Als ein Kreditinstitut gilt jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt. Das Gesetz sieht einen in „kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ vor. Im Prinzip bedeutet dies, dass alle nach dieser Definition am Markt auftretenden Unternehmen sich nach den Grundsätzen des Kreditwesengesetzes (KWG) richten müssen.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Als ein Kreditinstitut gilt jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt.
  • Banken unterliegen strengen Vorgaben bezüglich ihres Eigenkapitals, sie müssen ihre Angebote nach den gesetzlichen Vorgaben gestalten.

 


Unabhängig davon, ob sich das Unternehmen nun „Bank“, „Sparkasse“ oder „Bausparkasse“ nennt, handelt es sich stets um ein Kreditinstitut. Dieser Status ist nämlich unabhängig von der Rechtsform. Ein Kreditinstitut hat die Aufgabe, die Wirtschaft und den Verbraucher mit Krediten zu versorgen und den Finanzfluss zu steuern. Einige Spezialbanken, wie Hypothekenbanken oder eben Bausparkassen, bieten nur bestimmte Bankgeschäfte an. Andere wiederum, wie ein Großteil der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, zählen zu den Universalbanken. Diese bieten dann einen Mix aus Immobilienfinanzierungen, Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft und Wertpapier- sowie Emissionsgeschäft an. Ihr Geschäftsmodell ist breiter aufgestellt, teilweise können sie deshalb auch günstigere Baukredite anbieten.

Welche Formen von Banken gibt es?

Da die deutsche Gesetzgebung keine spezielle Rechtsform vorsieht, sind Kreditinstitute bei der Wahl und Ausgestaltung ihrer Struktur relativ frei. Gab es zu früheren Zeiten noch den Bankier, der als Einzelunternehmer die Verantwortung übernahm, sind Neugründungen dieser Art mittlerweile ausgeschlossen.

Viele der kleineren, auf spezielle Kundengruppen spezialisierten Privatbanken sind als Personenhandelsgesellschaften organisiert. Dahinter stehen dann mehrere Einzelpersonen, die gemeinschaftlich haften und das Kreditinstitut führen.

Den weitaus größten Anteil haben aber die klassischen Genossenschaften und die Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei den Genossenschaftsbanken werden die Mitglieder zu Eigentümern der Bank, sie stellen ein Teil des Kapitals zur Verfügung. Anders organisiert sind Sparkassen, die einer oder mehreren Kommunen gehören. Städte oder Landkreise sichern sich dadurch einen Teil der öffentlichen Finanzierung. Trotzdem gelten für sie dieselben Pflichten aus dem Kreditwesengesetz.



Die Bedeutungen bei Immobilienfinanzierungen

Die Unterscheidung von Kreditinstituten gegenüber anderen Geldgebern ist nicht nur aus rechtlicher Sicht notwendig. Banken unterliegen strengen Vorgaben bezüglich ihres Eigenkapitals, sie müssen ihre Angebote nach den gesetzlichen Vorgaben gestalten. Auch und gerade die Schutzrechte des Kreditnehmers werden dadurch gewahrt.

Private Darlehensgeber sind bei der Vertragsgestaltung relativ flexibel. So können für den Kreditnehmer nachteilige Formulierungen in den Vertrag übernommen werden und auch tatsächlich gültig sein. Das Kreditinstitut hingegen muss sich an klare Vorgaben halten, die zum Beispiel vorsehen, dass und wie genau die Bonität oder der Beleihungswert der Immobilie berechnet werden. Das bringt auch dem Kreditnehmer mehr Sicherheit, etwa bei der Bewertung der Immobilie selbst.

Auch Sonderkündigungsrechte, wie sie bei Hypothekenkrediten nach zehn Jahren gesetzlich eingeräumt werden, schützen den Kunden vor allzu langfristigen Vereinbarungen. Zum anderen setzt die Zentralbank, in diesem Fall die Europäische Zentralbank, enge Grenzen bezüglich der Zinsanpassungen. Viele Hypothekenkredite, die veränderlich sind beziehungsweise nur eine kurze Zinsbindungsfrist aufweisen, sind damit für den Verbraucher transparent.


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