Baue jetzt dein Traumhaus

Eigentlich ist der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger eine clevere Sache: Der Bauträger baut das Haus und verkauft dir alles schlüsselfertig. Du kaufst also die fertige Immobilie mit allem Drum und Dran und kannst dennoch Einfluss auf die Ausstattung nehmen. Geht der Bauträger jedoch in die Insolvenz, wird es unangenehm – vor allem, wenn du bereits Anzahlungen geleistet hast. Wir erklären dir deine Möglichkeiten – die du am besten schon vor Vertragsabschluss kennen solltest.


Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, darauf Gebäude errichtet und diese anschließend verkauft. Als Käufer:in erwirbst du also in den allermeisten Fällen eine Wohnung, die der Bauträger noch nicht fertiggestellt hat. Zuletzt mehrten sich allerdings Meldungen, dass einige Bauträger Insolvenz anmelden mussten. Grund ist laut Pressemitteilung des Projektentwicklers "Centrum" ein „toxisches Dreieck aus massiven Kostensteigerungen, höheren Zinsen und einem quasi zum Erliegen gekommenen Investmentmarkt“. Die Käufer:innen bangen nun um ihre Investitionen.

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Bauträger oder Generalunternehmer?

Nicht zu verwechseln mit einem Bauträger ist ein Generalunternehmer (GU) oder Generalübernehmer (GÜ). Diese sind nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern nur beauftragte Bauunternehmen, die auf deinem eigenen Grundstück bauen. Wenn ein GU oder GÜ in die Insolvenz geht, bist du als Bauherr:in besser geschützt, denn du bleibst Eigentümer:in des Grundstücks und des Gebäudes. Allerdings musst du dich dann selbst um die Fertigstellung kümmern oder einen neuen GU oder GÜ finden. Immerhin kannst du aber etwas tun – das ist bei einem Bauträger häufig nicht der Fall.

Erhebliche Rechtslücken

Das Geschäftsmodell der Bauträger funktioniert nur, wenn genügend Geld im Hintergrund vorhanden ist. Meist fangen die Bauträger an zu bauen, verkaufen die Objekte und dann passiert auf den Baustellen oft lange Zeit nichts, vor allem wenn frisches Geld aus anderen Projekten fehlt. Damit du nicht zu spät von einer drohenden Insolvenz erfährst, solltest du schon vor Vertragsabschluss darauf achten, dass du dein Geld einem solventen Unternehmen anvertraust.

Derzeit bestehen erhebliche Rechtslücken für alle Bauherr:innen, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben und auf deren Baustelle es nicht weitergeht. Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbands „Wohnen im Eigentum“ erklärt: „Da es keinen gesetzlichen Verbraucherschutz für diesen Fall der Fälle gibt, können sich Haus- und Wohnungskäufer nicht vollumfänglich davor schützen. Sie können den Krisenfall allenfalls abmildern.“



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Empfohlene Schritte

Um das zu tun, empfiehlt der Verband folgende Schritte:

  1. Um finanzielle Stabilität des Bauträgers zu prüfen, checke die Insolvenzdatenbank https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/ und hol dir bei Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa oder Creditreform Finanzinfos.
  2. Vor Vertragsunterzeichnung den Bauträgervertrag, die Teilungserklärung und die Bau- und Leistungsbeschreibung rechtlich prüfen lassen. Achte besonders auf die Zahlungsbedingungen.
  3. Wenn du dir mit dem Bauträger nicht ganz sicher bist, kannst du dich anderweitig gegen einen Ausfall des Bauträgers absichern. Verhandle mit dem Bauträger, dass er zu deinen Gunsten eine Bankbürgschaft stellt oder eine Baugewährleistungsversicherung abschließt. Die Kosten musst du wahrscheinlich selbst tragen - aber du wirst nachts besser schlafen können.
  4. Besuche die Baustelle regelmäßig, um den Baufortschritt zu kontrollieren. Wenn es Anzeichen für Verzögerungen oder Probleme gibt, z. B. keinen Baufortschritt, keine Materiallieferungen oder keine Erreichbarkeit des Bauleiters, solltest du hellhörig werden. In solchen Fällen ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  5. Als Käufer:in der Immobilie zahlst du den Kaufpreis gestaffelt nach dem Baufortschritt. In jedem dieser Abschnitte, wenn die nächste Rate fällig wird, solltest du dich vergewissern, dass der jeweilige Fortschritt auch tatsächlich erreicht wurde. Stellt die von dir hinzugezogene sachverständige Person erhebliche Mängel am Bauvorhaben fest, hast du das Recht, die geforderte Rate zurückzuhalten.

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tipp
Tipp

Manche Bauträger wollen von ihren Kund:innen eine Abtretungserklärung der Bank haben. Damit erhalten sie Ansprüche auf Darlehensauszahlungen der kreditgebenden Bank, die eigentlich nur dir als Käufer:in zustehen. Lass dich darauf nicht ein, wie die Notare Stefan Kurz und Holger Sagmeister raten: Es besteht kein berechtigtes Interesse daran, dass der Bauträger über den Kopf des Käufers hinweg Gelder bei dessen Finanzierungsgläubigern abrufen kann.




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