Das Zufluss-Abflussprinzip

Geld kommt, Geld geht

Wer als Gewerbetreibender seinen Gewinn mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat es leicht: Einnahmen minus Ausgaben ergeben prinzipiell den Gewinn. Mit dem Zufluss-/Abflussprinzip kann der Liquidität der richtige Dreh gegeben werden. Das verbirgt sich hinter dem Begriff.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung


Der Kunde bezahlt seine Rechnung per Banküberweisung, der Gewerbetreibende geht im Großmarkt mit seiner Firmenkreditkarte einkaufen: Betriebliche Vorgänge machen sich meist darin bemerkbar, dass Geld fließt – in die eine oder andere Richtung. Entweder bekommt der Unternehmer Geld oder er gibt es aus. Wird der Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, stehen genau diese Geldbewegungen im Mittelpunkt. Der Fachbegriff dafür ist das Zufluss-/Abfluss-Prinzip. Wichtig ist das Jahr der Zahlung. Wann eine Forderung fällig ist, ist bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht entscheidend.  

Faustregel: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Einnahmen werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich auf dem Konto eingegangen sind. Ausgaben werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie tatsächlich gezahlt worden sind.

Steuern erst bei bezahlter Rechnung


Bei den Einnahmen hat das Zufluss-Prinzip den Vorteil, dass Geld für Aufträge erst dann versteuert werden muss, wenn es auf dem Konto eingegangen ist. Wann Sie die Rechnung geschrieben haben, ist für die Gewinnermittlung nicht entscheidend. Das ist ein wichtiges Plus für Ihre persönliche Liquidität: Sie müssen auf diese Weise keine Steuern für Rechnungen bezahlen, die Ihre Kunden noch gar nicht beglichen haben. Bei den Ausgaben ergeben sich durch die Abfluss-Regel Möglichkeiten, steuerlich zu gestalten – etwa dadurch, dass Sie größere Investitionen vorziehen oder Ausgaben ins nächste Jahr verschieben.

Je nachdem, wie Sie oder Ihre Kunden die Rechnungen begleichen, bestimmt die Zahlungsweise den Zeitpunkt des Zuflusses oder Abflusses. Entscheidend ist, dass der betreffende Empfänger »Verfügungsmacht über den Betrag erhält«, wie es im Rechtsdeutsch heißt. Wird also beispielsweise ein Betrag überwiesen, gilt die Summe am Tag der Gutschrift auf dem anderen Konto als zugeflossen.

Kreditkarte: Gezahlt, wenn unterschrieben


Interessant ist das Zufluss-/Abflussprinzip vor allem für die Zahlung mit Kredit- oder EC-Karte – gerade rund um den Jahreswechsel. Angenommen, Sie bezahlen betriebliche Kosten mit Ihrer Kreditkarte, bucht die Gesellschaft den Betrag in aller Regel erst im Folgemonat mit der Gesamtsumme für den betreffenden Zeitraum ab. Bei Kreditkartenzahlungen aber gilt: Das Geld ist bereits geflossen, wenn Sie den Beleg unterschrieben haben. Damit können Sie die Kosten noch dem alten Jahr zuordnen.

Einzige Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip ist die Zehn-Tage-Regel. Diese betrifft regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben wie Mieten, Zinsen oder Versicherungsprämien. Hier gibt es unterschiedliche Varianten:

  • Zahlungen am Jahresende für das Folgejahr - Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 22. und dem 31. Dezember gezahlt werden, aber das nachfolgende Jahr betreffen, werden steuerlich erst im Folgejahr angerechnet.
  • Zahlungen im Januar für das Vorjahr - Einnahmen und Ausgaben, die zwischen dem 1. und dem 10. Januar für das Vorjahr gezahlt werden, werden steuerlich noch im Vorjahr berücksichtigt.

 

Die Zehn-Tage-Regel betrifft auch die Umsatzsteuer-Vorauszahlung – also die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember oder für das vierte Quartal. Diese ist am 10. Januar fällig, betrifft aber noch das Vorjahr. Wird sie bis zum 10. Januar bezahlt, gehört der Betrag steuerlich auf jeden Fall in das vorangegangene Wirtschaftsjahr.

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