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Du möchtest dein Haus verkaufen, einen Umbau planen oder benötigst Unterlagen für eine Finanzierung? Dann kann die Kubatur deines Hauses eine Rolle spielen. Sie beschreibt das Gebäudevolumen und wird unter anderem für die Baukostenplanung und Immobilienbewertung herangezogen. Erfahre, wie du die Kubatur berechnest, was dabei berücksichtigt wird und worin sich Kubatur, umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt unterscheiden.
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Die Kubatur beschreibt das Gebäudevolumen in Kubikmetern (m³). Nach DIN 277 wird der Brutto-Rauminhalt (BRI) ermittelt.
Bei einfachen Baukörpern gilt die Formel Länge × Breite × Höhe. Komplexere Gebäude werden in Teilvolumina zerlegt.
Die Kubatur ist unter anderem für Bauplanung, Kostenkalkulation und Immobilienbewertung relevant.
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- Was bedeutet Kubatur?
- Kubatur, umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt: Was ist der Unterschied?
- Wie berechnet man die Kubatur eines Hauses?
- Was gehört zur Kubatur und was nicht?
- Kubatur nach DIN 277: Was gilt?
- Wofür wird die Kubatur benötigt?
- Wo finde ich die Kubatur meines Hauses?
- Fazit: Warum die Kubatur wichtig ist
- FAQ: Häufige Fragen zur Kubatur
Die Kubatur bezeichnet das räumliche Volumen eines Gebäudes oder Baukörpers. Sie wird in Kubikmetern (m³) angegeben und beschreibt, wie viel Raum ein Bauwerk insgesamt einnimmt – unabhängig von seiner Form.
Im Zusammenhang mit Gebäuden werden auch die Begriffe umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt (BRI) verwendet. Allerdings unterscheiden sich die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden. Die Kubatur ist unter anderem für die Bauplanung, Kostenkalkulation und Immobilienbewertung von Bedeutung.
Die Begriffe Kubatur, umbauter Raum und Brutto-Rauminhalt werden häufig synonym verwendet. Sie bezeichnen jedoch nicht immer dieselbe Berechnungsgröße.
- Kubatur: Allgemeiner Begriff für das räumliche Volumen eines Gebäudes oder Baukörpers. Die Angabe erfolgt in Kubikmetern (m³).
- Umbauter Raum (UR): Ältere Bezeichnung aus früheren Berechnungsvorschriften. Die damaligen Berechnungsregeln unterscheiden sich teilweise von den heutigen Vorgaben.
- Brutto-Rauminhalt (BRI): Fachbegriff für den nach DIN 277 ermittelten Rauminhalt eines Bauwerks. Er wird anhand festgelegter Mess- und Berechnungsregeln bestimmt.
Wenn du in älteren Bauunterlagen eine Angabe zum umbauten Raum findest, muss diese nicht mit dem heute nach DIN 277 ermittelten Brutto-Rauminhalt übereinstimmen.
Die Kubatur eines Gebäudes lässt sich anhand seiner äußeren Abmessungen berechnen. Bei einem einfachen quaderförmigen Baukörper lautet die Formel:
Kubatur (m³) = Länge (m) × Breite (m) × Höhe (m)
Bei Gebäuden mit mehreren Geschossen, Anbauten oder geneigten Dächern werden die einzelnen Gebäudeteile getrennt berechnet. Anschließend addierst du die jeweiligen Volumina zur gesamten Kubatur.
- Grundfläche ermitteln: Miss die äußere Länge und Breite des Gebäudes. Multipliziere beide Werte, um die Grundfläche in Quadratmetern (m²) zu erhalten.
- Geschosshöhen bestimmen: Ermittle die Höhe der einzelnen Geschosse. Berücksichtige dabei auch die Deckenkonstruktionen und gegebenenfalls das Kellergeschoss.
- Dachvolumen berechnen: Bei einem geneigten Dach musst du die Dachform berücksichtigen. Für ein einfaches Satteldach lässt sich das Dachvolumen näherungsweise als Dreiecksprisma berechnen.
