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Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin, den sog. Mietendeckel, heute für verfassungswidrig erklärt. Alle daraus folgenden Regelungen wie das Einfrieren der Mieten in der ersten Stufe des Mietendeckels, die vorgesehenen Mietobergrenzen sowie die Absenkung der Mieten in der zweiten Stufe des Mietendeckels hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Der Mietendeckel ist damit insgesamt hinfällig.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Länder nur zur Gesetzgebung befugt sind, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat. Das Mietpreisrecht ist aber bereits abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Es greifen demnach ab sofort wieder die Paragraphen §§ 556 bis 561 des BGB und die im letzten Jahr neu formulierte Mietpreisbremse.

Was bedeutet das jetzt für Mietverhältnisse in Berlin?

Wenn Sie die Miete auf Basis des Gesetzes zum Mietendeckel gesenkt haben, so sind Mieter:innen verpflichtet, ab Mai wieder die Miete in der Höhe zu entrichten, wie sie ursprünglich im Mietvertrag vereinbart ist. Vermieter:innen haben zudem einen Anspruch auf die Zahlung des Differenzbetrags zur vertraglich vereinbarten Miete. Das gilt auch, wenn keine zusätzlichen Klauseln im Mietsenkungsschreiben enthalten waren.

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihren Mieter:innen über das weitere Vorgehen ins Gespräch zu gehen. Große Wohnungsgesellschaften wie Vonovia haben bereits angekündigt, ausstehende Differenzbeträge nicht rückwirkend einzufordern. Denn die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben viele Menschen in finanzielle Schieflagen gebracht.

Auf dieser Seite finden Sie noch einmal alle jetzt nicht mehr gültigen Verordnungen zum Berliner Mietendeckel.


Ab wann gilt der Mietendeckel in Berlin?

Er ist am 23. Februar 2020 nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten.

Achtung: Der Mietendeckel ist ein Verbotsgesetz

Das bedeutet für Vermietende, dass Sie dieses Gesetz besser nicht ignorieren, sonst begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die zuständigen Bezirksämter überwachen die Einhaltung dieses Verbotes, d.h. sie können von Amts wegen bei Kenntnis eines Vergehens dagegen vorgehen.

Für diese Wohnungen gilt der Mietendeckel nicht!
  • nach 2014 erstmals bezugsfertig oder aus dauerhaft unbewohnbarem Wohnraum wiederhergestellte Wohnungen 
  • mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen
  • Wohnheime 
  • Trägerwohnungen
Auf welche Miete beziehen sich die vorgegebenen Mietobergrenzen?

Die Obergrenzen beziehen sich auf die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser, aber inklusive aller Zuschläge, wie z.B. für Mobiliar.


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Das sind die Mietobergrenzen

Ihre Miete ist überhöht, wenn sie unter Berücksichtigung der Wohnlage bei bestehenden Mietverhältnissen um mehr als 20 Prozent über der maßgeblichen Mietobergrenze liegt.

Für Wohnungen mit moderner Ausstattung erhöht sich der Wert um 1,00 Euro pro Quadratmeter.

Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn wenigstens drei der folgenden fünf Merkmale vorhanden sind: schwellenlos erreichbarer Aufzug, Einbauküche, hochwertige Sanitärausstattung, hochwertiger Bodenbelag, Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/ (m² a).

Je nach Wohnlage greift bei Bestandsmieten ein Abschlag von -0,28 Euro für einfache Wohnlagen, ein Abschlag von -0,09 Euro für mittlere Wohnlagen oder ein Zuschlag von 0,74 Euro für gehobene Wohnlagen. Die Einordnung der einzelnen Stadtbezirke in Wohnlagen wird noch bekannt gegeben. Wir werden diese auf unserer Webseite für Sie zur Verfügung stellen.

Sie möchten ausrechnen, ob Ihre Miete über der Mietobergrenze liegt? Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen Mietendeckelrechner (von Gross Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt).


