Der Anspruch eines Grundstückseigentümers auf das Zurückschneiden überhängender Äste vom Nachbargrundstück unterliegt nach drei Jahren der Verjährungsfrist. Nach diesem Zeitpunkt kann der Geschädigte nur noch selbst zur Astschere greifen.



F2L icon

Die passenden Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.



Der Stein des Anstoßes ist ein Baum, genauer gesagt eine Fichte. Sie steht in der Nähe des Grenzpunkts dreier Grundstücke in Baden-Württemberg. Der Stamm befindet sich zugleich auf zwei Grundstücken. Die Eigentümerin des dritten Grundstücks fühlte sich durch Äste gestört, die auf ihren Grund und Boden herabhängen. Daher verklagte sie den Eigentümer des Grundstücks – von dessen Stammseite die Äste sprießen – zum Rückschnitt. 

Klage auf Baumschnitt blieb ohne Erfolg

Das Amtsgericht wies die Klage ab; auch die Berufung hatte keinen Erfolg. Wie kann das sein? Jeder Eigentümer ist für seinen Teil vom Baum umfassend verkehrssicherungspflichtig. Er kann daher grundsätzlich in die Pflicht genommen werden, auf das Nachbargrundstück herüberragende Äste zu beseitigen. Allerdings erlöscht diese Pflicht nach drei Jahren, wenn der Nachbar seinen Anspruch nicht zu dem Zeitpunkt wahrnimmt, an dem sein Eigentum durch die herüberwachsenden Äste beeinträchtigt wird.

Selbst abschneiden und behalten

An dieser Rechtsgrundlage hält der Bundesgerichtshof im Interesse des Rechtsfriedens fest. Daher sollten Eigentümer, die sich vom üppigen Baumwuchs ihres Nachbarn bedroht fühlen, Alarm schlagen, sobald die Äste auf ihr Grundstück ragen. Halten sie drei Jahre still, können sie nur noch selbst Hand anlegen und die sperrigen Äste – unter den Voraussetzungen des Selbsthilferechts – abschneiden und behalten.

(BGH-Urteil vom 22. Februar 2019, Az. V ZR 136/18)

(Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte Irrtum vorbehalten).



house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 29.06.2020
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Steffi Mersmann
Expertin für Mieten & Vermieten

Steffi Mersmann ist Redakteurin im Content Team und versorgt euch mit aktuellen Infos zum Mieten und Vermieten. Seit über 10 Jahren bei ImmoScout24, kennt Steffi alle Tricks und Fallstricke rund um die Immobiliensuche und hat zuvor als Produktmanagerin an den verschiedensten ImmoScout24-Features mitgearbeitet, von der ersten Google Maps-Einbindung bis zum Makler-Branchenbuch.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.