- Teilvolumina addieren: Addiere die berechneten Volumina der Geschosse, des Dachs und gegebenenfalls weiterer Gebäudeteile.
Diese Vorgehensweise eignet sich für eine überschlägige Berechnung. Für die normgerechte Ermittlung des Brutto-Rauminhalts (BRI) nach DIN 277 gelten festgelegte Mess- und Berechnungsregeln.
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1. Kubatur der beiden Vollgeschosse berechnen
Zunächst berechnest du die Grundfläche des Hauses:
10 m × 8 m = 80 m²
Anschließend multiplizierst du die Grundfläche mit der Gesamthöhe der beiden Geschosse:
80 m² × 6 m = 480 m³
2. Kubatur des Satteldachs berechnen
Das Dach hat vereinfacht die Form eines Dreiecksprismas. Sein Volumen berechnest du mit folgender Formel:
Dachvolumen = (Breite × Dachhöhe ÷ 2) × Länge
(8 m × 3 m ÷ 2) × 10 m = 120 m³
3. Gesamte Kubatur ermitteln
Zum Schluss addierst du die Volumina der beiden Vollgeschosse und des Dachs:
480 m³ + 120 m³ = 600 m³
Das Haus hat damit eine überschlägig berechnete Kubatur von 600 m³.
Die Beispielrechnung vereinfacht die tatsächliche Gebäudegeometrie. Für eine Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277 müssen unter anderem die maßgeblichen äußeren Begrenzungsflächen und die konstruktiven Bauteile berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung der Kubatur kommt es darauf an, welche Gebäudeteile zum Baukörper gehören. Grundsätzlich werden die Außenabmessungen einschließlich der Wände, Decken und Dachkonstruktion berücksichtigt. Auch Keller und nicht ausgebaute Dachräume können zur Kubatur zählen.
Nach DIN 277 wird zwischen vollständig umschlossenen Gebäudebereichen und solchen unterschieden, die zwar konstruktiv mit dem Gebäude verbunden, aber nicht vollständig umschlossen sind. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Gebäudeteil | Berücksichtigung bei der Kubatur |
| Erd- und Obergeschosse | Werden einschließlich Wänden und Decken berücksichtigt |
| Keller | Gehört grundsätzlich dazu, auch wenn er nicht als Wohnraum genutzt wird |
| Dachgeschoss und Dachkonstruktion | Werden unabhängig vom Ausbauzustand berücksichtigt |
| Wintergarten und geschlossener Windfang | Gehören als umschlossene Gebäudeteile dazu |
| Angebaute oder integrierte Garage | Wird grundsätzlich berücksichtigt |
| Loggia und überdachter Balkon | Können als teilweise offene Gebäudebereiche berücksichtigt werden |
| Offener Balkon oder Dachterrasse | Können bei konstruktiver Verbindung mit dem Bauwerk zum Sonderfall der Raumumschließung gehören; maßgeblich sind die jeweiligen baulichen Begrenzungen. |
| Fundamente unterhalb der Bodenplatte (Tief- und Flachgründungen) | Werden nicht zum Brutto-Rauminhalt gerechnet. |
| Dachüberstände und Eingangsüberdachungen | Bleiben in der Regel unberücksichtigt; Ausnahmen sind möglich |
| Freistehende Pergolen und befestigte Freisitze | Werden nicht berücksichtigt |
Ob und wie einzelne Gebäudeteile in den Brutto-Rauminhalt einfließen, richtet sich nach den Vorgaben der DIN 277. Besonders bei offenen oder nur teilweise umschlossenen Bereichen ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich.
Die DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau“ legt einheitliche Regeln zur Ermittlung von Gebäudegrundflächen und Rauminhalten fest. Die aktuelle Fassung stammt aus August 2021 (DIN 277:2021-08). Sie bildet die Grundlage für die standardisierte Berechnung des Brutto-Rauminhalts (BRI).
Anders als bei einer überschlägigen Kubaturberechnung werden nach DIN 277 die maßgeblichen Außenabmessungen und die räumlichen Begrenzungen des Bauwerks nach festgelegten Regeln erfasst. Dabei wird zwischen zwei Arten der Raumumschließung unterschieden:
- Regelfall (R): Bereiche, die vollständig und dauerhaft von Baukonstruktionen umschlossen sind.