Wohnungen bis 1918

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

ohne Bad und Heizung einfach 4,36 Euro 5,56 Euro
mittel 4,59 Euro 5,79 Euro
gut 5,59 Euro 6,79 Euro
Heizung oder Bad einfach 5,66 Euro 6,86 Euro
mittel 5,89 Euro 7,09 Euro
gut 6,88 Euro 8,08 Euro
Bad und Heizung einfach 7,40 Euro 8,60 Euro
mittel 7,62 Euro 8,83 Euro
gut 8,63 Euro 9,82 Euro

Wohnungen 1919 bis 1949

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

ohne Bad und Heizung einfach 5,17 Euro 6,37 Euro
mittel 5,40 Euro 6,60 Euro
gut 6,39 Euro 7,59 Euro
Heizung oder Bad einfach 5,92 Euro 7,12 Euro
mittel 6,15 Euro 7,35 Euro
gut 7,15 Euro 8,35 Euro
Bad und Heizung einfach 7,18 Euro 8,38 Euro
mittel 7,41 Euro 8,61 Euro
gut 8,41 Euro 9,61 Euro

Wohnungen 1950 bis 1964

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

Heizung oder Bad einfach 6,40 Euro 7,60 Euro
mittel 6,63 Euro 7,83 Euro
gut 7,63 Euro 8,83 Euro
Bad und Heizung einfach 6,96 Euro 8,16 Euro
mittel 7,18 Euro 8,38 Euro
gut 8,18 Euro 9,38 Euro

Wohnungen 1965 bis 1972

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

Bad und Heizung einfach 6,80 Euro 8,00 Euro
mittel 7,03 Euro 8,23 Euro
gut 8,02 Euro 9,22 Euro

Wohnungen 1973 bis 1990

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

Bad und Heizung einfach 6,91 Euro 8,11 Euro
mittel 7,14 Euro 8,34 Euro
gut 8,13 Euro 9,33 Euro

Wohnungen 1991 bis 2002

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

Bad und Heizung einfach 9,42 Euro 10,62 Euro
mittel 9,64 Euro 10,84 Euro
gut 10,64 Euro 11,84 Euro

Wohnungen 2003 bis 2013

Ausstattung Wohnlage

max. Mietpreis pro m²

ohne moderne Ausstattung

max. Mietpreis pro m²

mit moderner Ausstattung

Bad und Heizung einfach 11,42 Euro 12,62 Euro
mittel 11,65 Euro 12,85 Euro
gut 12,64 Euro 13,84 Euro

Das müssen Sie als nächstes tun, wenn Sie vermieten!

Ihnen droht ein Bußgeld, wenn Sie sich nicht an die im Gesetz vorgegebenen Mietbegrenzungen halten. Folgende Vorgaben sieht das neue Gesetz vor:

  • Sie sind verpflichtet, Ihren Bestandsmieterinnen und -mietern die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände mitzuteilen – und dies innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes
  • Auf Verlangen des Bestandsmieters müssen Sie zudem die konkrete zum Stichtag* 18. Juni 2019 geschuldete Miete mitteilen.
  • Sie sind verpflichtet, neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich am 23.November 2020 die Miete auf die Mietobergrenze zu senken.
  • Sie sind auch verpflichtet, den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Auskunft auf Anfrage zu erteilen.
  • *Achtung: Das Langericht Berlin hat geurteilt, dass die Obergrenzen im Mietendeckel nicht rückwirkend gelten. Damit sind Mieterhöhungen bis zum 23. Februar rechtens (LG Berlin, Urteil vom 31.7.2020, Az.: 66 S 95/20). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Laden Sie sich bei uns kostenlos eine Vorlage (von Gross Rechtsanwälten geprüft) für die gesetzlich vorgeschriebene Auskunft über die Berechnung der Mietobergrenze bei Bestandsmieten herunter.

Sie liegen mit den Mieten über dem Mietendeckel?

