Beispiel: 20 Jahre Restnutzungsdauer
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erklären, wie du profitieren kannst:

Die meisten Mietimmobilien werden standardisiert über einen

Zeitraum von 50 Jahren ab dem Kaufzeitpunkt mit einem Satz
von 2 % abgeschrieben. Je nach Baujahr und Ausstattung der
Immobilie ist
 diese jedoch in Wahrheit deutlich kürzer. Mittels
eines seriösen Gutachtens
 kannst du die kürzere Nutzungsdauer
deiner Immobilie beim 
Finanzamt nachweisen.

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Sprengnetter Experte

Sebastian Drießen
Sachverständiger und Immobilienexperte bei Sprengnetter

„Ich kann jedem Eigentümer eines Renditeobjekts nur dringend empfehlen, die Erstellung eines Nutzungsdauer-Gutachtens zu prüfen. In zahlreichen Fällen ermöglicht ein solches Gutachten, eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen, was nicht nur zu einer höheren AfA (Abschreibung) beim Finanzamt führt, sondern auch die jährliche Steuerlast signifikant senken kann.“




Das sagen andere Kund:innen zu unserem Service



  • Dr Oliver Balogh

    Dank der schnellen Bearbeitung und der präzisen Ergebnisse konnten wir das Gutachten innerhalb kürzester Zeit dem Finanzamt vorlegen.

    Dezember 2024

  • Richard Kujawa

    Unsere individuellen Anliegen wurden stets berücksichtigt. Es ist spürbar, dass der Fokus auf die Bedürfnisse der Kunden gelegt wird.

    Januar 2025

  • T. S.

    Ich war beeindruckt von der Fachkompetenz des Teams. Absolut empfehlenswert!

    September 2024




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Aktuelle Beispiele

Einfamilienhaus

Baujahr: 1974

Nutzungsdauer: 33 Jahre

Ersparnis: 1.241 €/Jahr

Mehrfamilienhaus

Baujahr: 1945

Nutzungsdauer: 27 Jahre

Ersparnis: 4.588 €/Jahr

Wohn-Geschäftshaus

Baujahr: 1918

Nutzungsdauer: 19 Jahre

Ersparnis: 6.670 €/Jahr




Rechenbeispiel

Dass sich ein Gutachten für die Nutzungsdauer richtig auszahlen kann, verdeutlicht folgende Beispielrechnung eines Mehrfamilienhauses:

  • Kaufpreis(anteil) für die baulichen Anlagen (einschließlich Kaufnebenkosten): 780.000 €
  • Baujahr: 1972
  • einfache bis mittlere Ausstattung
  • kleinere Modernisierungen zur Instandhaltung
  • Steuersatz: 42 %
Ohne Gutachten Mit Gutachten Differenz
Nutzungsdauer 50 Jahre 20 Jahre 30 Jahre
Jährliche Abschreibung in % 2 % 5 % 3 %
Jährliche Abschreibung in € 15.600 € 39.000 € 23.400 €
Jährliche Steuerersparnis 6.552 € 16.380 € 9.828 €



Tabelle für die Nutzungsdauer

Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten? Die Tabelle zeigt den maximalen steuerlichen Vorteil in Abhänigkeit vom Baujahr und der Ausstattung unter Berücksichtigung des pauschalen Abschreibungssatzes von 2 %.



Baujahr sehr einfache
Ausstattung
einfache
Ausstattung
mittlere
Ausstattung
gehobene
Ausstattung
stark
gehobene
1975 8,00 % 4,67 % 3,00 % 2,00 % 1,33 %
1980 4,67 % 3,00 % 2,00 % 1,33 % 0,86 %
1985 3,00 % 2,00 % 1,33 % 0,86 % 0,50 %
1990 2,00 % 1,33 % 0,86 % 0,50 % 0,22 %
1995 1,33 % 0,86 % 0,50 % 0,22 % 0,00 %
2000 0,86 % 0,50 % 0,22 % 0,00 % -0,18 %
2005 0,50 % 0,22 % 0,00 % -0,18 % -0,33 %
Ersparnis zu erwarten
kaum Ersparnis zu erwarten
keine Ersparnis zu erwarten
Steuernachteil zu erwarten





Häufige Fragen:



Was bedeutet Nutzungsdauer bei Immobilien?

