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Die Kaution dient Vermieter:innen während des Mietverhältnisses als Mietsicherheit. Wann und wie die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt, wird im Regelfall ausdrücklich im Mietvertrag geregelt. Welche Rechte Mieter:innen haben und welche Rückzahlungsfristen Vermieter:innen einhalten müssen, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem erhältst du zwecks Rückzahlung der Mietkaution ein Musterbrief als Formulierungshilfe.
Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Auszug, da der Vermieter Zeit für Prüfungen hat.
Während des Mietverhältnisses wird die Kaution auf einem separaten Konto verwahrt, und bei der Rückzahlung müssen auch entstandene Zinsen an den:die Mieter:in ausgezahlt werden.
Bei ausstehenden Nebenkostenabrechnungen, Schäden oder offenen Zahlungen kann ein Teil der Kaution bis zu zwölf Monate zurückgehalten werden.
- Rückzahlung der Mietkaution: Rechte von Mieter:innen
- Kautionsrückzahlung: So funktioniert es
- Mietkaution einbehalten: Das ist zu beachten
- An wen wird die Kaution zurückgezahlt?
- Mietkaution Rückzahlung: Musterbrief als Vorlage
- Rückgabe einer Mietkautionsbürgschaft
- Rückzahlung mit einem Mietkautionskonto
- Vermieter:in zahlt die Kaution nicht zurück – was nun?
- Wann verjährt die Rückzahlung der Mietkaution?
- Wer ist bei einem Eigentümer- oder Vermieterwechsel zuständig?
- Todesfall von Vermieter:in: So erhältst du deine Kaution zurück
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückzahlung der Mietkaution
Die Rückzahlung der Mietkaution muss innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Frist erfolgen. Wurde die Wohnung in einwandfreiem Zustand zurückgegeben und dies im Übergabeprotokoll dokumentiert, kannst du eine schnellere Auszahlung verlangen. Viele Vermieter:innen sind in solchen Fällen kulant und überweisen die Kaution zeitnah zurück.
Die Kaution bleibt grundsätzlich Eigentum des:der Mieter:in, der:die ein gesetzliches Anrecht auf die Rückzahlung der Mietkaution hat (§ 551 BGB). Da Vermieter:innen verpflichtet sind, die Kaution gewinnbringend anzulegen, besteht auch Anspruch auf die dabei entstandenen Zinsen.


Die Kaution wird beim Einzug in die Mietwohnung hinterlegt und dient Vermieter:innen als gewisse finanzielle Sicherheit. Selbstverständlich solltest du dich bemühen, die Wohnung gut und schonend zu behandeln. Für die Rückgabe der Mietimmobilie lohnt es sich, sie vorab gründlich zu reinigen und sie in einen vertragsgemäßen Zustand zu bringen.
Im Anschluss solltest du ein Übergabeprotokoll vorbereiten. In diesem Dokument wird dann festgehalten, dass die Wohnung in gutem Zustand übergeben wurde. Bestehen keine Mängel, wird dieses Dokument von beiden Parteien unterschrieben. Sind auch sonst keine offenen Forderungen mehr vorhanden, hat der:die Vermieter:in auch keine berechtigten Gründe mehr, die Kaution einzubehalten.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses ist die Mietkaution in der Regel an den:die Mieter:in zurückzuzahlen. Ein gesetzlich festgelegter Zeitpunkt für die Rückzahlung existiert nicht. Es ist üblich, dass dem:der Vermieter:in nach dem Auszug ein Prüfungszeitraum von drei bis sechs Monaten zur Verfügung steht. Innerhalb dieses Zeitraums wird geprüft, ob Mängel an der Wohnung vorliegen oder ausstehende Zahlungen bestehen. Werden keine Ansprüche festgestellt, sollte die Kaution, einschließlich der Zinsen, vollständig an den:die Mieter:in zurückgezahlt werden. Der Einzug neuer Mieter:innen hat dabei keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Rückzahlung oder die Frist.
In einigen Fällen kann die Rückzahlung der Mietkaution von den üblichen Regelungen abweichen. Beispielsweise dürfen Vermieter:innen bei laufenden Rechtsstreitigkeiten, ausstehenden Forderungen oder Schäden, die erst nachträglich entdeckt wurden, die Kaution bis zur endgültigen Klärung einbehalten. Auch bei einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung ist es zulässig, einen Teil der Kaution zurückzubehalten, bis mögliche Nachzahlungen gedeckt sind. Dies kann die Rückzahlung der Kaution um bis zu 12 Monate verzögern. Solche Sonderfälle erfordern jedoch eine transparente Kommunikation und nachvollziehbare Belege, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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Die Mietkaution dient als Sicherheit und muss vollständig oder teilweise zurückgezahlt werden, sofern keine Mängel oder offenen Zahlungen bestehen. Schäden über normale Abnutzung hinaus oder ausstehende Nebenkosten können dazu führen, dass Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten. Nach Klärung aller Forderungen ist der Restbetrag unverzüglich zurückzuzahlen, bei vollständiger Verwertung schriftlich nachzuweisen.
