Das ändert sich 2020 für Immobilienkäufer

Letzte Chance auf Baukindergeld, steuerliche Förderung, geteilte Maklerkosten

Immobilienkäufer dürften noch 2020 von zwei neuen, allerdings noch nicht verabschiedeten Gesetzen profitieren. Die anhaltende Talfahrt der Zinsen könnte ihnen ein Extra-Geldgeschenk beim Hausbau oder -kauf bescheren.


Wie finanziere ich meinen Hausbau oder Immobilienkauf? Das ist die Kernfrage für alle, die sich ein eigenes Zuhause schaffen oder ihr Geld als Kapitalanlage in eine Immobilie investieren wollen. Im Bereich der Förderung und auch bei den Darlehenskonditionen sehen die Aussichten für 2020 gut aus.




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Mit dem Baukindergeld fördert der Staat seit Januar 2018 Familien mit Kindern, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Je Kind unter 18 Jahren gibt es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr über zehn Jahre. Da die Förderung Ende 2020 ausläuft, müssen Bauherren, die noch davon profitieren wollen, bis zum 31.12.2020 den Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Der Antrag auf Baukindergeld darf dann bis spätestens sechs Monate nach Einzug gestellt werden, spätestens aber am 31.12.2023.


Gut zu wissen: Das Land Bayern stockt das Baukindergeld je Kind um 300 Euro pro Jahr auf und zahlt zusätzlich einmalig eine Eigenheimzulage von 10.000 Euro. In Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit, das Baukindergeld in ein zinsloses Eigenkapitalersatz-Darlehen umzuwandeln. Der eigentlich erst nach Einzug ausgezahlte Zuschuss wird dann von der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorfinanziert.


Klimaschutzpaket: Sanierung soll steuerlich absetzbar werden


Wer eine Bestandsimmobilie kauft, muss oft erst noch in Wärmedämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung investieren, damit der Altbau energetisch auf zeitgemäßem Stand ist. Im Rahmen ihres "Klimaschutzprogramms 2030" will die Bundesregierung Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung an selbst genutzten Immobilien mit einem Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten fördern. Der Bonus soll über drei Jahre verteilt werden. Während die anderen Gesetzesvorhaben des Klimaschutzpakets vom Bundesrat gebilligt wurden, gab es gegen die geplanten Steuermaßnahmen zunächst Einwände seitens der Länder, die im Vermittlungsausschuss beraten wurden. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 18.12.2019 wurde dem Gesetzesvorhaben zugestimmt. Sogar die Kosten für einen Energieberater lassen sich künftig als Aufwendungen absetzen.



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Maklergebühren sollen geteilt werden


Wie teuer der Erwerb einer Immobilie wird, hängt nicht nur vom Kaufpreis, sondern auch von den Kaufnebenkosten ab. Dazu gehört die Maklerprovision, die je nach Bundesland zwischen knapp 3 und gut 7 Prozent liegt. Weil es bisher keine gesetzliche Regelung gab, wer diese Kosten übernimmt, wurde auch die Verteilung von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass zukünftig derjenige, der einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, mindestens die Hälfte der anfallenden Kosten übernimmt ("Bestellerprinzip"). Das würde vor allem Käufer in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen entlasten, die dort recht hohe Maklergebühren zwischen 6 und 7 Prozent bisher alleine tragen. Allerdings ist das Gesetz vom Bundesrat mit Empfehlungen zur Nachbesserung noch einmal an den Bundestag zurückverwiesen worden. Voraussichtlich kann es deshalb erst im Sommer oder Herbst 2020 in Kraft treten.


Beim Kauf auf aktuellen Energieausweis achten


Dieser Hinweis ist nicht neu, aber für Immobilienkäufer jedes Jahr aktuell: Energieausweise, die seit 2009 für alle Wohngebäude Pflicht sind, müssen nach 10 Jahren Laufzeit erneuert werden. Wer eine Bestandsimmobilie kauft, sollte daher darauf achten, dass der bisherige Eigentümer einen aktuellen Ausweis mit den energetischen Kennwerten des Hauses vorlegt.





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