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Ein Grundstück kann rechtlich erst dann als Bauland bezeichnet werden, wenn es ausdrücklich und unmissverständlich in einem Bebauungsplan oder wegen seiner Lage im Innenbereich als Bauland ausgewiesen ist.

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Inhaltsverzeichnis

Grundlagen zum Bauland

Ein Bauland kann sowohl aus einem als auch aus mehreren zusammenhängenden Grundstücken bestehen. Darüber hinaus kann Bauland durch eine Baulandumlegung geschaffen werden. Die Ausweisung eines Baulandes kann auf verschiedene Arten zustande kommen. Zum einen muss die Erschließung des betreffenden Gebietes abgesichert sein – dies schließt sämtliche natürliche Interessen vom Prozess aus, die das Bauen behindern beziehungsweise unmöglich machen.


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Baulandqualitäten

Im Allgemeinen gilt: Rechtlich gesehen erhält ein Grundstück dann Baulandqualitäten, wenn das Grundstück explizit als Bauland innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans ausgewiesen wird oder aber in einem bereits bebauten Gebiet liegt. Darüber hinaus gibt es Unterschiede zwischen sogenanntem pflichtigem und fertigem Bauland. Ersteres beschreibt die angeschlossene Neuordnung einer bestimmten Fläche. Der Besitzer kann folglich zum Bebauen gezwungen werden. Des Weiteren gibt es eine Form von befristetem Bauland, für das lediglich eine zeitlich begrenzte Baubewilligung ausgegeben wurde. Fertiges Bauland hingegen verfügt darüber hinaus über umgelegte Infrastrukturkosten, die somit auf den Besitzer übertragen werden können.

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