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Wenn Sie ein Objekt verkaufen, das Sie nicht selbst bewohnen, erlischt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung automatisch, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Hier erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie mit weiteren Versicherungen beim Hausverkauf umgehen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Hausverkauf erlischt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei Eigentümerwechsel im Grundbuch automatisch.
  • Der neue Eigentümer muss für eine nahtlos anschließende eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sorgen.
  • Die Gebäudeversicherung geht auf den neuen Eigentümer über.
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Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die Sie vermieten, tragen Sie das Haftungsrisiko für Unfälle. Wenn also beispielsweise lose Dachziegel einen Schaden verursachen oder Passanten auf dem Glatteis des Gehwegs vor Ihrem Objekt ausrutschen, werden Sie zur Kasse gebeten. Auch, wenn etwas zu Bruch geht oder sich jemand auf Ihrem Grundstück verletzt, springt die Versicherung ein. Daher ist es für Vermieter und Besitzer von unbebauten Grundstücken sinnvoll, in eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu investieren. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird auch von Eigentümergemeinschaften abgeschlossen. Für kleinere Objekte gibt es gute Policen ab etwa 100 Euro im Jahr.

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Hinweis

Wie bei jeder Versicherung gilt auch hier, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich melden und ausreichend dokumentieren sollten. Die Gefahrenquellen müssen Sie so schnell wie möglich beseitigen.

Wenn Sie hingegen ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen, das Sie selbst bewohnen, sind derartige Schäden in Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Dazu gehören Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten in den Bereichen Beleuchtung, Streuen und Reinigung.

Wie gehe ich mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beim Eigentümerwechsel um?

Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine personengebundene Versicherung. Diese endet, sobald im Grundbuch ein neuer Eigentümer eingetragen ist. Sie als Verkäufer erhalten die Versicherungsbeiträge, die Sie zu viel bezahlt haben, anteilig zurück. Der neue Eigentümer sollte sich sofort um seine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kümmern. Sie können ihm dafür Ihre Versicherung empfehlen und auf Wunsch eine Übersicht der entstehenden Kosten überreichen.

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Tipp

Setzen Sie sich vorsichtshalber mit Ihrer Versicherung in Verbindung und senden Sie eine Kopie der neuen Grundbuchseite, um sicherzugehen, dass die Kündigung Ihrer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht rechtzeitig erfolgt.

Wichtig ist, dass Sie den Stichtag beachten. Dies ist der Tag der Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch in der Abteilung I. Bis zu diesem Tag sind Sie als Verkäufer noch der offizielle Eigentümer und müssen daher die Versicherungsbeiträge zahlen und nach bestem Wissen und Gewissen die Sicherheit auf Ihrem Grundstück garantieren. In der Praxis bedeutet das, dass Sie auch nach der Unterschrift des Kaufvertrags noch für einige Wochen Inhaber und Verantwortlicher der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein können. Notieren Sie sich den Tag der Umschreibung des Grundbuchs daher genau.

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Hinweis

Selbst, wenn der neue Besitzer die Immobilie schon vor der Grundbuchumschreibung nutzt, liegt die Haftpflicht noch bei Ihnen als rechtmäßig im Grundbuch eingetragenen Besitzer. Der Erwerber der Immobilie ist in dieser Zeit über die bestehende Versicherung des Verkäufers mitversichert.

Was muss ich bei anderen bestehenden Versicherungen beachten?

Wenn Sie eine eigene Immobilie besitzen, die Sie nicht vermieten, sondern selbst nutzen, haben Sie sicherlich eine Gebäudeversicherung, die das wichtigste Dokument für Hausbesitzer darstellt. Diese geht normalerweise automatisch an den neuen Eigentümer der Immobilie über, sobald dieser in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen ist. Wichtig ist aber, dass Sie den Eigentümerwechsel bei der Gebäudeversicherung melden. Weitere Informationen zu dieser Versicherung finden Sie in diesem Artikel.

Weitere Versicherungen wie etwa die Hausratversicherung oder die private Haftpflichtversicherung sind an Ihre Person gebunden. Beim Hausverkauf bleiben diese bestehen. Sie sollten allerdings darauf achten, die Bedingungen an Ihre neue Immobilie zu anzupassen, um einen nahtlosen Versicherungsschutz zu garantieren und zu hohe Beiträge zu vermeiden.

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