- Sonderfall (S): Bereiche, die mit dem Bauwerk verbunden, aber nicht vollständig umschlossen sind, beispielsweise bestimmte überdachte Außenbereiche.
Der Brutto-Rauminhalt wird entsprechend dieser Unterscheidung ermittelt und ausgewiesen.
In historischen Bauunterlagen findest du häufig noch Angaben zum „umbauten Raum“ (UR). Dieser wurde nach früheren Berechnungsvorschriften ermittelt. Da sich die Berechnungsregeln teilweise unterscheiden, lässt sich der damalige Wert nicht ohne Weiteres mit dem heutigen Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 gleichsetzen.
Für Bauanträge, Kostenermittlungen oder andere offizielle Nachweise solltest du prüfen, welche Berechnungsgrundlage verlangt wird. Eine überschlägige Eigenberechnung ersetzt nicht automatisch einen fachgerecht erstellten Nachweis.
Die Kubatur ist eine wichtige Kenngröße bei der Planung, Errichtung und Bewertung von Gebäuden. Sie hilft dabei, das Gebäudevolumen zu erfassen, Baukosten abzuschätzen und unterschiedliche Bauvorhaben miteinander zu vergleichen.
Vor allem in folgenden Bereichen spielt sie eine Rolle:
- Bauplanung und Baugenehmigung: Bei der Planung eines Neubaus oder Umbaus wird die Kubatur genutzt, um die Größe und das Volumen des Baukörpers zu bestimmen. Je nach Bauvorhaben und behördlichen Vorgaben kann eine Berechnung des Brutto-Rauminhalts auch für den Bauantrag erforderlich sein.
- Baukostenberechnung: Das Gebäudevolumen kann als Bezugsgröße für eine erste Kostenschätzung dienen. Beispielsweise lassen sich anhand von Kostenkennwerten je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt die voraussichtlichen Baukosten überschlägig ermitteln.
- Baufinanzierung: Banken können Angaben zur Kubatur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorhabens oder der Immobilienbewertung heranziehen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Kreditinstitut und dem Finanzierungsvorhaben ab.
- Immobilienbewertung: Die Kubatur kann bei der Bewertung eines Gebäudes eine ergänzende Rolle spielen, etwa bei der Beurteilung seiner baulichen Dimensionen oder bei volumenbezogenen Kostenansätzen. Für die Sachwertermittlung werden heute allerdings häufig flächenbezogene Kostenkennwerte verwendet.
Die Kubatur allein reicht nicht aus, um die Baukosten oder den Immobilienwert zuverlässig zu bestimmen. Dafür sind unter anderem auch die Bauweise, die Ausstattung, der Gebäudezustand und die Lage entscheidend.
Wie viel ist deine Immobilie beim Verkauf wert?
Die Kubatur deines Hauses findest du häufig in den Bauunterlagen, beispielsweise in der Baubeschreibung, einer vorhandenen Berechnung des Brutto-Rauminhalts oder den Unterlagen zum Bauantrag.
Falls dir diese Unterlagen nicht vorliegen, kannst du bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde Einsicht in die Bauakte beantragen. Dort sind möglicherweise die ursprünglichen Berechnungen hinterlegt. Bei älteren Gebäuden kann die Angabe auch unter der Bezeichnung „umbauter Raum“ aufgeführt sein.
Was tun, wenn keine Kubaturberechnung vorliegt?
Für eine erste Einschätzung kannst du die Kubatur anhand der Gebäudeabmessungen selbst überschlägig berechnen. Benötigst du dagegen einen fachgerechten Nachweis, etwa für einen Bauantrag oder eine Finanzierung, kannst du eine Berechnung beauftragen.
Wenn du eine professionelle Kubaturberechnung benötigst, wende dich an ein Architektur- oder Ingenieurbüro oder an entsprechend qualifizierte Sachverständige. Kläre vorher, welche Anforderungen die Berechnung erfüllen muss. So vermeidest du unnötige Kosten und Nachberechnungen.
