Wer seine vermietete Eigentumswohnung selbst nutzen möchte, muss die Kündigung des Mieters formell korrekt formulieren. Vage Andeutungen reichen nicht.



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Eine außerhalb Berlins lebende Eigentümerin kündigte ihrem Mieter die Wohnung in der Hauptstadt mit der Begründung, sie für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung selbst nutzen zu wollen. Der Mieter weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren. Also klagte die Vermieterin auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Nutzung als Zweitwohnung begründen

Doch weder vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte noch in der Berufung vor dem Landgericht Berlin war die Klage der Vermieterin von Erfolg gekrönt. Vielmehr wurde ihr beschieden, dass sie keinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung habe, da die Eigenbedarfskündigung formell unwirksam sei. Ihre Angaben zur Eigennutzung reichen nicht aus, um dem Mieter ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 3 BGB zu begründen.

Nicht jede Nutzung als Zweitwohnung, so das Gericht, beruhe auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen. Aus diesem Grund sei es notwendig, dass die Vermieterin einen konkreten Sachverhalt angebe, also Grund, Dauer und Intensität der beabsichtigten Wohnungsnutzung darlege.

(Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2020 – 67 S 249/19)    

Irrtum vorbehalten, aktualisiert am 10. Juni 2020



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.