Der Widerrufsjoker ist zurück

Fehler in Darlehensverträgen machen Umschuldung in günstigere Verträge möglich

Kunden der ING-Diba, einem der größten deutschen Baufinanzierer, haben gute Chancen, aus ihren Altverträgen auszusteigen – und das ohne eine kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung. Möglich macht dies ein Formfehler in vielen ING-Diba-Verträgen.

Seit März 2016 ist der Widerrufsjoker Geschichte (siehe Kasten unten). Doch die gesetzlichen Regelungen gelten nur für ganz bestimmte Verträge, die vor Juni 2010 abgeschlossen wurden. Die „Interessengemeinschaft (IG) Widerruf“ hat in vielen Verträgen der ING-Diba einen folgenschweren Formfehler gefunden, der einen Widerruf auch heute noch möglich macht.

Die zwei wichtigsten Kriterien:

  • der Vertrag wurde nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen
  • die Angabe einer Vertragslaufzeit fehlt

 

Darlehensnehmer, die einen Vertrag mit obigen Kriterien besitzen, können diesen kostenlos bei der IG Widerruf (www.widerruf.info) prüfen und sich beraten lassen. 

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Die Angabe der Vertragslaufzeit (damit ist nicht die Zeit der Zinsfestschreibung gemeint) sei eine Mitte 2010 vom Gesetzgeber festgelegte Pflichtangabe in Darlehensverträgen, erklärt Roland Klaus von der IG Widerruf: „Damit ist gemeint, dass die Bank dem Kunden mitteilen muss, wie lange das Darlehen laufen würde, bis es unter den gegebenen Voraussetzungen (gewählte anfängliche Tilgung und gewählter Zinssatz) vollständig zurückgezahlt wäre.“ Fehlt die Vertragslaufzeit, könne auch die Widerrufsfrist von üblicherweise 14 Tagen nicht beginnen. Deshalb sei auch noch Jahre später ein Widerruf möglich.

Hintergrund: Widerrufsjoker und Wohnimmobilienkreditrichtlinie


Warum sollten Kreditnehmer ihre bestehenden Verträge widerrufen? Weil es um viel Geld geht. Der Grund: die immer noch rekordverdächtig tiefen Bauzinsen. Die sind heute viel niedriger als etwa 2010. Bauherren, die damals einen Vertrag mit 4,0 Prozent Zinsen abgeschlossen haben, bekämen heute einen Kredit für rund 1,5 Prozent Zinsen. Der Widerrufsjoker eröffnet ihnen die Möglichkeit, den alten Vertrag zu kündigen und die restliche, noch abzuzahlende Summe auf einen neuen Kredit umzuschulden – dann zu günstigeren Konditionen. Das im Beispiel um 2,5 Prozent günstigere Darlehen würde ihnen mehrere tausend Euro Zinsen pro Jahr sparen. Vielen Widerrufsanträgen hat der Gesetzgeber am 21. März 2016 mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie einen Riegel vorgeschoben: Sie regelt unter anderem, dass der Widerruf von Kreditverträgen, die von 2002 bis Juni 2010 abgeschlossen wurden, seit dem 21. Juni 2016 nicht mehr möglich ist.



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