In 10 Schritten zur Selbstständigkeit
Schnelltest: Soll ich mich selbstständig machen oder nicht?
Es gibt gute Macher und gute Mitmacher. Beide Seiten haben Vor- und Nachteile. Existenzgründung ist eine aufregende und spannende Herausforderung, aber manche fühlen sich in einem sicheren Arbeitsumfeld besser aufgehoben als in der Selbstständigkeit. Machen Sie den Schnelltest, um herauszufinden, was besser zu Ihnen passt! Entscheiden Sie sich pro Frage für eine Antwort und klicken Sie auf das zugehörige Bild:
Mit Ansagen von oben können Sie umgehen, aber noch lieber kümmern Sie sich von Anfang bis Ende selbst um die Umsetzung Ihrer Projekte. Dabei lassen Sie nicht locker, bis Sie am Ziel sind. Kleinere Durststrecken auf dem Weg zum Erfolg bringen Sie nicht aus der Ruhe. Denn Sie besitzen meist einen Plan B und jede Menge Energie, um Ihre Ideen zum Leben erwecken.
Sie fühlen sich in einem vertrauten Arbeitsumfeld besonders wohl. Auch eine zuverlässige Gehaltszahlung am Monatsende wissen Sie zu schätzen. Da Sie ein Teamplayer sind, setzen Sie Ideen am liebsten gemeinsam mit Ihren Kollegen um. Ausreichend Zeit für Ihr Privatleben gehört für Sie genauso dazu wie ein erfüllender Job.
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Hauptberuflich selbstständig machen - so geht's!
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Start
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01
Businessplan erstellen
Der Businessplan ist ein wichtiges Entscheidungsdokument. Sie werden ihn eventuell potenziellen Geldgebern vorlegen und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Erstellen eines Businessplans testen Sie zugleich Ihre Geschäftsidee auf Tragfähigkeit. Denn Sie beschreiben detailliert, wie Ihre Idee funktionieren soll, an welche Zielgruppe sie sich richtet, wo Chancen und Risiken liegen.
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Genehmigungen
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02
Gewerbliche Schutzrechte
Indem Sie gewerbliche Schutzrechte anmelden, können Sie verhindern, dass Nachahmer mit Ihrer Idee Geld verdienen. Es gibt technische Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster), den Designschutz (Geschmacksmuster) sowie den Namens- und Kennzeichenschutz (Marken). Bei der Eintragung ins Handelsregister erhält Ihr Firmenname automatisch einen Schutz. Mit dem angemeldeten Markennamen haben Sie Anspruch auf den entsprechenden Domainnamen für Ihre Webseite.
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03
Notwendige Genehmigungen
Wenn Sie eine Firma gründen, können bestimmte Genehmigungen, Zulassungen oder Qualifikationsnachweise erforderlich sein. Eine Genehmigung brauchen beispielsweise der Betrieb von Spielhallen, das Bewachungs- und Reisegewerbe sowie Versicherungsvermittler. Einen eigenen Handwerksbetrieb dürfen Sie in der Regel nur gründen, wenn Sie die Meisterprüfung abgelegt haben oder einen Meister beschäftigen. Sollten Sie nicht sicher sein, welche Genehmigungen Sie für Ihre Geschäftsgründung brauchen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) wenden.
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Rechtsformen
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04
Allein selbstständig machen
Als Einzelunternehmer können Sie privat haften (Beispiel: Kleingewerbe) oder eine Haftung mit dem Firmenvermögen wählen (Beispiel: Ein-Personen-GmbH).
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05
Gemeinsam selbstständig machen
Bei einer Personengesellschaft müssen Sie kein Startkapital einbringen, haften aber mit dem Privatvermögen (Beispiel: Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR).
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06
Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft ist die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt. Dafür müssen Sie ein Mindeststartkapital einbringen (Beispiel: Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH).
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Versichern & Finanzieren
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07
Versicherungen
In den ersten drei Monaten nach der Gründung entscheiden Sie, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Schutz und Vorsorge: Empfehlenswert ist eine Versicherung gegen den Verdienstausfall bei Krankheit sowie eine mögliche Berufsunfähigkeit. Ebenso wichtig sind die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und eventuell auch die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsbedarf für betriebliche Risiken hängt von der Branche ab, in der Sie sich selbstständig machen. Wichtige Versicherungen für Selbstständige sind unter anderen die Betriebshaftpflichtversicherung, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Geschäftsinhaltversicherung und auch eine Rechtsschutzversicherung.
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08
Finanzierung
Wesentlicher Bestandteil Ihres Businessplans sind die Finanzen. In Ihrem Finanzplan ist der Kapitalbedarf aufgezeigt, den Sie für Ihre Firmengründung ermittelt haben. Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Kapital-Quellen: Fremdkapital und Eigenkapital. Fremdkapital kommt meist von der Bank in Form eines Kredits. Informieren Sie sich zusätzlich über Fördermittel und Zuschüsse. Haben Sie Ihren Kapitalbedarf realistisch angesetzt? Sie benötigen nicht nur Geld für die Gründungskosten und Investitionen, sondern auch Startkapital für den laufenden Betrieb sowie private Kosten. In der Regel vergehen zwölf bis 18 Monate, bis ein Unternehmen profitabel arbeitet.
