Konkludentes Handeln
Ein Mietvertag kann auch aufgrund einer stillschweigenden Übereinkunft zwischen Vermieter und Mieter zustande kommen – durch konkludentes Handeln.
Was kostet Ihr Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
In aller Regel werden Mietverträge schriftlich geschlossen. In seltenen Fällen kommt ein Mietvertrag auch mündlich zustande. Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Auch eine stillschweigende Übereinkunft zwischen Vermieter und Mieter kann zu einem gültigen Mietvertrag führen, dann nämlich, wenn konkludentes Handeln vorliegt.
Was ist konkludentes Handeln?

Was bedeutet konkludentes Handeln?
Ein rechtskräftiger Vertrag kann auch geschlossen werden, ohne dass er schriftlich fixiert wird oder dass die Vertragsparteien eine ausdrückliche mündliche Vereinbarung treffen. In der Rechtsprechung gibt es dafür den Begriff „konkludentes Handeln“. Er bedeutet, dass auch ein sogenanntes schlüssiges Verhalten oder eine stillschweigende Willenserklärung ausreicht, um ein Vertragsverhältnis zu begründen, beziehungsweise zu verlängern. Dies gilt im Prinzip auch für einen Mietvertrag. In diesem Fall liegt weder ein schriftlicher Vertrag vor noch gibt es verbindliche mündliche Absprachen über die Vermietung der Wohnräume – dennoch kommt ein gültiges Vertragsverhältnis zustande. Diese Art des Mietvertrags ist die absolute Ausnahme und weder für den Vermieter noch den Mieter empfehlenswert.
Wenn der Mieter einfach wohnen bleibt
Ein Beispiel: Der Mieter wohnt nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer weiterhin in der Wohnung oder dem Haus des Vermieters. Er zahlt weiterhin die Miete, und der Vermieter duldet das Verhalten des Mieters stillschweigend. Etwa, weil er noch keinen Nachmieter gefunden hat oder die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt anders nutzen möchte. Damit wird der eigentlich abgelaufene Mietvertrag stillschweigend verlängert. Das Mietverhältnis setzt sich auf unbestimmte Zeit fort, sofern nicht eine Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich – mündlich, oder besser schriftlich – das Ende des Mietverhältnisses erklärt.