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Was in den USA schon etablierte Wohnform ist, liegt nun auch in Deutschland im Trend: Tiny Houses versprechen auf wenig Raum viel Freiheit. Diese wird allerdings vom Baurecht und anderen gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt. 

Immer mehr Single-Haushalte, hohe Anforderungen an berufliche Flexibilität, knappes und teures Bauland –  unter solchen Vorzeichen passt ein herkömmliches Eigenheim oft nicht. Kein Wunder also, dass die Idee von den teils beweglichen Tiny Houses mit Grundflächen von nur zehn bis höchstens 50 Quadratmetern nun auch in Deutschland viel Anklang findet. Schon mehr als ein Dutzend Haushersteller sowie zahlreiche Handwerksbetriebe haben die Mini- und Mikrohäuser im Angebot. Kosten: ab etwa 20.000 bis 100.000 Euro.


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Inhaltsverzeichnis

Die Freiheit ist nicht grenzenlos

Doch auch für Kleinst-Häuser gelten gesetzliche Regelungen und Vorschriften. „Wer hierzulande erwägt, sich ein Tiny House anzuschaffen, verliert schnell seine Illusionen und Freiheit und Spontanität“, meint Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Noch am unkompliziertesten sei der Bau eines Mini-Hauses auf einem Freizeitgrundstück, so der Experte. Wird das Häuschen weniger als vier Monate im Jahr bewohnt, müssen beispielsweise die Vorschriften der Energieeinsparverordnung nicht eingehalten werden.


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Voraussetzungen für dauerhaftes Wohnen

Soll das Tiny House auf Dauer bewohnt werden, dann muss es wie jedes andere Wohnhaus genehmigt werden. Dazu müssen Vorgaben der Landesbauordnungen hinsichtlich Raumhöhe, sanitären Anlagen oder Rettungswegen sowie die kommunalen Bebauungspläne beachtet werden. Letztere geben Hausgrößen vor, für die manches Tiny House zu klein sein dürfte. Mit Entgegenkommen der Baubehörden ist nach Ansicht von VPB-Anwalt Freitag nicht unbedingt zu rechnen. Gerade in Zeiten knappen Baulands seien die Gemeinden eher an Verdichtung interessiert.

Zudem muss jedes Wohnhaus, egal wie klein, ans Wasser-, Abwasser- und Stromnetz angeschlossen werden. Mit diesen Kosten müssen Bauherren von Tiny Houses ebenso rechnen wie mit Grundstücksabgaben und Gebäudeversicherungen. 

Was Räder hat, ist ein Fahrzeug

Ein Vorteil der Mini-Häuser ist, dass man sein Zuhause bei einem Ortswechsel einfach mitnehmen kann. Hat das Tiny House allerdings Räder, mit denen es auf der Straße rollen soll, dann gilt es als Wohnwagen und muss für den Straßenverkehr zugelassen sowie entsprechend angemeldet, versichert und versteuert werden. Der VPB weist noch auf eine weitere Tücke der Mobilität hin: Normalerweise gilt beim Hausbau eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Beim Erwerb eines beweglichen Mini-Hauses handelt es sich aber unter Umständen nicht um einen Bau- sondern einen Kauf- oder Werklieferungsvertrag, für den es nur zwei Jahre Gewährleistung gibt.

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