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Ist der Einzugstermin einmal festgelegt, fiebern die meisten Bauleute diesem heißersehnten Datum entgegen. Oft setzen sie sich dabei selbst eine Frist, zum Beispiel: noch der dem Urlaub umziehen oder das Osterfest bereits im eigenen Haus feiern. Wenn es zeitlich eng wird, kann es sein, dass dem Abnahmetermin für den Neubau zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das kann Folgen haben.

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Das ist ein großer Fehler. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e. V. hin. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass Bauherr:innen den ihnen eigentlich zustehenden Abnahmetermin gar nicht wahrgenommen, bereits ins Haus eingezogen sind oder die Schlussrechnung des Bauunternehmens ohne Kürzung bezahlt haben. Dann gilt: "Eine sogenannte konkludente Abnahmeerklärung kann auch in einem schlüssigen Verhalten des Bauherrn liegen, das eindeutig so zu deuten ist, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert", schreibt der Bauherren-Schutzbund. Mit anderen Worten: Wer sich verhält, als hätte er oder sie nichts zu bemängeln, hat das Haus abgenommen – auch ohne dies explizit zu sagen.  

Abnahmefiktion

Manchmal spekuliert das Bauunternehmen auch darauf, dass auf eine förmliche Abnahme verzichtet wird. Beispielsweise, indem es eine Frist zur Abnahme setzt. Falls der:die Bauherr:in die Abnahme dann nicht mit mindestens einem Mangel bestreitet, gilt das Haus als abgenommen. "Abnahmefiktion" nennt man dies. Dass es diese gibt, muss das Bauunternehmen aber explizit mitteilen – und die Bauleute nicht einfach blind ins Verderben laufen lassen.


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Grundsätzlich sollte es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin und eine schriftliche Abnahmeerklärung geben. Der Bauherren-Schutzbund empfiehlt sogar, dass die Bauherrin oder der Bauherr selbst das Abnahmeprotokoll führt, um sicherzugehen, dass alle Mängelhinweise dann auch tatsächlich drinstehen. Alternativ kann es auch von einem:einer Bausachverständigen geführt werden, den die Bauleute zum Termin mitbringen. 

5 Tipps für die Bauabnahme

  1. Nicht zur Bauabnahme drängen lassen: Du solltest dir immer die Zeit nehmen, das Haus mithilfe eines Sachverständigen in Ruhe zu prüfen. Nimm dir dafür eine Woche oder zehn Tage vor Bauabnahmetermin Zeit und dokumentiere Mängel und offene Leistungen. Der Bauunternehmer sollte dann bis zur Abnahme Gelegenheit bekommen, noch nicht fertiggestellte Arbeiten durchzuführen.
  2. Alles dokumentieren: Das gilt auch für die Abnahme. Was nicht im Protokoll steht, lässt sich schwerlich beweisen. Selbst dann, wenn du das Haus noch nicht abnimmst, solltest du diesen Umstand explizit erklären. Wichtig: Eine Kopie des Abnahmeprotokolls verbleibt beim dir.
  3. Unterlagen sichern: Du solltest darauf drängen, dass du technische Dokumentationen und mit dem Bau zusammenhängende Unterlagen vom Bauunternehmen am Übergabetag erhälst.
  4. Fristen setzen: Im Abnahmeprotokoll sollten neben den Mängeln auch Fristen für deren Beseitigung festgelegt werden. Eine Vertragsstrafe bei Nichterfüllung kann motivierend wirken.
  5. An die Zukunft denken: Kurz bevor die Gewährleistung nach fünf Jahren abläuft, solltest du ggf. mit einer Fachperson das Haus nochmals auf Mängel überprüfen und diese geltend machen. 



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