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Anmeldung
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09
Anmelden
Bei einer Unternehmensgründung haben Sie viele Meldepflichten zu erfüllen. Die Art der Tätigkeit und die gewählte Rechtsform Ihres Unternehmens entscheiden, ob Sie sich beim Gewerbeamt, dem Finanzamt, der IHK, dem Handelsregister oder der Berufsgenossenschaft anmelden müssen. Der erste Mitarbeiter erhält einen Arbeitsvertrag. Jetzt ist es an der Zeit, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer zu beantragen. Denken Sie auch daran, Ihren Mitarbeiter bei der Krankenkasse anzumelden.
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10
Außenauftritt
Der erste Eindruck zählt. Sorgen Sie als Unternehmensgründer zum Start Ihres Unternehmens für einen einheitlichen Auftritt. Dazu gehört das grafische Erscheinungsbild (Firmenlogo, Visitenkarten, Briefpapier, Webseite et cetera). Aber auch die Unternehmenskommunikation, insbesondere der Kundenkontakt, ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Formale Anforderungen an den Außenauftritt: Für alle Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmen besteht Impressumspflicht. Hier gibt es Pflichtangaben, die Sie auf Ihrer Webseite zu erfüllen haben. Anderenfalls drohen Bußgelder und Abmahnungen. Beim Erstellen der Geschäftsbriefe dürfen Angaben wie Firmenname, Namen der Gesellschafter, die Anschrift, aber auch die Kontaktdaten nicht fehlen.
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Erfolgreich hauptberuflich selbstständig!
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Nebenberuflich selbstständig machen - so geht's!
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Start
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01
Wann sind Sie nebenberuflich selbstständig?
Sie haben eine Haupttätigkeit als Angestellter oder Beamter, Sie studieren oder sind arbeitssuchend. Die nebenberufliche Tätigkeit sollte nicht mehr als 15 bis 18 Stunden pro Woche umfassen. Ihr Einkommen darf das Ihrer Hauptarbeit nicht überschreiten.
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02
Rechtsform
Als nebenberuflich Selbstständige/r sind Sie in der Regel Einzelunternehmer. Sie entscheiden allein über alle Belange des Unternehmens und haften mit Ihrem Privatvermögen.
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Anmeldung und Nachweise
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03
Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Für die Anmeldung Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist entscheidend, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Als Freiberufler – wie zum Beispiel Journalist, Designer, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Therapeut – beantragen Sie eine Steuernummer beim Finanzamt. Wenn Sie gewerblich tätig werden, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Das Amt meldet dann alle relevanten Daten dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Berufsgenossenschaft wegen der Unfallversicherung. Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung liegt in den einzelnen Städten und Gemeinden zwischen 11 und 45 EUR.
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04
Arbeitgeber informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre nebenberufliche Tätigkeit oder holen Sie gegebenenfalls seine Erlaubnis ein. Sie dürfen Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen und Ihre Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.
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05
Arbeitslosengeld & BAföG
Damit Sie weiterhin Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, muss der zeitliche Umfang Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unter 15 Stunden wöchentlich bleiben. Ihr Gewinn ist auf monatlich bis zu 165 Euro (ALG I) oder 100 Euro (ALG II) begrenzt. – Studenten, die BAföG erhalten, dürfen 400 Euro pro Monat hinzuverdienen.
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06
Sozialversicherung und Krankenkasse
Für die nebenberufliche Selbstständigkeit zahlen Sie keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel sind Sie über Ihren Hauptberuf krankenversichert. Gegen Arbeitsunfälle im Nebenjob müssen Sie sich allerdings selbst versichern.
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07
Genehmigungen und Nachweise
Beginnen Sie eine nebenberufliche Selbstständigkeit beispielsweise als Handwerker, Makler, in der Gesundheitsbranche oder im Gast- und Beherbergungsgewerbe, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung entsprechende Genehmigungen und Nachweise vorlegen.
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08
Steuern
Als nebenberuflich Selbstständiger geben Sie zum Ende eines Geschäftsjahres auf einem gesonderten Formular eine Steuererklärung ab. Erwirtschaften Sie mehr als 410 Euro Gewinn im Jahr, müssen Sie darauf Einkommenssteuer zahlen.
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Erfolgreich nebenberuflich selbstständig!
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09
Sprung in die hauptberufliche Selbstständigkeit
Sie haben in Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit Praxiserfahrungen gesammelt, Ihr kaufmännisches Wissen ist gewachsen. Jetzt wollen Sie Ihren Nebenberuf zur Haupttätigkeit ausweiten. Lesen Sie die wichtigsten Fakten zur hauptberuflichen Selbstständigkeit.
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10
Nebenberufliche Selbstständigkeit abmelden
Sie haben die Doppelbelastung unterschätzt oder einen neuen Hauptjob angenommen und möchten daher Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit aufgeben. Informieren Sie formlos das Finanzamt. Für das laufende Jahr müssen Sie noch eine Gewinnermittlung abgeben.