Die Nutzungsdauer im Sinne des Einkommensteuergesetzes bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Anschaffung. Die Nutzungsdauer kann wirtschaftlich („wirtschaftliche Restnutzungsdauer), technisch („technische Restnutzungsdauer“) oder rechtlich („rechtliche Nutzungsdauer“) begrenzt sein. Die Nutzungsdauer ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.

Wie errechnet sich die Nutzungsdauer?

Grundsätzlich ermittelt sich die Nutzungsdauer aus dem Differenzbetrag von der objektartspezifischen Gesamtnutzungsdauer und dem Gebäudealter. 
Es wird zudem zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Nutzungsdauer unterschieden. Eine Kernsanierung, durchgeführte Modernisierungen oder unterlassene Instandhaltungen haben i.d.R. jedoch eine Modifizierung der Nutzungsdauer zur Folge.

Was kostet ein Nutzungsdauer-Gutachten?

Das sind die Preise für das Nutzungsdauer-Gutachten: Eigentumswohnung: 899,00€ inkl. MwSt. Ein-/Zweifamilienhaus: 899,00€ inkl. MwSt. Mehrfamilienhaus (bis 1.000 m²): 1.149,00€ inkl. MwSt. Wohn- und Geschäftshaus (bis 70% gewerblicher Anteil): 1.499,00€ inkl. MwSt. Das Nutzungsdauer-Gutachten für ein ein Mehrfamilienhaus mit über 1.000 m² wird individuell auf Anfrage kalkuliert.

Bitte wende dich dazu per E-Mail  an unseren Kundenservice unter nutzungsdauer@sprengnetter.de

Kann ich die Kosten für das Nutzungsdauer-Gutachten steuerlich geltend machen?

Ja, die Kosten für das Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

In welcher Steuererklärung kann ich das Nutzungsdauer-Gutachten einreichen?

Falls du deine Steuererklärung noch nicht eingereicht hast und der Bewertungsstichtag innerhalb des entsprechenden Jahres liegt, besteht die Möglichkeit, das Gutachten für diese Steuererklärung zu verwenden. Wenn du bereits einen Steuerbescheid erhalten hast, ist es wichtig zu prüfen, ob dieser bereits rechtskräftig ist. Bei Unsicherheiten kann dein Steuerberater weiterhelfen. Angenommen, du hast letzte Woche deinen Steuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten und das Gutachten wird zum 1. Januar 2023 erstellt, empfiehlt es sich, zeitnah deinen Steuerberater zu kontaktieren. Möglicherweise kannst du die kürzere Nutzungsdauer noch berücksichtigen lassen. Wenn du den 1. Januar 2024 als Bewertungsstichtag gewählt hast, reiche das Gutachten einfach zusammen mit dem beigefügten Begleitschreiben deines Steuerberaters beim Finanzamt ein, wenn du deine Steuererklärung einreichst.

Sind die Gutachter zertifiziert?

Ja, unsere Gutachter sind von einer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle zertifiziert und anerkannt.

Warum brauche ich eine Ortsbesichtigung?

Wir empfehlen eine Bestellung inkl. Objektbesichtigung. Der Sachverständige kann dadurch eine genaue und verlässliche Bewertung vornehmen und die individuellen Merkmale, den Zustand und eventuelle Mängel des Objekts umfassend begutachten. Finanzämter akzeptieren in der Regel nur Gutachten mit einer Ortsbesichtigung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen. Bei einer Bestellung ohne Ortstermin entfällt daher auch die Geld-zurück-Garantie.

