Justizministerin Hubig plant mit einem Gesetzentwurf neue Regelungen im Mietrecht. Ein Referentenentwurf "Mietrecht II" sieht für konkrete Themen schärfere Regeln vor und wird derzeit im Bundeskabinett diskutiert.
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Justizministerin Stefanie Hubig will mit Änderungen im Mietrecht die Position von Mietenden stärken. Wie es aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) heißt, wird derzeit ein Referentenentwurf “Mietrecht II” innerhalb der Regierung diskutiert.
Konkret geht es um die Vermietung von möblierten Wohnungen, Mieterhöhung bei Indexmieten mit Deckel, die Anhebung der Wertgrenze bei Modernisierungsumlagen sowie die Schonfristzahlung bei Kündigung wegen Mietrückstand. Auch die Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietung ist ein Thema. Hier soll eine neue Frist gelten.
Folgendes sieht der Referentenentwurf “Mietrecht II” vor:
Kurzzeitmietverträge
Kurzzeitmietverträge sollen nur noch einmalig für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. Und das auch nur dann, wenn bei Mietenden ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung vorliegt.
Möblierte Wohnungen
Das Portal Immobilienscout hat in einer aktuellen Auswertung ermittelt, dass in den fünf größten deutschen Städten mittlerweile jede dritte angebotene Wohnung möbliert ist. Dem Rechnung tragend sollen, so sieht es der Referentenentwurf vor, Vermietende in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Der Zuschlag soll sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein.
Indexmieten
Die Justizministerin hatte bereits Ende Dezember 2025 öffentlich gemacht, dass Indexmietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden sollen. Allerdings schlagen Ökonomen und Bundesrat alternative Modelle vor, da sie fürchten, die Regulierung könne den Wohnungsneubau weiter schwächen.
Modernisierungsumlage
Ministerin Hubig will die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren von 10.000 Euro auf 20.000 Euro anheben. Auch hier warnt die Wohnungswirtschaft.
Schonfristzahlung
Mietende, die wegen Mietrückständen eine Kündigung erhalten haben, sollen – so heißt es im Referentenentwurf – eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen.
Expertenkommission
Bei der Mietrecht-Expertenkommission, die im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat, stehen Sanktionen bei Mietwucher und Verstößen gegen die Mietpreisbremse besonders im Fokus. Bis zum 31.12.2026 soll das Gremium eigene Vorschläge für eine Mietrechtsreform erarbeiten. Der Kommission gehören Vertreter von Mietenden und Vermietenden an sowie Richter:innen und Wissenschaftler:innen.
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