Empfänger:in der hinterlegten Mietkaution ist immer die Person, die im Mietvertrag als (Haupt-)Mieter:in eingetragen ist. Wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handelt, ist der:die Hauptmieter:in empfangsberechtigt. Ist kein:e Hauptmieter:in eingetragen und alle Mieter:innen sind per Mietvertrag gleichberechtigt, so wird der Kautionsbetrag zu gleichen Teilen an alle Personen aufgeteilt.
Bitte beachte, dass unsere Musterschreiben lediglich als Beispiel dienen, um dir eine Formulierungshilfe zu bieten. Im Zweifel solltest du dich an eine:n Anwält:in oder an eine fachkundige Beratungsstelle wenden.
<Adresse Absender:in>
<Anschrift Vermieter:in>
Rückzahlung Mietkaution
<Adresse Mietobjekt (ggf. Mietvertragsnr.)>
<Datum>
<Anrede>,
da das Mietverhältnis über o.g. Mietobjekt seit dem <Datum> beendet ist und gem. Übergabeprotokoll vom <Datum> festgestellt wurde, dass sich die Mietsache im Übergabezeitpunkt im ordnungsgemäßen Zustand befunden hat, bitte/n ich/ wir nun um Auszahlung der zu Anfang des Mietverhältnisses geleisteten Mietsicherheit in Höhe von <Betrag>.
Bitte überweisen Sie den Betrag einschließlich der angefallenen Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum <Datum> auf das Konto <Bankdaten>.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
____________________________
<Unterschrift> (aller Mieter:innen!)
Weitere kostenlose Mustervorlagen findest du bei ImmoScout24.
Neben der „normalen“ Kaution gibt es die Option der Mietkautionsbürgschaft beziehungsweise einer Mietkautionsversicherung. Diese funktioniert folgendermaßen: Du hinterlegst bei deinem:deiner Vermieter:in eine Urkunde anstelle von Geld, in der du garantierst, dass ein Bürge bei einem Schadensfall haftet. Bürgen können dabei sowohl Versicherungen oder Banken als auch Privatpersonen sein. Solltest du die Bürgschaft nicht mehr brauchen, gibt dir dein:e Vermieter:in die Urkunde heraus und du überstellst sie der bürgenden Person beziehungsweise dem bürgenden Unternehmen. Daraufhin wird der Vertrag beendet.
Eine weitere Möglichkeit, die Mietkaution anzulegen, ist das Mietkautionskonto. Dabei eröffnet der Mieter ein spezielles Konto bei einer Bank oder Sparkasse, auf das die Kaution eingezahlt wird. Das Geld bleibt auf diesem Konto und ist während der Mietdauer nicht zugänglich, es sei denn, der Vermieter benötigt es für Schäden oder offene Forderungen. Der Vermieter hat jedoch keinen direkten Zugriff auf das Konto, sondern nur auf das Geld, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. nach einer Schadensprüfung). Während der Mietzeit erhält der Mieter Zinsen auf die Kaution. Wird die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben und es bestehen keine Ansprüche des Vermieters, wird die Kaution zusammen mit den Zinsen an den Mieter zurückgezahlt.
Sollte dir das Geld ohne Angabe von Gründen vorenthalten werden, ist es am besten, sich erst einmal freundlich bei deinen Vermieter:innen zu erkundigen – und zwar schriftlich. Oftmals liegt gar keine böse Absicht vor. Du kannst in freundlichen Worten auch eine Frist für die Rückzahlung einräumen. Parallel kannst du dich informieren, wer dich im Fall der Fälle beraten oder rechtlich unterstützen kann, zum Beispiel Anwält:innen oder ein Mieterschutzbund. Passiert nach deinem ersten Schreiben nichts, dann setzt du ein mit Nachdruck formuliertes, zweites Schreiben auf und kündigst juristische Schritte beziehungsweise Konsequenzen an, falls deine Kaution nicht zügig zurückgezahlt wird.
Erwähnen solltest du dabei auf jeden Fall, dass du die Miete stets pünktlich überwiesen und die Wohnung ohne Mängel übergeben hast – weswegen du bei der Abnahme auf ein Übernahmeprotokoll bestehen solltest.
Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung auf Schäden, nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen und ausstehende Kosten zu prüfen und kann hierfür bis zu sechs Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Während dieser Zeit kann sich die Rückzahlung der Kaution verzögern. Wenn zudem noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist, kann die Rückzahlung der Kaution sogar bis zu zwölf Monate hinausgezögert werden. Sollte jedoch bereits ein Teil der Kaution für die offenen Forderungen ausreichen, muss der Restbetrag früher zurückgezahlt werden. Bei verbleibenden rechtlichen Ansprüchen, etwa einem Rechtsstreit oder ausstehenden Mietzahlungen, darf der Vermieter die Kaution ohne festgelegte Frist zurückhalten, bis diese Ansprüche geklärt sind.