So läuft die Ortsbesichtigung ab:

  1. Beauftragung: Du beauftragst Sprengnetter mit der Innen- und Außenbesichtigung eines Objektes zwecks Bestandsaufnahme für ein Nutzungsdauergutachten über das Bestellformular.
  2. Terminvereinbarung: Du wirst von unserem Inhouse-Service Center telefonisch oder per Mail für die Terminvereinbarung kontaktiert. Die Besichtigung erfolgt durch einen zertifizierten Sachverständigen vor Ort. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Mehrfamilienhaus, muss mindestens eine exemplarische Wohneinheit besichtigt werden. In allen anderen Fällen wird das gesamte Objekt besichtigt.
  3. Unterlagen und Objektdaten vorbereiten: Halte bitte für einen reibungslosen Ablauf der Besichtigung die folgenden Informationen zum Objekt bereit: Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu erfolgten Modernisierungen (Jahr, Umfang), Heizungsanlage und verwendete Energieart. Soweit wir im Einzelfall zusätzliche Informationen benötigen, teilen wir dir dies bereits bei der Terminvereinbarung mit.
  4. Besichtigungstermin: Die Objektbesichtigung findet in der folgenden Reihenfolge statt:
    1. Wir beginnen mit der Außenbesichtigung. Dabei fertigt unser Sachverständiger auch Außenaufnahmen des Objektes in verschiedenen Ansichten zur Dokumentation an. 
    2. Es folgt die Innenbesichtigung aller Räumlichkeiten. Dafür wird entsprechend Zugang benötigt. Auch hier werden Aufnahmen des Objektes gemacht. Dies sind in der Regel: Wohnzimmer, Küche, sanitäre Anlagen, Flur, Kellerräume und Dachgeschoss.
  5.    Fertigstellung:
    1. Alle erhobenen Objektmerkmale sowie die angefertigten Innen- und Außenaufnahmen werden durch den Sachverständigen freigegeben und gesichert in unser System übertragen.
    2. Dort werden die Daten nach Abschluss der Objektbesichtigung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter erneut auf Plausibilität geprüft und validiert.
    3. Danach erstellen wir das Nutzungsdauergutachten und übermitteln es über dein Portalkonto an dich zurück. Nur du erhältst die zugrundeliegenden Daten wie Objektmerkmale, Fotodokumentation und das Gutachten.

Wie lange ist das Nutzungsdauer-Gutachten gültig?

Sofern keine grundlegende Renovierung oder Modernisierung stattgefunden hat, behält das Gutachten seine Gültigkeit und muss nicht aktualisiert werden.

Wie kann man mit einem Nutzungsdauer-Gutachten die Rendite erhöhen?

Mit einem Nutzungsdauer-Gutachten kann die jährliche Abschreibung der Immobilie bzw. die Absetzung für Abnutzung für Gebäude (AfA) erhöht werden. Das reduziert den steuerpflichtigen Gewinn aus den Mieteinnahmen, was die jährlich zu entrichtenden Steuern reduziert. Das wiederum steigert die Rendite aus den Mieteinnahmen.

Wofür brauche ich ein Nutzungsdauer-Gutachten?

Das Finanzamt legt je nach Baujahr der Immobilie eine typisierte und pauschale Nutzungsdauer sowie den Prozentsatz der Gebäudeanschaffungskosten ab dem Kaufzeitpunkt, die steuerlich abgeschrieben werden können, fest. Über den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer kann der AfA-Abschreibungssatz entsprechend erhöht werden, so dass jährlich ein höherer Betrag steuerlich abgesetzt werden kann und damit Steuern gespart werden können.

Kann man ein Nutzungsdauer-Gutachten auch ein paar Jahre nach Kauf erstellen lassen?

Ja, ein Gutachten zur kürzeren Nutzungsdauer einer Immobilie kann auch einige Jahre nach dem Kauf erstellt werden. Dies ist eine gängige Praxis, besonders wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Abnutzung oder der technische Zustand der Immobilie signifikant von den ursprünglichen Annahmen abweicht. Hier einige wichtige Punkte dazu:

