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Statt ihre Immobilie auf den herkömmlichen Wegen zu verkaufen, können Verkäufer:innen ihr Haus oder ihre Wohnung auch versteigern lassen. Dabei handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Auktion und nicht um eine Zwangsversteigerung. Die Versteigerung einer Immobilie ist die ideale Möglichkeit, ein Objekt auf dem schnellsten Weg zum besten Preis zu verkaufen. Worauf es hinsichtlich der Versteigerung einer Immobilie ankommt, was es mit einer Courtage auf sich hat und was sonst noch wichtig ist, zeigen wir hier auf.


Bieterin hebt Hand bei Versteigerung einer Immobilie

Das Wichtigste in Kürze

  • Immobilien können in Immobilien-Auktionshäusern an Interessenten:innen aus dem In- und Ausland versteigert werden.
  • Die Auktionator:innen verfügen über eine amtliche Genehmigung.
  • In der Regel zahlen Eigentümer:innen, die ihr Objekt in einer Versteigerung anbieten, eine Courtage an das Auktionshaus.
  • Die Basis für den Immobilienverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung. Hier erfahren Sie kostenlos, welcher Preis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung angemessen ist.
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  • Wie kann ich eine Immobilie versteigern lassen?

    Immobilien werden von Immobilien-Auktionshäusern versteigert. Für Verkäufer:innen ist diese Art der Veräußerung unkompliziert. Das Auktionshaus übernimmt:

    • Die Wertermittlung
    • Die Erstellung eines Exposés
    • Die Vermarktung der Immobilie
    • Die Koordinierung von Besichtigungsterminen im Vorfeld der Auktion

    Die Auktion startet mit diesem Mindestpreis. Wer Interesse hat, bietet mit. Über sein Netzwerk vermarktet das Auktionshaus die Objekte schon im Vorhinein und informiert potenzielle Interessent:innen über Immobilien, die bei der anstehenden Auktion versteigert werden.

    Häufig sind bei Immobilien-Auktionen Hunderte Interessent:innen anwesend. Die Auktion gilt als beendet, wenn der Hammer dreimal fällt. Überwacht werden die Auktionen von Notaren:innen.

    Was hat es mit dem Bieterverfahren auf sich?

    Wer sich dazu entscheidet, die eigene Immobilie zu versteigern, nutzt das sogenannte Bieterverfahren für sich. Das Bieterverfahren stellt eine Alternative zu dem herkömmlichen Immobilienverkauf dar und grenzt sich von einer Zwangsversteigerung ab. Besonders vorteilhaft sind hierbei:

    • Der schnelle Vertragsabschluss
    • Möglicherweise höherer Verkaufserlös

    Dieser Prozess kann gewählt werden, wenn es sich um ein Haus oder Grundstück handelt, das bisher erfolglos zum Verkauf stand. In Deutschland ist das Bieterverfahren allerdings nicht ganz so gebräuchlich. Es wird nur ab und zu in die engere Wahl gezogen.


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    Was passiert, bevor meine Immobilie versteigert wird?

    Sobald Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie versteigern zu lassen, wird das Auktionshaus tätig. Die Auktionator:innen besichtigen das Objekt, führen ein Wertgutachten durch, erstellen ein Exposé und verbreiten dies in ihrem großen Netzwerk an potenziellen Bietern:innen. Allgemein wird vor der Versteigerung geprüft:

    • Objektart
    • Genaue Lage
    • Zustand des Objektes
    • Grundstücksfläche
    • Mängel wie Bauschäden
    • Verkehrswert

    Immobilienauktionatorin bei Besichtigungstermin mit Bietenden

    Anschließend wird der:die Immobilienauktionator:in mehrere Besichtigungstermine mit interessierten Bieter:innen vornehmen. Schließlich heißt es beim Zuschlag „Gekauft, wie es steht und liegt“. Aus dem Grund sollten Interessent:innen das Objekt unbedingt vorher besichtigen.

    Wie läuft die Versteigerung einer Immobilie ab?

    Die Versteigerung einer Immobilie läuft im Prinzip immer nach demselben Muster ab. Wir haben hier die wichtigsten Schritte zum Ablauf einer Immobilienversteigerung zusammengefasst:

    1. Festlegung des Mindestgebotes
    2. Veröffentlichung in Immobilienportalen und Printmedien
    3. Gebotsabgabe innerhalb festgesetzter Frist
    4. Gebotsauswertung
    5. Abschluss

    Schritt 1: Festlegung des Mindestgebotes

    Vor der Auktion erfahren Sie das Mindestgebot, das für Ihre Immobilie abgegeben werden muss. Die Höhe des Mindestgebotes hängt von dem ermittelten Verkehrswert im Gutachten ab.

    Schritt 2: Veröffentlichung in Immobilienportalen und Printmedien

    Der:die Immobilienauktionator:in veröffentlicht in verschiedenen Printmedien oder über Immobilienportale entsprechende Inserate zur Immobilie, in dem das Bieter:innenverfahren sowie Besichtigungstermine angekündigt werden.

    Schritt 3: Gebotsabgabe innerhalb festgesetzter Frist

    Es wird eine Frist gesetzt, bis wann Interessierte ein Angebot abzugeben haben.

    Schritt 4: Gebotsauswertung

    Nachdem die Angebotsfrist verstrichen ist, wertet der:die Immobilienauktionator:in die Gebote aus. Danach wird der:die rechtmäßige Käufer:in über den Zuschlag informiert.

    Schritt 5: Abschluss

    Wie bei Auktionen üblich, wird der:die Höchstbietende Eigentümer:in mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und einem Kaufvertrag. Mit Zuschlag wird in der Regel auch die notarielle Beurkundung an Ort und Stelle durchgeführt. Die Notar:innenkosten trägt, wie auch bei Verkäufen üblich, der:die Ersteigerer:in.


    Notarielle Beurkundung und Unterschrift des Kaufvertrags

    Was passiert, nachdem meine Immobilie versteigert wurde?

    Die Mitarbeiter:innen des Auktionshauses kümmern sich gemeinsam mit den Notar:innen um die Korrespondenz mit dem:der Ersteigerer:in und sorgen dafür, dass der Kaufpreis von dem:der Käufer:in rechtzeitig an Sie gezahlt wird. Auch die benötigten Genehmigungen der Behörden werden vom Auktionshaus eingeholt. Sie als Verkäufer:in profitieren somit vom „Rundum-Paket“ und einer schnellen Kaufabwicklung.

    tipp
    Vorteile der Immobilienversteigerung

    Es kann also eine gute Option sein, sich für eine Versteigerung der Immobilie zu entscheiden. Schließlich gibt es so auf jeden Fall einen Mindestbetrag für das Haus und Grundstück. Außerdem läuft die Kaufabwicklung viel schneller ab.

    Wie teuer ist es, eine Immobilie zu versteigern?

    Das Honorar für die Auktionator:innen wird in der Regel von dem:der Verkäufer:in getragen. Diese:r erhält im Gegenzug umfangreiche Dienstleistungen wie das Wertgutachten, die Vermarktung der Immobilie und die schnelle Verkaufsabwicklung direkt am Auktionstag.

    Die Höhe des Honorars ist nicht gesetzlich festgeschrieben und wird ausgehandelt. In der Regel liegt die Provision im einstelligen Prozentbereich und orientiert sich am Höchstgebot. Die meisten Auktionshäuser verlangen kein Honorar, wenn das Objekt nicht versteigert werden konnte.


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