsteuersatz greift, muss die Photovoltaikanlage entweder auf dem Dach oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert sein. Das heißt, dass auch ein Standort auf Garagen, Schuppen oder im Garten möglich ist. Darüber hinaus darf die PV-Anlage eine Peak-Leistung von 30 kWp nicht überschreiten. Bei größeren Mehrfamilienhäusern sind 15 kWp pro Wohneinheit möglich.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für alle Komponenten der Photovoltaikanlage, also neben den Solarmodulen auch beispielsweise Wechselrichter und Solarspeicher. Auch beim Kauf von Balkonkraftwerken musst du keine Umsatzsteuer zahlen.
Müssen defekte Teile der Photovolataik-Anlage ersetzt werden, gilt ebenfalls die Nullprozent Umsatzsteuer. In der Regel werden diese dann aber von dem Fachbetrieb bestellt, der sich um den Austausch kümmert. Den Firmen ist es freigestellt, den günstigeren Preis an ihre Kund:innen weiterzugeben. Ein Preisvergleich ist also durchaus lohnenswert.
Mit dem Wegfall der Umsatzsteuer möchte die Regierung den Absatz und somit den Ausbau von Solartechnik weiter vorantreiben. Die Nullprozent Umsatzsteuer ist allerdings nur durch eine EU-Richtlinie aus April 2022 überhaupt möglich. Normalerweise gehören PV-Anlagen zu den steuerpflichtigen Produkten. Da die Regierung den Kauf aber im Sinne des Gemeinwohls (also dem Kampf gegen den Klimawandel) wünscht, gibt die EU-Regelung grünes Licht zur (kurzzeitigen) Abschaffung der Umsatzsteuer.
Eine Solaranlage zu mieten ist immer beliebter. Für diese Art der Anschaffung gilt die neue Umsatzsteuerregelung allerdings nicht. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Mieter:innen nach dem Ende der Mietdauer die Solaranlage kaufen - wenn auch nur für einen symbolischen Euro.
Neben Mietanlagen sind auch mobile Solarmodule von der 0 Prozent Umsatzsteuer ausgeschlossen.
Beziehst du Strom aus dem öffentlichen Netz musst du auf den Strompreis Umsatzsteuer zahlen. Diese Umsatzsteuer wurde bis Januar 2023 auch auf den Selbstproduzierten Strom erhoben. Dazu wurde der Nettostrompreis des Energieversorgers herangezogen und berechnet, welche Kosten dir für deinen Eigenverbrauch entstanden wären.
Mit dem neuen Jahressteuergesetz 2022 entfällt auch hier die Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass du mindestens 90 Prozent des produzierten Stroms selbst nutzt.
Neben den gesparten Stromkosten erzielst du mit deiner PV-Anlagen Einnahmen durch die Einspeisevergütung. Diese Gewinne mussten mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Einkommenssteuer angegeben werden sofern deine Anlage größer als 10 kWp Leistung erbracht hat. Inzwischen müssen Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp Leistung beziehungsweise 15 kWp je Einheit nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Vor der Änderung des Jahressteuergesetzes konnten sich Berteiber:innen von PV-Anlagen entscheiden, ob sie sich als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht oder als freiwillig umsatzsteuerpflichtig beim Finanzamt anmelden.
Als freiwillig umsatzsteuerpflichtig hast du den Vorteil, dass du dir die Umsatzsteuer auf die Anschaffungs- und Installationskosten als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kannst. Die meisten Betreiber:innen welchselten schließlich ins, weil das in der Regel steuerlich günstiger ist. Das ist allerdings erst nach fünf Jahren ohne steuerliche Nachteile möglich.
Sobald du Überschüssigen Strom ins Netz einspeist und dafür gemäß EEG eine Einspeisevergütung erhältst, giltst du als Unternehmer. Daher musst du auch deine Solaranlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt melden. Auch dann, wenn du weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer auf die Einnahmen entrichten musst.
Betreiber:innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp sind vpn der Gewerbesteuer befreit. Dennoch ist es in manchen Regionen nötig, ein Gewerbe anzumelden. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Frage am besten beim zuständigen Gewerbeamt nach, noch bevor du die Solaranlage kaufst und installierst.
Übrigens: Eine Photovoltaik Versicherung sichert deine Investition vor vielen Risiken ab und schützt dich vor teilweise erheblichen finanziellen Verlusten. Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach der Größe deiner PV-Anlage. Welche Größe für dich sinnvoll ist, erfährst du mit dem Solar-Rechner.
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Jetzt PDF downloadenAls Redakteurin für Vermietet.de und ImmoScout24 hat sich Yvonne Häusler über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren intensiv mit Themen rund um Immobilien und Vermietung auseinandergesetzt. Als Expertin für Immobilienmodernisierung beschäftigt sie sich insbesondere mit der Energiewende, dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Solarthermie. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei stets darauf, komplexe Sachverhalte für die Leser verständlich aufzubereiten.
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