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    Beim Verkauf einer Immobilie gibt es einige Haftungsfallen zu beachten. Tappen Sie hinein, kann es teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

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    Energieausweis

    Eine wichtige Rolle beim Immobilienverkauf spielt der Energieausweis. Ohne ihn läuft nichts. Sie müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Können Sie keinen Energieausweis vorweisen, drohen möglicherweise Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die genaue Höhe hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. 

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen. So ist es nicht erforderlich, einen Energieausweis vorzulegen bei: 

    • kleinen Gebäuden mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche

    • bei einem Baudenkmal oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz 

    • bei Gebäuden, die nicht unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden


    Versteckte Mängel

    Wenn Sie bedeutende Mängel, die nicht ersichtlich sind, bewusst verschweigen, können Sie dafür haften. Selbst wenn im notariellen Kaufvertrag festgelegt wurde, dass Sie keine Haftung für Mängel übernehmen, können Sie bei arglistiger Täuschung verklagt werden. Die Folgen reichen dann von einer Rückabwicklung des Vertrages bis zu Schadenersatzforderungen.

    Korrekte Maße

    Bei der Größe der Immobilie bewusst oder unbewusst zu schummeln, ist kein guter Plan. Denn bei falschen Angaben zur Wohnfläche könnten Sie zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Auch hier gilt, wer bei einem Immobilienverkauf wissentlich falsche Angaben macht, haftet für den Schaden. Denn grundsätzlich kann der:die getäuschte Käufer:in Ersatz des Vertrauensschadens verlangen.


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    Urheber- und Persönlichkeitsrechte

    Auch beim Verkauf einer Immobilie sollten Sie den Datenschutz und auch mögliche Urheberrechte umfassend im Blick haben. Wenn Sie in Ihrem Exposé Fotos und Texte verwenden, die das Umfeld Ihrer Immobilie beschreiben, nutzen Sie nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis die Fotos oder Texte von Dritten. Hierfür können Sie abgemahnt und auch zur Kasse gebeten werden.

    Gleiches gilt auch für Fotos, auf denen fremde Personen individuell zu erkennen oder beispielsweise über KFZ-Kennzeichen eindeutig zu identifizieren sind.  

    Grunderwerbsteuer und Notarkosten

    Keiner will den Teufel an die Wand malen, aber selbst bei den zu entrichtenden Kosten drohen Gefahren. Denn wenn der:die Käufer:in es versäumt, die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, pocht das Finanzamt an Ihre Tür. In der Regel wird auch im Kaufvertrag verankern, dass sowohl Sie als auch der:die Käufer:in für die Zahlung der Notarkosten haften. Und das bedeutet, dass Sie die komplette Rechnung bezahlen, wenn der:die Käufer:in die eigene Rechnung nicht begleicht.

    Übergabe der Immobilie

    Grundsätzlich sollte die Immobilie erst übergeben werden, wenn der Kaufpreis auf Ihrem oder dem Notaranderkonto eingegangen ist. Ist das der Fall können Sie die Schlüssel aushändigen, sobald in einem Formular alles Notwendige festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben wurde. Zögern Sie die Übergabe nicht unnötig heraus. Denn bis zur Übergabe sind Sie für die Immobilie immer noch verantwortlich. Sollte also vor der Übergabe ein Sturm das Dach abdecken, kommen Sie für die Kosten auf.

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    Irrtum vorbehalten. 



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