Die Kubatur beschreibt das Volumen eines Gebäudes und ist eine wichtige Kenngröße für die Bauplanung, Kostenkalkulation und Immobilienbewertung. Bei einfachen Baukörpern kannst du sie selbst überschlägig berechnen. Für komplexere Gebäude oder offizielle Nachweise ist dagegen eine fachgerechte Berechnung nach den jeweils geltenden Vorgaben erforderlich.
Prüfe zunächst deine Bauunterlagen, wenn du die Kubatur deines Hauses benötigst. Achte dabei darauf, ob der Wert als umbauter Raum oder als Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 angegeben ist. Denn die unterschiedlichen Berechnungsmethoden können zu abweichenden Ergebnissen führen.
FAQ: Häufige Fragen zur Kubatur
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Wie viel Kubatur hat ein Einfamilienhaus?
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Die Kubatur eines Einfamilienhauses hängt von der Grundfläche, der Anzahl der Geschosse und der Dachform ab. Ein Haus mit 80 m² Grundfläche, zwei Geschossen mit insgesamt 6 m Höhe und einem Satteldach mit 3 m Dachhöhe hat beispielsweise eine überschlägige Kubatur von 600 m³. Ein zusätzliches Kellergeschoss erhöht das Gebäudevolumen entsprechend.
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Ist die Kubatur dasselbe wie die Wohnfläche?
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Nein. Die Kubatur beschreibt das Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern (m³), die Wohnfläche dagegen die zum Wohnen anrechenbare Fläche in Quadratmetern (m²). Bei der Kubatur werden auch Wände, Decken und Dachkonstruktionen berücksichtigt. Deshalb können zwei Häuser mit gleicher Wohnfläche eine unterschiedliche Kubatur haben.
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Zählt der Keller zur Kubatur eines Hauses?
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Ja, ein Keller zählt grundsätzlich zur Kubatur eines Hauses, auch wenn er nicht beheizt oder als Wohnraum genutzt wird. Bei der Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277 wird das Kellergeschoss einschließlich seiner Baukonstruktionen berücksichtigt. Ein unterkellertes Haus hat deshalb bei ansonsten gleichen Abmessungen eine größere Kubatur als ein Haus ohne Keller.
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Wird ein nicht ausgebautes Dachgeschoss bei der Kubatur berücksichtigt?
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Ja. Bei der Berechnung nach DIN 277 zählt das Dachvolumen grundsätzlich auch dann zum Brutto-Rauminhalt, wenn das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist. Bei älteren Berechnungsverfahren für den umbauten Raum galten teilweise andere Regeln. Deshalb können historische Angaben vom heutigen Brutto-Rauminhalt abweichen.
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Kann ich die Kubatur meines Hauses selbst berechnen?
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Ja, bei einfachen Gebäudeformen kannst du die Kubatur anhand der Außenmaße selbst überschlägig berechnen. Dafür multiplizierst du Länge, Breite und Höhe und addierst gegebenenfalls weitere Gebäudeteile wie das Dach. Für Bauanträge oder andere formale Nachweise solltest du jedoch prüfen, ob eine fachgerechte Berechnung nach DIN 277 verlangt wird.
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Was kostet eine professionelle Kubaturberechnung?
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Für ein einfaches Einfamilienhaus kann eine professionelle Kubaturberechnung etwa 150 bis 500 Euro kosten. Entscheidend sind die Gebäudegröße, die Komplexität und der Arbeitsaufwand. Liegen aktuelle Baupläne vor, ist die Berechnung meist günstiger. Müssen die Maße erst vor Ort ermittelt werden, steigen die Kosten. Auch die Anforderungen an den Nachweis beeinflussen den Preis.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Die Kubatur sagt nichts darüber aus, wie viel Wohnfläche ein Haus bietet. Zwei Gebäude können dieselbe Wohnfläche haben, sich aber durch unterschiedliche Geschosshöhen oder Dachformen deutlich in ihrem Volumen unterscheiden. Das kann sich beispielsweise auf die Baukosten auswirken.“