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Tilgung

Die Tilgung bezeichnet die regelmäßige Rückzahlung einer Schuldenlast. Die zu leistenden Teilbeträge werden individuell vertraglich festgelegt. Die Aufstellung des so genannten Tilgungsplanes wird bei Vertragsabschluss einvernehmlich geregelt und ist bindend.

Eine Baufinanzierung setzt sich grob gesagt aus zwei Bestandteilen zusammen: dem Zins- und dem Tilgungsanteil. Die Tilgung kann auf zwei verschiedene Wege erfolgen, zum einen direkt auf das Kreditkonto, dies ist bei einem Annuitätendarlehen der Fall. Zum anderen kann ein Tilgungsersatz, das sogenannte Tilgungssurrogat gewählt werden. Dabei zahlt der Darlehensnehmer bei dem Kredit lediglich die Zinsen in gleichbleibender Höhe. Die Tilgung fließt in einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung, eine Rentenversicherung oder einen Investmentsparplan. Bei Zuteilung des Bausparvertrages (siehe Bauspardarlehen) oder Fälligkeit der Lebensversicherung wird das Darlehen dann auf einmal getilgt.

Wenn die Wahl auf ein Annuitätendarlehen fällt, raten Finanzexperten in Niedrigzinsphasen zu einem höheren Tilgungssatz als dem häufig üblichen einen Prozent. Da sich die Laufzeit aufgrund des annuitätischen Effektes überproportional verringert. Ein Beispiel: Bei einem Zinssatz von vier Prozent und einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent dauert es etwa vierzig Jahre, um den Kredit zurückzuzahlen. Bei gleichem Zinsniveau von vier Prozent und einer Tilgung von zwei Prozent ist die Schuldenlast bereits nach etwa zweiunddreißig Jahren getilgt. Wer es sich also finanziell leisten kann, sollte deshalb in der ersten Zinsbindungsfrist einen höheren Tilgungssatz vereinbaren. Denn zum einen beschleunigt ein höherer Tilgungssatz den Schuldenabbau und zum anderen werden dadurch die Kreditlaufzeit und der Zinsbetrag verringert.

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