Mehr Rechte für Eigentümer

Referentenentwurf für ein reformiertes WEG-Gesetz liegt vor

Eine E-Ladesäule für alle, schnellere Beschlüsse, Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung: Das sind nur einige der wichtigen Änderungen, die der Referentenentwurf der WEG-Novelle vorsieht.



Es ist ein Bandwurmwort: Wohnungseigentumsgesetz. Abgekürzt als "WEG" steckt es den rechtlichen Rahmen ab, an den sich Inhabende von Eigentumswohnungen halten müssen. Bis Ende August 2019 tagte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema, Mitte Januar veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf für eine umfassende Reform des WEG. Der Entwurf sieht zahlreiche Verbesserungen für Wohneigentümer vor. 




Die wichtigsten Änderungen


Jeder darf sein E-Auto tanken: Denn bestimmte Modernisierungen (neben der E-Ladesäule sind das Umbauten zur Barrierefreiheit und Einbruchschutzmaßnahmen) dürfen Eigentümer auf eigene Kosten vornehmen. Insbesondere die E-Ladeboxen sind ein wichtiger Baustein für die Förderung der E-Mobilität. Für Beschlüsse über bauliche Maßnahmen soll künftig die einfache Mehrheit reichen. Damit soll eine "Versteinerung" der Wohnungseigentumsanlage verhindert werden.

Verwalter dürfen mehr: Er soll effizienter arbeiten und deshalb bestimmte Entscheidungen selbst treffen dürfen, zum Beispiel Hausgelder gerichtlich durchsetzen oder Verträge mit Dienstleistern abschließen. Es soll aber auch eine Regelung geben, die Abberufung des Verwalters zu vereinfachen.

Die Eigentümerversammlung soll vereinfacht werden: Einladung per E-Mail, Onlineteilnahme, Umlaufbeschlüsse auch über Online-Medien und eine Vereinfachung der Beschlussfassung sollen die Eigentümerversammlung schneller und effizienter machen.

Flexibler Verwaltungsbeirat: Seine Anzahl kann nun durch Beschluss festgelegt werden. Die Haftung wird reduziert. Grund: Mehr Eigentümer sollen sich für dieses Amt bewerben.

Mehr Sondereigentum: Bislang gehörten Gärten, Terrassen und Stellplätze in unmittelbarer Nutzung eines Eigentümers der Allgemeinheit und der Eigentümer erhielt ein Sondernutzungsrecht. Zukünftig sollen solche Flächen auch als Sondereigentum im alleinigen Zugriff des Eigentümers möglich sein.

Schnellere Beschlussfähigkeit: Allzu oft werden Eigentümerversammlungen abgesagt, weil einige Eigentümer schwänzen und die Anwesenden nicht beschlussfähig sind. Das soll sich ändern: Selbst wenn nur wenige Eigentümer zur Versammlung kommen, sollen Sie fortan Beschlüsse fassen können – sofern es sich nicht um solche handelt, welche die gesamte Wohnanlage verändern.



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