Ruhestand in Spanien

Pflegeheime in Spanien

Kosten, Ausstattung und Leistungen

Pflegeheime in Spanien unterscheiden sich in einigen Punkten von deutschen Einrichtungen. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Welche Unterschiede gibt es zu deutschen Einrichtungen?

  1. Spanien bietet ein größeres Angebot von Gemeinschaftseinrichtungen an
  2. Im Umfeld finden sie zahlreiche Sportanlagen, u.a. Golfplätze
  3. Die Ausstattung ist durchweg modern, obwohl es Unterschiede geben kann von funktionalen Einrichtungen bis hin zu wohnlich- detailreichen Angeboten.
  4. In Spanien wird mehr Wert auf eine möglichst fachgerechte sozial geriatrische Betreuung gelegt als auf eine geriatrie medizinischen Versorgung. Diese Situation ist aber stark von der Heimleitung abhängig.
  5. Ein wichtiger Faktor ist der persönliche Kontakt zwischen dem Bewohner und dem Betreuungsteam. Dieses besteht aus gut ausgebildeten, meist mehrsprachigen Fachkräften.
  6. Insgesamt erhält man ein gutes Preis - Leistungsverhältnis (siehe unten).
  7. Die Serviceleistung wird, in der Regel, als Paket angeboten (Alles-Inklusive)
  8. Viele Heime bieten auch spezielle Bereiche für Aktiv-Urlaube von Personen ab 60 Jahren an, so dass man eine günstige Unterkunft Tage oder Wochen hat. Daher sind sie auch für nicht pflegebedürftige Personen geeignet.
  9. Selbstverständlich wird nur in spezifischen Einrichtungen deutsch gesprochen. Diese Einrichtungen finden Sie in unserem Portal.

Was kostet die Heimunterbringung?

Die Kosten für einen Aufenthalt in einem spanischen Pflegeheim sind deutlich niedriger als eine vergleichbare deutsche Einrichtung. In der Regel kann man um die 30% billiger in einem Pflegeheim leben. Es existieren jedoch regionale Unterschiede. Die teuersten Heime befinden sich in Madrid und Barcelona, sowie in manchen Touristenhochburgen. Daher sollte man sich klar darüber sein, welche Gegend und welche Leistungen man braucht, bevor den Schritt von der eigenen Wohnung in Spanien hin zu einem Pflegeheim macht.

Bezahlt die Pflegeversicherung?

Pflegerin und Seniorin laufen gemeinsam

Auch im Ausland besteht der Anspruch auf Pflegegeld.

In Spanien gibt es (noch) keine Pflegeversicherung. Deutsche und österreichische Staatsangehörige haben jedoch laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 5. März 1998 ein Recht auf die Zahlung von Pflegegeld in das europäische Ausland. Wer im Ausland einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim benötigt, dem erstatten die Pflegekassen nur den Mindestbetrag. Dieser Mindestbetrag ist die Familienpflege-Vergütung. Anspruch auf Unterstützung mit Pflegehilfsmitteln besteht außerhalb Deutschlands nicht.

Die Einstufung des Pflegegrades wird nach dem Bericht des Gutachters der MDK von der Pflegeversicherung vorgenommen. Dabei wird die Pflegeperson je nach Grad der Pflegebedürftigkeit einer der drei Pflegestufen zugeordnet. Allerdings exportiert die Pflegeversicherung ins EU-Ausland nur Pflegegeld und keine Sachleistungen, wie sie zum Beispiel von Pflegekräften eines ambulanten Dienstes freier Wahl erbracht werden. Bei Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige selbst kein Geld.