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Besonders für Immobilienverkäufer ist es ratsam, einen möglichst verkäuferfreundlichen Kaufvertrag auszuhandeln. Ein Fachanwalt kann die ersten Vertragsentwürfe prüfen und im Sinne des Verkäufers bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages mitwirken. In der Funktion der vorsorgenden Rechtspflege prüft der Notar die endgültige Fassung des Kaufvertrages und beglaubigt diesen notariell.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fachanwalt, aber auch ein fachkundiger Makler kann Ihnen dabei effektiv helfen, einen verkäuferfreundlichen Kaufvertrag aufzusetzen. Besonders bei hochpreisigen Immobilien ist umso mehr auf eine solche Ausgestaltung zu achten.
  • Ein sehr wichtiger Vertragsaspekt ist der Haftungsausschluss: Ein detailliertes Übergabeprotokoll, welches dem Kaufvertrag beigefügt wird, schließt ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche seitens des Käufers aus.
  • Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Warum sollte der Kaufvertrag für eine Immobilie von einem Anwalt geprüft werden?

In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, dass Immobilienkaufverträge notariell beglaubigt werden. Das heißt, bevor ein solcher Vertrag rechtlich wirksam wird, erliegt er einer strengen Prüfung seitens des Notars.

Trotzdem ist es ratsam, den Vertrag vorab von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass der Kaufvertrag keine ungünstigen Klauseln für den Verkäufer enthält. Besonders der Zahlungsabwicklung beim Hausverkauf und dem Haftungsausschluss ist besondere Bedeutung beizumessen, da diese Aspekte im Kaufvertrag für die Verkäuferseite nachteilig gestaltet sein und gleichzeitig weitreichende Folgen haben können.

Welche Vertragspunkte im Kaufvertrag sind besonders wichtig für Verkäufer?

Einem Immobilienkaufvertrag liegt stets ein Rechtsgeschäft zugrunde. Das bedeutet, dass Vereinbarungen in einem solchen Vertrag eine besondere Bedeutung zukommen. Bei Immobilienverkäufen geht es typischerweise um hohe Geldbeträge und daher ist es umso wichtiger, dass Ihnen als Verkäufer aus dem Kaufvertrag heraus keine Nachtteile entstehen.

Folgende Vertragspunkte spielen eine wichtige Rolle beim Kaufvertrag:

  • Zahlungsmodalitäten: Im Kaufvertrag sollte die Zahlungsabwicklung beim Hausverkauf, zum Beispiel wie die Zahlung des Kaufpreises erfolgen soll, genauestens festgelegt werden. In der Regel erfolgt eine Direktzahlung der kompletten Kaufsumme, wenn alle notwendigen Grundbuchänderungen erfolgt sind.
  • Zwangsvollstreckungsunterwerfung: Diese Klausel im Kaufvertrag erlaubt es dem Verkäufer, bei nicht erfolgter Zahlung direkt und ohne gerichtlichen Vollstreckungstitel in das Vermögen des Käufers zu vollstrecken, um die offene Forderung „einzutreiben“.
  • Haftungsausschluss: Für diesen Punkt ist das Übergabeprotokoll ungemein wichtig. Es sollte ausführlich geführt, mit allen notwendigen Daten der Vertragsparteien versehen und letztlich dem Kaufvertrag beigefügt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie nur für etwaige Mängel haftbar gemacht werden können, die aus dem Protokoll hervorgehen.
  • Schlüsselübergabe: Ihr Ass im Ärmel: Als Verkäufer sollten Sie die Schlüssel erst dann übergeben, wenn alle kaufvertraglichen Bedingungen erfüllt worden sind. Daher sollten Sie im Kaufvertrag unbedingt festhalten, welche Punkte erfüllt sein müssen, damit der Käufer in den Besitz der Schlüssel kommt.
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Ein guter Makler berät Sie in kaufvertraglichen Punkten und bereitet die Verkaufsabwicklung professionell vor. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.


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