Ruhestand in Spanien

Der Ruhestand in Spanien

Gesundheitssystem in Spanien

Wenn Sie vorhaben Ihren Lebensabend in Spanien zu verbringen, dann informieren Sie sich hier über die Krankenversicherungen und das Gesundheitsangebot im Ausland.

Der INSS unterhält Krankenhäuser, sowie Ärztehäuser (ambulatorios), die für bestimmte Bezirke und Stadtteile zuständig sind. Daneben gibt es zahlreiche Privatkliniken und -krankenhäuser, die teilweise von kirchlichen Organisationen betrieben werden, wie auch von Krankenversicherern (Asisa, Adeslas, Sanitas, DKV, Allianz Salud, etc.). Diese bieten entsprechende Versicherungen an, sowie auch zahnmedizinische Versicherungspolicen, da das staatliche Gesundheitsangebot diesen Bereich nur unzureichend abdeckt (es wurden nur Kontrolluntersuchungen und Zahnextraktionen durchgeführt).

  • Die Leistungen des spanischen Sozialversicherungssystems und die der gesetzlichen deutschen Krankenkassen sind nicht vergleichbar. Ambulante Betreuung, Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Sonderleistungen und freie Arztwahl sind in Spanien keine Regelleistung der Krankenkassen. Allerdings sind die Krankenkassenbeiträge in Spanien auch um ein Vielfaches geringer als in Deutschland (4,7% des Nettolohns). Viele spanische Familien haben zusätzlich zur obligatorischen staatlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung, die umfassendere Leistungen anbieten, aber auch evtl. nur Zusatzleistungen (v.a. Zahnmedizin) abdecken, ähnlich dem amerikanischen Krankenversicherungssystem.
  • Es gibt in vielen Regionen lange Wartezeiten auf Operationen in staatlichen Krankenhäusern. Dagegen gibt es in privaten Einrichtungen keine Probleme, obwohl schwierige chirurgische Eingriffe oft immer in den staatlichen Krankenhäusern durchgeführt werden, die dazu besser ausgestattet sind.
  • EU-Angehörige, insbesondere Rentner, sollten sich in Spanien privat versichern, sofern sie nicht in Spanien beruflich tätig sind oder werden. Zwei deutsche Versicherungsunternehmen haben sich in Spanien niedergelassen (DKV und Allianz), allerdings ist das Kliniknetz von privaten spanischen Krankenversicherern dichter (z.B. Asisa, Sanitas oder Adeslas).
  • Für normale Beschwerden, wie Erkältungen, Rückenschmerzen oder Allergien, können Sie kostenlos auf die medizinische Versorgung des staatlichen Gesundheitssystems zurückgreifen. Die Behandlung erfolgt auf Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte durch einen Hausarzt in den Gesundheitszentren oder direkt and Ihrem Aufenthaltsort, wenn Sie sich nicht fortbewegen können. Falls ein Spezialist oder ein Krankentransport ins Krankenhaus nötig sind, stellt der Arzt die entsprechende Bescheinigung bzw. den Überweisungsschein aus. Die Gesundheitszentren (ambulatorios) verfügen über Notaufnahmen.
  • Dazu benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte: Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt seit dem 1. Juni 2004 die Papiervordrucke für den Zugang zu medizinischen Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland, im Besonderen die Formulare E-111 und E-128. Mit ihr haben Sie Anrecht auf dieselbe medizinisch notwendige Versorgung wie der Rest der spanischen Bürger. Die Karte wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse ausgestellt. Sie wird in den Praxen privater Ärzte sowie in privaten Krankenhäusern Spaniens nicht akzeptiert.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht gültig, wenn Sie sich aufgrund einer medizinischen Spezialbehandlung nach Spanien begeben (dasselbe gilt auch für alle anderen EU-Länder). Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei Ihrer Krankenkasse über die Maßnahmen zu informieren, die für den Erhalt von medizinischer Versorgung in Spanien nötig sind.
  • Wer seinen Altersruhesitz nach Spanien verlegen möchte, sollte über eine spanische Kranken- oder Zusatzkrankenversicherung nachdenken. In der derzeitigen Situation der deutschen Rentner im Ausland empfiehlt es sich, immer einen Wohnsitz in Deutschland beizubehalten.

Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.