Die Zwangsversteigerung wird von Gläubigern (Bank) beim zuständigen Amtsgericht beantragt, wenn der Eigentümer nicht wie vereinbart seine Schulden zurückzahlt. Das Gericht lässt dann von einem Sachverständigen den Verkehrswert ermitteln und ordnet die Zwangsversteigerung an (durch Eintragung dieser Anordnung ins Grundbuch wird das Grundstück beschlagnahmt).
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