Seit über einem Jahr gilt in Berlin der Mietendeckel. Die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen sind seither eingefroren. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. 




Nach Ansicht der Karlsruher Richter:innen hat Berlin nicht die rechtliche Kompetenz, Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt zu treffen. Hierfür sei allein der Bund zuständig. Doch was bedeutet das jetzt für Mieter-Haushalte in Berlin? 

Zurück zur alten Miete auf Grundlage des BGB

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erklärte nach dem Karlsruher Urteil, dass Mieter:innen nun wieder die Mieten zu entrichten haben, die sie mit ihren Vermieter:innen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vereinbart hatten. Darüber hinaus müsse gegebenenfalls auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachgezahlt werden.

Das gilt auch, wenn keine zusätzlichen Klauseln im Mietsenkungsschreiben enthalten waren. Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen will seinen Mieter:innen für die Begleichung des Restbetrags der fälligen Miete Möglichkeiten von Einmal- über Ratenzahlungen bis hin zu Stundungen anbieten. Der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia will dagegen nach eigenen Angaben auf Mietnachforderungen verzichten.

Bei Staffelmietverträgen gelten im Mietvertrag vereinbarte Mieterhöhungen rückwirkend. Sollten Sie Mieterhöhungen während des Mietendeckels ausgesprochen haben, sind diese wirksam. 

Bußgeldverfahren gegen Vermieter:innen werden eingestellt. Sollten Sie ein Bußgeld gezahlt haben, können Sie dieses von der Stadt zurückverlangen.

Mit den Mieter:innen ins Gespräch gehen

Rund 60 Prozent aller Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermieter:innen angeboten. Die meisten von ihnen werden sich einen solchen Verzicht gegebenenfalls nicht leisten können. Gerade sie verbindet aber oft ein partnerschaftliches Verhältnis mit ihren Mieter:innen. Bereits bei Inkrafttreten des Mietendeckels hatten viele das Gespräch gesucht und geraten, den “gesparten” Mietbetrag besser zurückzulegen. 

Vermutlich werden sich viele jetzt nach dem Urteil wieder mit ihren Mieter:innen zusammensetzen. Denn Corona hat viele Menschen in eine finanzielle Schieflage gebracht. 



Fragen zum Beschluss vom 25. März 2021 - 2 BvF 1/20

Was bedeutet das jetzt für Mietverhältnisse in Berlin?

Wurde die Miete auf Basis des Gesetzes zum Mietendeckels gesenkt, so müssen ab Mai Mieter:innen die Miete wieder in der Höhe entrichten, wie sie ursprünglich im Mietvertrag vereinbart ist. Vermieter:innen haben zudem einen Anspruch auf die Zahlung des Differenzbetrags zur vertraglich vereinbarten Miete. Das gilt auch, wenn keine zusätzlichen Klauseln im Mietsenkungsschreiben enthalten waren.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 15. April 2021.


Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.