Der Herbst ist da und ruft das Thema Energieeffizienz wieder auf den Plan. Viele Gebäude müssen für eine bessere Energieeffizienz umgerüstet werden. In den meisten Fällen lohnt es, auf die Fachkompetenz von Energieberater:innen zu setzen. 

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  • Es ist ein Fakt, der nicht ignoriert werden darf: ein Drittel aller CO₂-Emissionen in Deutschland werden von Gebäuden verursacht. Also muss genau hier angesetzt werden, um durch eine energetische Sanierung Energie und Treibhausgase einzusparen. Das ist oft teuer und viele Hauseigentümer:innen schauen besorgt, auf das, was auf sie zukommt. 

    Wichtig ist es daher, sich Unterstützung zu holen, am besten von Energieberater:innen. Das kostet auch Geld, wird aber staatlich gestützt und ist Voraussetzung bei allen Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden kann.  


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    Energieberatung – was passiert da genau?

    Energieberatende prüfen zunächst den äußeren Zustand des Hauses und begutachten die Innenräume. Alles wird dokumentiert. So können sie den Energiebedarf des Gebäudes analysieren und schließlich die Eigentümer:innen insbesondere zu Heizungs- und Regelungstechnik bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien beraten.  


    tipp
    Tipp:

    Wenn möglich sollten Eigentümer:innen für den Energieberatenden Ihre Bauunterlagen bereithalten.



    Im Ergebnis wird der Beratende ein Konzept präsentieren, wie das Gebäude energieeffizienter umgerüstet werden kann. Das kann eine Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus sein oder ein Sanierungsplan, mit dem das Haus über einen längeren Zeitraum in aufeinander abgestimmten Schritten umgerüstet wird. 

    Auch wer kleinere energetische Probleme hat – wie zum Beispiel einen sehr hohen Stromverbrauch – kann eine Energieberatung nutzen. 


    Welche Vorteile gibt es?

    • Bei einer unabhängigen Energieberatung, die das gesamte Gebäude betrachtet, erfahren Eigentümer:innen zuverlässig, wie beispielsweise eine neue Heizungsanlage ausgelegt sein sollte, um nach weiteren Sanierungsmaßnahmen (Austausch von Fenstern, Fassadendämmung) nicht überdimensioniert zu sein. 
    • In der Regel kennen sich Energieberatende bei den staatlichen Programmen bestens aus und helfen Eigentümer:innen, in den Genuss der Förderung zu kommen und so die Sanierungskosten zu reduzieren. 
    • Nicht zu unterschätzen ist der Einfluss von Beratenden bei der Vergabe von Aufträgen an Fachunternehmen. In den meisten Fällen wirkt sich ihre Anwesenheit positiv auf die Verhandlungsbasis aus und damit auf den Geldbeutel. 

    Wie hoch ist die Förderung?

    Laut BAFA beträgt die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude mit schriftlichem Gutachten 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Betrag begrenzt auf maximal 650 Euro und für größere Wohnhäuser auf 850 Euro. Ausbezahlt wird der Betrag an die Energieberatenden, die wiederum den Zuschuss mit ihrem Beratungshonorar verrechnen. 

    Tipp: Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können 250 Euro extra erhalten, wenn die Beratenden das Sanierungskonzept bei einer Versammlung vorstellen. 

    Nach Auskunft der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft Co2online kostet eine vorbereitende Beratung vor Ort für Ein- und Zweifamilienhäuser durchschnittlich 1.200 Euro. Folgen konkrete Maßnahmen werden – laut Verbraucherzentrale – bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls gefördert, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen stehen.

    Es lohnt ebenfalls zu prüfen, ob das jeweilige Bundesland darüber hinaus Förderprogramme für die Energieberatung beschlossen hat. Informationen dazu liefert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). 


    Wo finde ich passende Berater:innen?

    Stichwort dena (Deutschen Energie-Agentur) – in dem bundesweiten Verzeichnis bieten rund 13.000 Expert:innen für energieeffizientes Bauen und Sanieren ihre Expertise an. Sie haben sich verpflichtet, unabhängig zu beraten. Darüber hinaus sind sie berechtigt, für ihre Kund:innen Förderanträge für Sanierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.


    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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