  • Ihre Mieterinnen und Mieter können neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Miete senken, wenn diese mehr als 20 Prozent über dem jeweiligen Mietoberwert (siehe Tabelle) liegt.
  • Eine Ausnahme bilden Häuser mit maximal zwei Wohnungen: Hier wird zusätzlich eine 10 Prozent Zulage wirksam. Also insgesamt 30 Prozent dürfen diese Wohnungen über der jeweiligen Mietobergrenze liegen.
  • Sollten Sie den Mietendeckel nicht anerkennen, so können Sie die Zahlungsdifferenz einklagen.
  • Weiterhin können Mietende Sie zu einer Absenkung auffordern. Sollten Sie die Absenkung ablehnen, könnten Ihre Mieterinnen oder Mieter auf Feststellung der Miethöhe und Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete (voraussichtlich ab Inkrafttreten des Gesetzes) klagen und/ oder eine Ordnungswidrigkeit beim zuständigen Bezirksamt melden.

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Sie wollen die Miete erhöhen?

  • Liegt die Vormiete unter 5,02 Euro je Quadratmeter, darf die Miete bei der Wiedervermietung um maximal einen Euro - aber nur bis zum Quadratmeterpreis von 5,02 Euro – erhöht werden, wenn eine moderne Ausstattung vorhanden ist. 
  • Ab 2022 werden Mietanpassungen von bis zu 1,3 % jährlich möglich sein.

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Ausnahmen

Mieterhöhungen werden bei wirtschaftlichen Härtefällen auf Antrag bei der Investitionsbank Berlin genehmigt, wenn das zwingend erforderlich ist. Ein Härtefall liegt vor, wenn die Einnahmen aus der Vermietung die Ausgaben für das Mietobjekt übersteigen oder die Gewinne aus der Vermietung die Erhaltung des Mietobjekts nicht mehr ermöglichen. Achtung! Ein Härtefall liegt nicht vor, wenn dieser auf Grund von überhöhten Wertsteigerungserwartungen, Renditeerwartungen, Finanzierungskosten außerhalb des Marktüblichen entstanden ist.

Sind Modernisierungszuschläge weiter erlaubt?

Wenn sich durch Modernisierungsumlagen die Miete nicht um mehr als einen Euro pro Quadratmeter erhöht, sind sie grundsätzlich erlaubt. Mehrfache Modernisierungen innerhalb der kommenden fünf Jahre sind möglich. Die jeweilige Mietobergrenze darf dabei nicht um insgesamt 1 Euro innerhalb der kommenden 5 Jahre überschritten werden. Vermieter müssen die erhöhte Miete bei der Investitionsbank Berlin anzeigen. Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist ab Inkrafttreten des Gesetzes zulässig, wenn die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt erfolgt. Diese neue Regelung gilt für Modernisierungen ab dem Stichtag 18. Juni 2019. Achtung! Auch hier gibt es Vorgaben, welche Modernisierungen umlegbar sind.

Wie lange gilt der Mietendeckel?

Der Mietendeckel gilt für fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Was gilt für Staffel- und Indexmieten?

Der Mietenstopp gilt auch für Staffel-, und Indexmieten. Hier greift der Mietendeckel neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, zusätzlich wird die Miete ab dem Stichtag 18. Juni 2019 eingefroren. Mieterhöhungen ab diesem Datum, auch wenn sie im Mietvertrag bereits vorgesehen waren, sind ungültig.

Wird das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt?

CDU und FDP haben Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kippen, dann müssen Mieter einbehaltene Mietzahlungen zurückzahlen.

Meine Wohnung liegt unter dem Mietendeckel bzw. ist ein Neubau, kann ich jetzt so oft ich will die Miete erhöhen oder so hoch ansetzten, wie ich möchte?

Die zivilrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Mietrecht werden durch den Mietendeckel nicht außer Kraft gesetzt. Auch der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2019 hat weiterhin Bestand.

Wo finden Sie den Gesetzestext?

Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt 2020 am 22.02.2020 veröffentlicht. Sie finden es unter diesem Link: https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2020/



Sind Sie fit für den Mietendeckel?
Machen Sie jetzt den Check!

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  • fragezeichen
    Ignorieren Vermietende den Mietendeckel, drohen Bußgelder von bis zu…..?

  • Zur Antwort


Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am August 2020



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