Die Mietparteien sind sich naturgemäß bei Mietanpassungen nicht immer einig. Es kann also passieren, dass Vermieter:innen ihre Forderungen nachträglich anpassen. Bedeutet das aber, dass sie zeitgleich ein neues Mieterhöhungsbegehren mit neuen Fristen starten müssen?



F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.



Den Mieter:innen einer rund 70 Quadratmeter großen Wohnung in Nürnberg flatterte ein Mieterhöhungsbegehren ins Haus. Ihre Vermieterin wollte die Miete um 65,68 Euro auf 556,37 Euro anheben. Das entspricht einer Miete von 7,97 Euro pro Quadratmeter. Sie begründete ihr Vorhaben mit dem Nürnberger Mietspiegel, ermittelte den Erhöhungsbetrag anhand der Wohnfläche, des Baujahrs und aus ihrer Sicht vorhandener positiver Wohnwertmerkmale.

Die Mieter:innen verweigerten die Zustimmung. Daraufhin zog die Vermieterin vor Gericht. Zuvor verwarf sie die wohnwerterhöhenden Merkmale und klagte auf eine Quadratmetermiete von lediglich 7,68 Euro. Die Mieter:innen hielten die nachträgliche Reduzierung der Mietforderung für nicht zulässig. Sie erwarteten zunächst ein erneutes Erhöhungsbegehren in ihrem Briefkasten vorzufinden.

Vermieterin darf Mieterhöhung reduzieren ohne neues Verfahren zu initiieren

Doch sowohl das Amtsgericht Nürnberg als auch das Landgericht Nürnberg-Fürth hielten es für legitim, sofort die reduzierte Mieterhöhung einzuklagen. Und auch der Bundesgerichtshof (BGH) schloss sich der Auffassung an. Die Bundesrichter:innen erklärten, dass die Vermieterin im Mieterhöhungsverfahren berechtigt sei, die zunächst erhobene Mieterhöhung zu reduzieren. Denn das Verlangen der Vermieterin nach einer bestimmten Mieterhöhung würde immer auch schon das Begehren nach einer betragsmäßig niedrigeren Mieterhöhung beinhalten.

Schließlich konnten die Mieter:innen auf der Grundlage des Mieterhöhungsschreibens bereits prüfen, inwieweit die Forderung ihrer Vermieterin rechtens ist. Zudem erlaubt ihnen das Gesetz, einer solchen Forderung nur zum Teil zuzustimmen. Daher waren die Rechte der Mieter:innen gewahrt, ohne ein weiteres Mieterhöhungsschreiben zu versenden.

Eine längere Verfahrensdauer würde zu höheren Kosten führen; außerdem sollen die Mieter:innen schnell Klarheit erhalten, ob die Mieterhöhung nach der verweigerten Zustimmung weiterverfolgt werde. Das Urteil des BGH gibt Vermieter:innen die Gewissheit, eine Mieterhöhung auch ohne weiteren bürokratischen Aufwand und Verzögerungen nachverhandeln zu können.

(BGH- Urteil vom 6. April 2022 – VIII ZR 219/20)



Fragen zum BGH, Urteil v. 24.4.2019, VIII ZR 82/18

Darf das Gericht den höchsten Wert als ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen, wenn ein:e Sachverständig:e in einem Mieterhöhungsprozess eine breite Streuung der Miethöhe ermittelt hat?

Hat ein:e Sachverständige:r in einem Mieterhöhungsprozess eine breite Streuung der Miethöhe von Vergleichswohnungen ermittelt, darf das Gericht nicht ohne Weiteres den höchsten Wert als ortsübliche Vergleichsmiete ansetzen.



digital-contract

Ihr Mietvertrag: Rechtssicher und vermieterfreundlich!

Nutzen Sie jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und legen Sie die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.