Ruhestand in Spanien

Rechte und Pflichten als EU-Bürger in Spanien

Was Sie beachten sollten

Sie können in einem anderen Mitgliedstaat der Union Ihren Ruhestand verbringen und haben dort die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes.

Die Formalitäten hängen von den der Aufenthaltsdauer ab:

  • Wenn Sie maximal drei Monate in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben wollen, genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Wenn Sie sich über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten wollen, wird Ihnen für diesen Zeitraum eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
  • Sollten Sie mehr als drei Monate in Spanien leben, so sollten Sie die "NIE" (Ausländer-Identifikationsnummer) beantragen. Wie alle Einwohner Spaniens haben sie dann eine Steuer-Identifikationsnummer, die sie z.B. in vielen Erledigungen des täglichen Lebens, sei es bei Banken, Versicherungen oder Ämtern, brauchen werden. Diese Nummer erleichtert das Leben sehr.
  • In dem Fall, dass Sie Renter/-in oder Pensionär/-in sind, d.h. nicht berufstätig, müssen sie eine "Tarjeta de Residencia" (Residenzausweis) bei der lokalen Behörde der Nationalpolizei ("Policia Nacional") beantragen. Sie gilt in der Regel ein Jahr und wird dann jährlich erneuert. Als Rentner/in oder Nichterwerbstätige/r müssen Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz für sich und Ihre Familienangehörigen nachweisen und über ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt verfügen.
  • Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Ihre Familienangehörigen wird in der Regel verlangt, dass Sie Verwandtschaftsbeziehungen nachweisen.
  • Damit sind sie zwar polizeilich angemeldet, aber nicht bei der Gemeinde. Dazu müssen sie beim Rathaus ihres Wohnortes ein "Hoja de Empradonamiento" (Meldeschein) ausfüllen. Das geht oft schnell und ist unproblematisch. Erst dann sind sie bei der Gemeinde bekannt und können z.B. bei Kommunal- und Europawahlen wählen.

Rente


Die Rente wird auch im Ausland gezahlt.

Sie wird Ihnen in Ihrem Aufenthaltsland ausgezahlt. Sollten Sie erst während Ihres Auslandsaufenthaltes Rentner werden, müssen Sie einen Antrag beim lokalen Rentenversicherungsträger stellen. Wenn Ihr Altersversorgungssystem Leistungen der Gesundheitsfürsorge umfasst, haben Sie als Ruhegeldempfänger auch in dem Land, in dem Sie wohnen, Anspruch auf diese Leistungen. Allerdings dürfen Sie vor dem Wohnsitzwechsel nicht versäumen, Ihren Umzug der Rentenkasse zu melden und sich bei Ihrer Krankenkasse das Formblatt E 121 zu besorgen, das Sie dann bei der Krankenkasse in Ihrem Gastland abgeben.