  • Zweck des Gutachtens: Das Gutachten dient dazu, eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer der Immobilie zu liefern. Wenn die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als ursprünglich angenommen, kann dies zu einer höheren jährlichen Abschreibung führen.
  • Steuerliche Auswirkungen: Durch das Gutachten und die damit verbundene Anpassung der Nutzungsdauer kann die AfA (Absetzung für Abnutzung) erhöht werden. Dies führt zu höheren steuerlichen Abschreibungen, die das steuerliche Ergebnis mindern.
  • Nachträgliche Anwendung: Das Gutachten und die daraus resultierende verkürzte Nutzungsdauer können auch rückwirkend erstmalig für das letzte offene Veranlagungsjahr angewandt werden, in dem der Bewertungsstichtag des Gutachtens liegt. Eine rückwirkende Anwendung auf bereits vergangene Jahre vor der Erstellung des Gutachtens ist normalerweise nicht möglich.
  • Dokumentation und Nachweis: Es ist wichtig, dass das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt wird und die Gründe für die verkürzte Nutzungsdauer klar und nachvollziehbar dokumentiert sind. Ferner soll das Gutachten allen Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen entsprechen. Dies ist für die steuerliche Anerkennung der kürzeren Nutzungsdauer im Rahmen der Steuerveranlagung entscheidend.
  • Zeitpunkt der Erstellung: Obwohl das Gutachten auch Jahre nach dem Kauf erstellt werden kann, sollte es zeitnah erfolgen, sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als gesetzlich definiert. Je früher das Gutachten erstellt wird, desto früher können die steuerlichen Vorteile realisiert werden

Es ist empfehlenswert, sich bei solchen Angelegenheiten mit einem Steuerberater abzustimmen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt gehandhabt werden und um das Potenzial für eine höhere Abschreibung voll auszuschöpfen.

Wem steht die Steuerersparnis bei Immobilien unter Nießbrauch zu, dem Nießbraucher oder dem Eigentümer?

Bei Immobilien, die unter Nießbrauch stehen, hängt die steuerliche Beurteilung von privatrechtlichen Ausgestaltungen des Nießbrauchsrechts im Einzelfall ab. Es sind regelmäßig folgende Varianten eines unentgeltlich bestellten Nießbrauchsrechts zu unterscheiden:

  1. Fall: Nießbrauchsbestellung ohne Eigentumsumschreibung: Sofern der Nießbrauchsberechtigte die Immobilie zur Einkünfteerzielung verwendet, steht die Steuerersparnis, die sich durch die Aufwendungen (z.B. laufende Bewirtschaftungskosten, Sanierungskosten) im Zusammenhang mit dieser Immobilie ergibt, in der Regel dem Nießbraucher zu. Dies gilt jedoch nicht für die Abschreibungen, da der Nießbrauchsberechtigte in diesem Fall keine Aufwendungen für die Anschaffung der Immobilie getragen hat.
    Der eigentliche Eigentümer der Immobilie kann während der Dauer des Nießbrauchs keine steuerlichen Vorteile aus der Immobilie ziehen, da er keine Einkünfte erzielt. Auch Abschreibungen können nicht geltend gemacht werden. Erst nach Ablauf oder Aufhebung des Nießbrauchs gehen alle Rechte, inklusive der steuerlichen Vorteile, wieder auf den Eigentümer über.
  2. Fall: Eigentumsübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs: Sofern der (neue) Eigentümer keine Einkünfte erzielt, kann er keine steuerlichen Vorteile aus der übertragenen Immobilie nutzen. Der Nießbrauchsberechtigte (der ehemalige Eigentümer) kann in diesem Fall grundsätzlich die getragenen Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie steuerlich geltend machen. Ferner kann er die AfA für das Gebäude wie zuvor als Eigentümer in Anspruch nehmen. 

Aufgrund der Komplexität ist es im Nießbrauchsfall unabdingbar, solche Angelegenheiten im Detail mit einem Steuerberater oder einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt zu besprechen, da die spezifischen Umstände des Einzelfalls entscheidend sein können

Bleibt die neue, erhöhte Abschreibung mittels Nutzungsdauer-Gutachten gültig, wenn anschließend eine Modernisierung erfolgt?

