In 10 Schritten zur Selbstständigkeit

Hauptberuflich selbstständig

Egal, ob Sie sich aus einer bestehenden Beschäftigung heraus selbstständig machen, aus der Arbeitslosigkeit oder direkt nach dem Studium - wir zeigen Ihnen, wie es geht.

So geht es

Nebenberuflich selbstständig

Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Das betrifft u. a. die Arbeitszeit und das erzielte Einkommen.

Das müssen Sie wissen

Schnelltest: Soll ich mich selbstständig machen oder nicht?

Es gibt gute Macher und gute Mitmacher. Beide Seiten haben Vor- und Nachteile. Existenzgründung ist eine aufregende und spannende Herausforderung, aber manche fühlen sich in einem sicheren Arbeitsumfeld besser aufgehoben als in der Selbstständigkeit. Machen Sie den Schnelltest, um herauszufinden, was besser zu Ihnen passt! Entscheiden Sie sich pro Frage für eine Antwort und klicken Sie auf das zugehörige Bild:

Ich lasse nicht locker, bis ich meine Idee umgesetzt habe.

Ich habe viele Ideen, kann mich aber schwer festlegen und loslegen.

Ja, es macht mir Spaß, Entscheidungen selbst zu treffen.

Ich mag es nicht, wenn ich etwas allein entscheiden muss.

Ja, ich fühle mich damit nicht wohl – schließlich muss ich laufende Rechungen begleichen.

Wenn ich weiß, warum das so ist, kann ich damit umgehen. Für diese Fälle lege ich regelmäßig Geld zur Seite.

Wo ein Wille ist, findet sich ein Weg. Irgendwie komme ich immer ans Ziel.

Ich kann gut organisieren, überschaubare Aufgaben sind mir aber lieber.

Ja, manchmal. Deshalb arbeite ich gerne im Team.

Nein, ich besitze Durchhaltevermögen und meist auch einen Plan B.

Nein, das kommt für mich nicht infrage. Ausreichend Zeit für Freunde und Familie ist mir sehr wichtig.

Wenn ich ein wichtiges Ziel verfolge, kann ich mich damit vorübergehend arrangieren.

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Mit Ansagen von oben können Sie umgehen, aber noch lieber kümmern Sie sich von Anfang bis Ende selbst um die Umsetzung Ihrer Projekte. Dabei lassen Sie nicht locker, bis Sie am Ziel sind. Kleinere Durststrecken auf dem Weg zum Erfolg bringen Sie nicht aus der Ruhe. Denn Sie besitzen meist einen Plan B und jede Menge Energie, um Ihre Ideen zum Leben erwecken.

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Sie fühlen sich in einem vertrauten Arbeitsumfeld besonders wohl. Auch eine zuverlässige Gehaltszahlung am Monatsende wissen Sie zu schätzen. Da Sie ein Teamplayer sind, setzen Sie Ideen am liebsten gemeinsam mit Ihren Kollegen um. Ausreichend Zeit für Ihr Privatleben gehört für Sie genauso dazu wie ein erfüllender Job.

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Hauptberuflich selbstständig machen - so geht's!

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Nebenberuflich selbstständig machen - so geht's!

  • Start

  • 01

    Wann sind Sie nebenberuflich selbstständig?

    Sie haben eine Haupttätigkeit als Angestellter oder Beamter, Sie studieren oder sind arbeitssuchend. Die nebenberufliche Tätigkeit sollte nicht mehr als 15 bis 18 Stunden pro Woche umfassen. Ihr Einkommen darf das Ihrer Hauptarbeit nicht überschreiten.

  • 02

    Rechtsform

    Als nebenberuflich Selbstständige/r sind Sie in der Regel Einzelunternehmer. Sie entscheiden allein über alle Belange des Unternehmens und haften mit Ihrem Privatvermögen.

  • Anmeldung und Nachweise

  • 03

    Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit

    Für die Anmeldung Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist entscheidend, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Als Freiberufler – wie zum Beispiel Journalist, Designer, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Therapeut – beantragen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt. Wenn Sie gewerblich tätig werden, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Das Amt meldet dann alle relevanten Daten dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Berufsgenossenschaft wegen der Unfallversicherung. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden zwischen 11 und 45 EUR.

  • 04

    Arbeitgeber informieren

    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre nebenberufliche Tätigkeit oder holen Sie gegebenenfalls seine Erlaubnis ein. Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und Ihre Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.

  • 05

    Arbeitslosengeld & BAföG

    Damit Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, muss der zeitliche Umfang Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unter 15 Stunden wöchentlich bleiben. Ihr Gewinn ist auf monatlich bis zu 165 Euro (ALG I) oder 100 Euro (ALG II) begrenzt. – Studenten, die BAföG erhalten, dürfen 400 Euro pro Monat hinzuverdienen.

  • 06

    Sozialversicherung und Krankenkasse

    Für die nebenberufliche Selbstständigkeit zahlen Sie keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel sind Sie über Ihren Hauptberuf krankenversichert. Gegen Arbeitsunfälle im Nebenjob müssen Sie sich allerdings selbst versichern.

  • 07

    Genehmigungen und Nachweise

    Beginnen Sie eine nebenberufliche Selbstständigkeit beispielsweise als Handwerker, Makler, in der Gesundheitsbranche oder im Gast- und Beherbergungsgewerbe, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung entsprechende Genehmigungen und Nachweise vorlegen.

  • 08

    Steuern

    Als nebenberuflich Selbstständiger geben Sie zum Ende eines Geschäftsjahres auf einem gesonderten Formular eine Steuererklärung ab. Erwirtschaften Sie mehr als 410 Euro Gewinn im Jahr, müssen Sie darauf Einkommenssteuer zahlen.

  • Erfolgreich nebenberuflich selbstständig!

  • 09

    Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit

    Sie haben in Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit Praxiserfahrungen gesammelt, Ihr kaufmännisches Wissen ist gewachsen. Jetzt wollen Sie Ihren Nebenberuf zur Haupttätigkeit ausweiten. Lesen Sie die wichtigsten Fakten zur hauptberuflichen Selbstständigkeit.

  • 10

    Nebenberufliche Selbstständigkeit abmelden

    Sie haben die Doppelbelastung unterschätzt oder einen neuen Hauptjob angenommen und möchten daher Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit aufgeben. Informieren Sie formlos das Finanzamt. Für das laufende Jahr müssen Sie noch eine Gewinnermittlung abgeben.


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seit 09.03.2017
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