Nach spätestens drei Jahren ist dein Anspruch auf die Rückzahlung der Mietkaution verjährt. Soweit solltest du es natürlich nicht kommen lassen – und allerspätestens nach einem Jahr des Wartens mit der Nachfrage beim:bei der Vermieter:in beginnen. Wie eben geschildert, ist die schriftliche Form die beste, denn sie gilt auch als Nachweis, dass du tatsächlich etwas unternommen hast, um dein Geld zurückzuerhalten. Kannst du diesen Nachweis nach Ablauf der drei Jahre nicht erbringen, so erlischt der Anspruch auf die Kautionsrückzahlung.
Die Verjährungsfrist beginnt übrigens erst am 1. Januar des Jahres, nachdem du ausgezogen bist. Um es plakativ zu machen, hier ein Beispiel: Nehmen wir an, du ziehst zum 31. Oktober 2023 aus. Ein halbes Jahr später, also am 30. April 2024, endet die übliche Prüfungsfrist – und spätestens jetzt solltest du vom:von der Vermieter:in die Kaution zurückerstattet bekommen. Die Verjährungsfrist allerdings beginnt am 1. Januar 2024 – und endet am 31. Dezember 2026. Am Tag darauf hast du also keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung deiner Mietkaution.
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Wenn deine Mietwohnung – etwa durch Verkauf oder Vererbung – eine:n neue:n Besitzer:in erhält, musst du dir um deine Kaution keine Sorgen machen. Denn diese geht an den:die neue Vermieter:in beziehungsweise Besitzer:in über und damit auch die Pflicht, dir den Kautionsbetrag inklusive Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen.
Das ist ähnlich wie bei einem Wechsel der Vermieter:innen oder Eigentümer:innen: Sämtliche Pflichten gehen wie die Rechte auf die erbenden Personen über. Sollte die Rückzahlung der Mietkaution nicht sofort reibungslos klappen, empfiehlt es sich auch hier, ein erstes freundliches, aber bestimmtes Schreiben an die Erb:innen und neuen Besitzer:innen zu formulieren, das du idealerweise mit einer Bekundung deines Beileids beginnst. Dann solltest du dich als Mieter:in kurz vorstellen und anschließend dein Anliegen in der Sache vorbringen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Rückzahlung der Mietkaution
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Was ist eine Kaution kurz erklärt?
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Die Kaution ist ein Geldbetrag, den du zu Beginn des Mietverhältnisses bei dem:der Vermieter:in hinterlegst. Dieser Geldbetrag dient als gewisse finanzielle Absicherung für Vermieter:innen, falls die Wohnung nach dem Auszug der Mieter:innen beispielsweise nicht vertragsgemäß übergeben wurde und noch Renovierungsarbeiten notwendig sind.
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Wie lange hat der:die Vermieter:in Zeit die Kaution zurück zu zahlen?
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Der:die Vermieter:in hat in der Regel drei bis sechs Monate Zeit, um die Kaution zurückzuzahlen. Dieser Zeitraum dient zur Prüfung möglicher Ansprüche, wie Schäden oder offene Zahlungen. In besonderen Fällen, etwa bei einer ausstehenden Nebenkostenabrechnung, kann die Frist verlängert werden.
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Wie läuft das mit der Mietkaution Rückzahlung?
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Erstelle bei der Rückgabe der Wohnung ein Übergabeprotokoll und lasse dir bestätigen, dass du die Wohnung ohne Schäden zurückgegeben hast. Mit einem Schreiben kannst du dann den:die Vermieter:in dazu auffordern, innerhalb einer gesetzten Frist die hinterlegte Kaution samt Zinsen auf dein Konto zu überweisen.
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Was tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
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Wenn die Kaution ohne ersichtlichen Grund nicht zurückgezahlt wird, fordere den:die Vermieter:in schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zur Zahlung auf. Bleibt die Rückzahlung aus, kannst du rechtliche Schritte einleiten, z. B. eine Klage beim zuständigen Amtsgericht.
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Wie viel darf der:die Vermieter:in von der Kaution einbehalten?
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Der:die Vermieter:in darf nur so viel von der Kaution einbehalten, wie nötig ist, um berechtigte Forderungen zu decken, etwa für Schäden, nicht geleistete Schönheitsreparaturen oder ausstehende Nebenkostennachzahlungen. Der Restbetrag muss an den:die Mieter:in zurückgezahlt werden.
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Was kann alles von der Kaution abgezogen werden?
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Von der Kaution können z.B. offene Beträge für nachträglich verrechnete Betriebskosten abgezogen werden. Wurde die Immobilie beschädigt, dürfen die Kosten für die Entfernung der Schäden durch die Kaution gedeckt werden. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um Schäden handelt, die über reine, übliche Abnutzung hinaus gehen. Aber auch sonstige offene Forderungen wie beispielsweise Mietschulden können von der Mietkaution abgezogen werden.
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