Ja, in der Regel bleibt die erhöhte steuerliche Abschreibung, die aufgrund eines Nutzungsdauer-Gutachtens und einer anschließenden Modernisierung festgelegt wurde, gültig. Hier ist der Ablauf: 

  1. Nutzungsdauer-Gutachten: Das Gutachten wird erstellt, um die verbleibende Nutzungsdauer einer Immobilie neu zu bewerten. Oft zeigt es, dass die Immobilie innerhalb eines kürzeren Zeitraums abnutzt, als dies gesetzlich definiert ist, was zu einer kürzeren Nutzungsdauer führt.
  2. Erhöhte Abschreibung: Aufgrund der verkürzten Nutzungsdauer kann der Eigentümer höhere Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzung, AfA) geltend machen, da der fiktive Wertverlust der Immobilie über eine kürzere Zeitperiode verteilt wird.
  3. Modernisierung: Wird die Immobilie nach der Inanspruchnahme einer höheren Abschreibung auf Grundlage eines Gutachtens modernisiert, kann dies die Nutzungsdauer der Immobilie tatsächlich verlängern. Jedoch wirkt sich eine Modernisierung in der Regel positiv auf die tatsächliche Wertsteigerung der Immobilie aus und nicht direkt auf die Abschreibung der bereits bestehenden Bausubstanz, es sei denn, es wird ein neues Gutachten erstellt, das dies berücksichtigt.
  4. Nach der Modernisierung könnte jedoch eine neue steuerliche Bewertung erforderlich sein, abhängig von der Art und dem Umfang der Modernisierungsmaßnahmen. Dabei beanstandet es die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen i.d.R. nicht, wenn die weitere AfA nach dem bisher angewandten Prozentsatz bemessen wird.

Es ist wichtig, dass diese Verfahren und Bewertungen in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung von Gesetzesänderungen durchgeführt werden. Bei solchen steuerrelevanten Angelegenheiten sollte stets professioneller Rat eingeholt werden, idealerweise von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht.

Wer kann von einer AfA bzw. höheren jährlichen Abschreibung profitieren?

Profitieren können die Eigentümer:innen, da sie z.B. die Möglichkeit haben einen höheren Prozentsatz über eine kürzere Nutzungsdauer abzuschreiben.
Sollten sie also das Objekt nach 10 Jahren wieder verkaufen, haben sie einen größeren steuerlichen Vorteil geltend machen können.

Hinweis: Sollte der Kauf der Immobilie bereits einige Jahre zurückliegen, ist es möglich, dass der steuerliche Vorteil geringer ist, da bereits ein Teil des Gebäudewertes abgeschrieben ist. Konkrete, auf Ihre individuelle Fallkonstellation bezogene Informationen kann Ihnen Ihr Steuerberater geben.

Hängt die Abschreibung vom Zeitpunkt des Erwerbs oder des Baujahrs ab?

Die Abschreibung beginnt bei der Anschaffung einer Immobilie mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt des Übergangs von Besitz, Nutzen und Lasten. Die (typisierte) Nutzungsdauer richtet sich bei den zu Wohnzwecken genutzten Objekten nach dem Jahr der Fertigstellung des Objektes.

Ich habe eine vermietete Immobilie geerbt, habe also keine Anschaffungskosten. Wie kann ich abschreiben?

Bei geerbten Objekten führt der Erbe die Abschreibung des Erblassers basierend auf seinen ursprünglichen Anschaffungskosten fort. Hier kommt es im Einzelfall darauf an, wie lange das Objekt im Bestand des Erblassers war und wie hoch das verbleibende Abschreibungsvolumen noch ist.




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seit 11.04.2024
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Quellen:

  1. Die Steuerersparnis ergibt sich aus folgenden Annahmen: Kaufpreis 780.000Euro, Baujahr der Immobilie 1972, Nutzungsdauer nach Gutachten: 20 Jahre, Steuersatz 42 %, die Abschreibedauer hat sich von 50 auf 20 Jahre reduziert.
  2. Die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen von Sprengnetter erstellen dein Gutachten entsprechend sämtlicher Anforderungen des Finanzamts. Bei Rückfragen unterstützen wir dich selbstverständlich kostenlos.

 

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