Auch in 2023 gibt es wieder eine ganze Reihe an wichtigen Änderungen für Eigentümer:innen. Gas- und Wärempreisbremse, Förderungen für erneuerbare Energien sowie teureres Erben stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs dar.

1. Last Minute: Grundsteuererklärung abgeben bis Ende Januar


Eigentlich stand die verpflichtende Grundsteuererklärung schon 2022 auf der To-do-Liste von allen, die eine Immobilie besitzen. Nach einer Verlängerung um drei Monate ist nun der 31. Januar 2023 letzter Abgabetermin. Zu den abgefragten Daten gehören unter anderem Grundstücksart und -fläche, Bodenrichtwert, Baujahr des Gebäudes, Wohnfläche und bei Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhaus der Miteigentumsanteil. Und für alle, die ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben, heißt es auf die Steuerbescheide warten – und diese gut prüfen. Bei Unstimmigkeiten steht Ihnen eine Widerspruchsfrist von einem Monat zu. 

2. Umsetzung der Gas- und Wärmepreisbremse


Ab 1. März 2023 gilt die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend umfasst sie auch die Monate Januar und Februar. Mit einem Zuschuss zur Gas- oder Fernwärmerechnung sollen Verbraucher:innen in der Energiekrise entlastet werden. Für 80 Prozent des Gas- oder Wärmeverbrauchs (berechnet anhand des Vorjahresverbrauchs) ist der Preis bei 12 Cent für Gas beziehungsweise 9,5 Cent für Fernwärme gedeckelt. Die Differenz zum Preis des Energieversorgers übernimmt der Bund. Den darüber hinausgehenden Verbrauch bezahlen Kund:innen wieder zum Marktpreis.


3. Anpassungen bei der Sanierungsförderung


Sanierungsmaßnahmen werden auch 2023 vom Staat mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert. Insgesamt 13 Milliarden sind vom Bundeswirtschaftsministerium dafür vorgesehen. Im Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude der KfW-Bank gibt es einige Anpassungen. Dazu gehört unter anderem ein neuer Extra-Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent für die sogenannte serielle Sanierung. Damit ist die Verwendung von vorgefertigten Bauteilen, beispielsweise für Dach oder Fassade, gemeint. Für die Sanierung eines Hauses in besonders schlechtem energetischem Zustand (Worst Performing Building) steigt der Tilgungszuschuss von fünf auf zehn Prozent.


Die eigene Immobilie immer im Blick? Verfolgen Sie die Entwicklung der Quadratmeterpreise in Ihrer Region.


4. Erben wird teurer


Wer ab 2023 eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung bekommt, ist, nach aktuellen Einschätzungen mit hohen Kosten durch die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer konfrontiert. Grund dafür ist die Anpassung der Immobilienbewertung mit dem neuen Jahressteuergesetz. Durch die Änderung kann sich der Wert von Immobilien ab 2023 „leicht um 20 bis 30 Prozent erhöhen“, so die Einschätzung des Eigentümerverbands Haus und Grund Deutschland. Zwar bleiben die Freibeträge und Steuersätze bei einer Erbschaft gleich, der zu zahlende Erbschaftssteuerbetrag kann durch den gestiegenen Wert der Immobilie jedoch drastisch ansteigen. Immobilienexpert:innen prognostizieren eine für einige kaum zu stemmende Steuerlast.


5. Pflicht zum hydraulischen Abgleich


Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Maßnahmen“ (EnSimiMaV) wurde für große Häuser mit zentraler Erdgasheizung der sogenannte hydraulische Abgleich zur Pflicht. Damit wird die Heizungsanlage optimal eingestellt und kann effizienter arbeiten. In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis spätestens 30. September 2023 vorgenommen werden.


6. Steuerliche Entlastung bei Photovoltaik


Auch im Bereich Photovoltaik wird 2023 nicht nur gefordert, sondern auch gefördert: Mit dem Ende November 2022 verabschiedeten Jahressteuergesetz wurde der Umsatzsteuersatz auf kleine Photovoltaikanlagen auf 0 Prozent gesetzt. Bislang galt auch hier der generelle Steuersatz von 19 Prozent. Voraussetzung für die Ersparnis ist, dass die Anlagen eine maximale Leistung von 30 kWh nicht überschreiten.


7. Solardachpflicht für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg und Berlin


In einigen Bundesländern gibt es bereits eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen zur Stromgewinnung auf den Dächern von Wohngebäuden. Meist gilt sie bisher nur für den Neubau. In Baden-Württemberg und Berlin werden die Photovoltaik-Anlagen jedoch ab 2023 auch auf Bestandsgebäuden im Zuge einer „grundlegenden Dachsanierung“ zur Pflicht. In Berlin müssen im Altbau mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Modulen ausgestattet werden. Ausnahmen gibt es bei ungünstiger Dachausrichtung oder unverhältnismäßigem Aufwand.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)


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