In unserem Vermieter-Quiz konnten Sie Ihr Wissen rund um das Thema Vermietung testen. Hier finden Sie die Antworten auf alle zehn Fragen noch einmal zusammengefasst.

1. Mietpreisbildung

Der höchstmögliche Mietpreis ist nicht immer der optimale Mietpreis. Bedenken Sie auch, welche Zielgruppe Sie gerne als Mieter gewinnen möchten und ob diese den Preis bezahlen könnte.

2. Geltungsbereich der Mietpreisbremse

Wo genau das Gesetz zur sogenannte Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, entscheiden die Bundesländer. Voraussetzung ist ein „angespannter Wohnungsmarkt“ – egal, ob in Groß- oder Kleinstädten.

3. Befragung von Wohnungsinteressenten

Potenziellen Mietern dürfen Sie Fragen nach Arbeits- und Einkommensverhältnissen stellen, oder danach, welche Personen in die Wohnung einziehen sollen. Diese Fragen berühren Ihre berechtigten Interessen als Vermieter. Rein private Fragen, zum Beispiel nach dem Familienstand, sind jedoch tabu.

4. Zeitungsannonce

Wenn Sie eine Wohnung zur Vermietung inserieren, müssen Sie Angaben zum Energieausweis des Gebäudes machen. Zu den Pflichtangaben gehören: Art des Ausweises, Energiebedarf/-Verbrauch, Heizungsenergieträger, Baujahr und gegebenenfalls Energieeffizienzklasse.

5. SCHUFA-Anfrage

Die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten überprüfen Sie anhand einer Bonitätsauskunft der SCHUFA. Diese lassen Sie sich vom Bewerber vorlegen.

6. Vorvermieterbescheinigung

Eine Bescheinigung des Vorvermieters, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde, ist nicht zwingend notwendig. Sie können den Mietbewerber auch selber um Mietzahlungsnachweise bitten.

7. Mietvertrag

Beim Punkt Schönheitsreparaturen im Mietvertrag müssen Sie auf die genaue Formulierung achten. Renovierungsfristen (drei, fünf oder sieben Jahre) sind nur erlaubt, wenn sie nicht als verbindlich, sondern lediglich als allgemeine Richtlinien ausgewiesen sind.

8. Mietkaution

Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in bis zu drei Raten zu zahlen. Falls er mit den Raten um zwei Monatsmieten in Verzug gerät, können Sie ihm jedoch kündigen.

9. Wohnungsübergabe

Weder die förmliche Wohnungsübergabe noch die Anfertigung eines Übergabeprotokolls sind gesetzlich vorgeschrieben. Im Interesse von Vermieter und Mieter ist jedoch beides dringend angeraten.

10. Haftpflichtversicherung

Sofern Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht auch das Risiko „Vermietung“ mit einschließt, ist eine Wohnungs-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Sie kommt für Schäden auf, die von Ihrer vermieteten Wohnung ausgehen.

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