Besichtigung vor Vertragsunterzeichnung

Ein Blick auf die Details bringt Sicherheit

Bis zum Beurkundungstermin sollten Sie das Haus oder die Wohnung, die Sie kaufen wollen, noch einmal besichtigen. Damit sichern Sie sich ab für den Fall, dass die Immobilie Mängel hat.


Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen. Natürlich haben Sie das Haus oder die Wohnung schon vor der Kaufentscheidung angesehen, dabei aber eventuell Mängel nicht bemerkt. Deshalb sollten Sie das Kaufobjekt jetzt genau prüfen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Bei Gebrauchtimmobilien wird nämlich in der Regel per Vertrag die Haftung für Sachmängel wie zum Beispiel versteckten Schimmelbefall oder ein undichtes Dach ausgeschlossen, sofern der Verkäufer nicht davon gewusst hat. Im Streitfall kann es schwierig nachzuweisen sein, dass der Voreigentümer tatsächlich von Mängeln wusste.

Was bei Mängeln zu tun ist

Damit Ihnen nichts entgeht, nehmen Sie am besten einen unabhängigen Baufachmann zur Besichtigung mit und dokumentieren entdeckte Schäden. Lassen Sie einen Vermerk in den Notarvertrag aufnehmen, dass diese Mängel auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden sollen. Dann haben Sie gegebenenfalls ein Beweismittel. Lassen Sie sich nicht drängen, auch wenn der Beurkundungstermin verschoben werden muss, um die Mängel in den Vertrag aufzunehmen.

Wenn es noch nichts zu besichtigen gibt

Kaufen Sie ein Haus vom Bauträger, das erst noch gebaut wird, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung die Baubeschreibung genau prüfen. Sie sollte sehr detailliert und präzise sein. Wenn der Neubau fertig ist, folgt ein Abnahmeprotokoll. Am besten ziehen Sie auch hier einen Experten hinzu.

Als nächstes steht der Notartermin an, bei dem der Kaufvertrag unterschrieben und beurkundet wird.

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