Die Bundesregierung hat die größte Mietrechtsreform seit Jahren auf den Weg gebracht. Ziel ist ein stärkerer Schutz von Mietenden – gleichzeitig entstehen für Vermietende neue Pflichten und Einschränkungen.



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Mit der geplanten Mietrechtsreform 2026 reagiert die Bundesregierung auf weiter steigende Wohnkosten in deutschen Ballungsräumen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf Ende April beschlossen. Nun folgt das parlamentarische Verfahren. Einige Maßnahmen – etwa die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 – sind bereits beschlossen, andere sollen im Laufe des Jahres in Kraft treten.  

Die Reform betrifft vor allem Indexmieten, möblierte Vermietungen, Kurzzeit-Mietverträge, Kündigungen wegen Mietrückständen und Modernisierungskosten.  

Indexmieten

Eine der zentralen Neuerungen betrifft sogenannte Indexmietverträge. Bislang konnten Vermietende die Miete nahezu vollständig an die Inflation koppeln. Künftig sollen Erhöhungen deutlich begrenzt werden. So sind geplant:

  • maximal 3,5 Prozent Mieterhöhung pro Jahr  

  • stärkere Begrenzung bei hoher Inflation 

  • Schutz vor sprunghaften Mietanstiegen  

Damit soll verhindert werden, dass Inflationsschübe unmittelbar auf Mietende übertragen werden. Besonders in Großstädten waren Indexmieten in den vergangenen Jahren stark in die Kritik geraten. 

Für Mietende bedeutet das: bessere Planbarkeit der Wohnkosten, geringeres Risiko extremer Mieterhöhungen sowie mehr Schutz in Zeiten hoher Inflation.  

Für Vermietende heißt das: geringere Flexibilität bei Mietanpassungen, die Attraktivität von Indexmietverträgen sinkt und bestehende Kalkulationen müssen angepasst werden

Kurzzeitvermietungen

Auch Kurzzeitmietverträge geraten stärker in den Fokus. In der Praxis ist häufig umstritten, wann eine echte Kurzzeitvermietung vorliegt und wann nur versucht wird, die Mietpreisbremse zu umgehen.

Geplant sind daher:

  • klare zeitliche Höchstgrenzen 

  • stärkere Kontrolle sogenannter „Kettenverträge“  

  • Mietpreisbremse auch bei längeren Kurzzeitvermietungen 

Nach aktuellem Entwurf sollen Kurzzeitmieten grundsätzlich nur noch bis maximal sechs Monate gestattet sein; eine einmalige Verlängerung auf bis zu acht Monate soll möglich sein. 

Da Kurzzeitmieten oft als Pauschalmieten mit Möbeln und Nebenkosten getarnt sind, greift hier zusätzlich die neue Transparenzpflicht für Möblierungszuschläge. Ein „Rundumsorglos-Paket“ für 2.000 Euro in einer Zone, in der laut Mietspiegel nur 800 Euro erlaubt wären, wird damit rechtlich angreifbar.

Für Mieter bedeutet das: mehr Schutz vor missbräuchlichen Befristungen, größere Rechtssicherheit und bessere Anwendbarkeit der Mietpreisbremse 

Für Vermietende heißt das: weniger Flexibilität bei temporären Vermietungen, strengere Vorgaben bei Befristungen sowie ein höheres Risiko rechtlicher Beanstandungen 

Kündigungsschutz

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft Mietrückstände und Kündigungen. Hier ist geplant:

  • Mietende sollen eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen künftig einmalig durch Nachzahlung abwenden können  

  • die sogenannte Schonfristregelung wird ausgeweitet 

 

Damit soll verhindert werden, dass Menschen wegen kurzfristiger finanzieller Probleme ihre Wohnung verlieren. 

Für Mietende bedeutet das: stärkerer Schutz vor Wohnungsverlust sowie eine zweite Chance bei Zahlungsproblemen  

Für Vermietende heißt das: längere Verfahren werden möglich und es gibt eine höhere Unsicherheit bei Mietausfällen

Modernisierung und Heizkosten

Auch bei Modernisierungen und Heizkosten soll es neue Regeln geben. Geplant sind unter anderem:

  • neue Kostenverteilung bei fossilen Heizungen 

  • Beteiligung von Vermietenden an CO₂-Kosten 

  • Anpassungen bei Modernisierungsumlagen 

Gleichzeitig sollen bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vereinfacht werden.

"Wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen", so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, müssen Vermietende dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Brennstoffe tragen. Das soll ab Januar 2028 gelten. 

Ab Januar 2029 soll eine sogenannte Biotreppe greifen: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen dann in vier Stufen mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also etwa mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff.  

Auch Kurzzeitmietverträge geraten stärker in den Fokus. In der Praxis ist häufig umstritten, wann eine echte Kurzzeitvermietung vorliegt und wann nur versucht wird, die Mietpreisbremse zu umgehen.

Geplant sind daher:

  • klare zeitliche Höchstgrenzen 

  • stärkere Kontrolle sogenannter „Kettenverträge“  

  • Mietpreisbremse auch bei längeren Kurzzeitvermietungen 

Nach aktuellem Entwurf sollen Kurzzeitmieten grundsätzlich nur noch bis maximal sechs Monate gestattet sein; eine einmalige Verlängerung auf bis zu acht Monate soll möglich sein. 

Da Kurzzeitmieten oft als Pauschalmieten mit Möbeln und Nebenkosten getarnt sind, greift hier zusätzlich die neue Transparenzpflicht für Möblierungszuschläge. Ein „Rundumsorglos-Paket“ für 2.000 Euro in einer Zone, in der laut Mietspiegel nur 800 Euro erlaubt wären, wird damit rechtlich angreifbar.

Für Mieter bedeutet das: mehr Schutz vor missbräuchlichen Befristungen, größere Rechtssicherheit und bessere Anwendbarkeit der Mietpreisbremse 

Für Vermietende heißt das: weniger Flexibilität bei temporären Vermietungen, strengere Vorgaben bei Befristungen sowie ein höheres Risiko rechtlicher Beanstandungen 

Mietrechtsreform zwischen Lob und Kritik

Mieterverbände begrüßen die stärkere Regulierung und sehen darin einen wichtigen Schritt gegen steigende Wohnkosten. Teilweise gehen ihnen die Maßnahmen nicht weit genug. So fordert der Deutsche Mieterbund unter anderem noch strengere Begrenzungen bei Indexmieten. 

Verbände der Immobilienwirtschaft kritisieren dagegen zusätzliche Bürokratie, geringere Investitionsanreize sowie weitere Belastungen für privat Vermietende.  

Auch in Online-Foren und Eigentümergemeinschaften wird intensiv über die Folgen diskutiert. Besonders umstritten sind die neuen Einschränkungen bei Indexmieten und möblierten Wohnungen. 

Die Bundesregierung sieht in der Reform einen notwendigen Kompromiss. Sie will Klimaschutz und bezahlbares Wohnen zusammenbringen, ohne den sozialen Frieden zu gefährden.  

So werden Mietende vor überhöhten Indexmietsteigerungen, intransparenten Möblierungszuschlägen und den Folgekosten fossiler Heizsysteme geschützt. Vermietende erhalten im Gegenzug einen erleichterten Zugang zur Modernisierungsumlage und Planungssicherheit durch technologieoffene Heizvorgaben.

Noch ist das Gesetz nicht endgültig beschlossen. Klar ist aber schon jetzt: Die geplanten Änderungen werden den deutschen Wohnungsmarkt spürbar verändern – sowohl für Mietende als auch für Vermietende. 

 

(Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte Irrtum vorbehalten).



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Steffi Mersmann
Expertin für Mieten & Vermieten

Steffi Mersmann ist Redakteurin im Content Team und versorgt euch mit aktuellen Infos zum Mieten und Vermieten. Seit über 10 Jahren bei ImmoScout24, kennt Steffi alle Tricks und Fallstricke rund um die Immobiliensuche und hat zuvor als Produktmanagerin an den verschiedensten ImmoScout24-Features mitgearbeitet, von der ersten Google Maps-Einbindung bis zum Makler-Branchenbuch.

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