Die Phase der Zuteilung des Bausparvertrages ist die letzte Etappe vor der Auszahlung des Bauspardarlehens. Die Zuteilung erfolgt nicht - wie viele Bausparer vermuten – automatisch, sobald das erforderliche Bausparguthaben angespart ist. Denn bevor der Bausparvertrag endgültig zugeteilt werden kann, muss der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mindestsparzeit beträgt in der Regel 18 Monate. Das Mindestguthaben ist meistens 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. 
  • Der Bausparer muss auf die schriftliche Anfrage seines Kreditinstitutes antworten und angeben, ob er die Zuteilung annehmen möchte, um auf sein eingezahltes Guthaben zugreifen zu können.


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Mindestsparzeit und Mindestsparguthaben

Als erstes müssen die vertraglich festgelegte Mindestsparzeit und das Mindestsparguthaben erreicht sein. Die Mindestsparzeit beträgt in der Regel 18 Monate. Sie kann aber auch je nach Bauspartarif kürzer sein oder sogar bis zu 5 Jahre andauern. Das Mindestsparguthaben leitet sich ebenfalls aus dem gewählten Bauspartarif ab. Üblich ist ein Mindestguthaben von 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme. Tarifvarianten, die bis zu 50 Prozent bespart werden müssen, sind oft während der Vertragslaufzeit flexibler. Guthabenzins, Sollzins und Tilgungsbetrag können abgeändert werden. Verträge mit 40 Prozent Mindestsparguthaben erreichen jedoch schneller den geforderten Sollbetrag, somit kommt es auch schneller zur Zuteilung.

Zielbewertungszahl

Sind diese Bedingungen erfüllt, gibt es eine weitere Hürde auf dem Weg zur Zuteilung: die Zielbewertungszahl. Sie ist eine Bewertungszahl, die der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag aufweisen muss, um in der anschließenden Zuteilungsperiode berücksichtigt werden zu können. Die Bewertungszahl ergibt sich aus Sparguthaben und Spardauer im Verhältnis zur vereinbarten Bausparsumme und dem anschließenden Vergleich mit der Ansparleistung anderer Bausparer. Hohe Sparbeträge und eine kurze Ansparphase begünstigen die Zuteilung. Da in jeder Zuteilungsperiode nur eine begrenzte Geldsumme zur Auszahlung zur Verfügung steht, ist eine möglichst hohe Bewertungszahl wichtig für den Sparer, da sie eine frühere Zuteilung begünstigt. Alle für eine Auszahlung infrage kommenden Bausparverträge werden von den Kreditinstituten anhand ihrer Bewertungskennzahlen verglichen und in eine dementsprechende Reihenfolge gebracht. Das bedeutet, dass jene mit den besten Bewertungen zuerst ausgezahlt werden und alle nachfolgenden abwarten müssen.

Zuteilungsperiode

Zudem ist der Zuteilungszeitpunkt abhängig von der Zuteilungsperiode. Hat der Bausparvertrag zum Bewertungsstichtag einer Zuteilungsperiode nicht die Zielbewertungszahl erreicht, muss der Bausparer auf die Zuteilung bis zur Nächsten warten. Die Wartezeit bis zur folgenden Periode kann zwischen drei und sechs Monaten dauern. Fließen der Bausparkasse viele hohe Gelder in Form von neuen Sparraten zu, kann es zu einer Verkürzung der Wartezeit kommen. Häufig liegen jedoch zwischen dem Erreichen der Mindestzuteilungsvoraussetzungen und der tatsächlichen Zuteilung mehrere Monate.

Ablauf der Zuteilung

Hat ein Bausparer alle Kriterien erfüllt, steht der Auszahlung seines Bausparkredites nichts mehr im Wege. Um auf sein eingezahltes Guthaben zugreifen zu können, muss er auf die schriftliche Anfrage seines Kreditinstitutes antworten und angeben, ob er die Zuteilung annehmen möchte. Je nach persönlicher Situation und wirtschaftlicher Lage kann der Sparer entscheiden, eine der folgenden Möglichkeiten auszuwählen:

Zuteilung annehmen

In diesem Fall wird dem Sparer seine Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse ausgezahlt. Im nächsten Schritt muss das Bauspardarlehen beantragt werden, welches der Sparer in der darauffolgenden Darlehensphase mit regelmäßigen Zahlungen abzahlt.

Zuteilung verschieben

Möchte ein Sparer sein eingezahltes Guthaben noch nicht ausgezahlt bekommen, weil er etwa noch keine passende Immobilie oder kein Grundstück zur Bebauung gefunden hat, kann er eine Verschiebung der Auszahlung beantragen. In diesem Fall würde die Auszahlung um 12 Monate verschoben werden.

Teilweise Zuteilung annehmen

Möchten Bausparer nur einen Teil seines Guthabens ausgezahlt bekommen, kann er dies ebenfalls schriftlich beantragen. In diesem Fall wird nur der gewünschte Betrag von der Bausparkasse zur Auszahlung gebracht. Der Restbetrag wird weiterhin verwahrt und verzinst.

Zuteilung ablehnen mit Auszahlung

Sollten Sparer kein Interesse mehr an der Auszahlung der Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse haben, können sie die einfache Auszahlung ihrer eingezahlten Beträge beantragen. Eventuell angesammelte Bonuszahlungen und Rückerstattungen würden in diesem Fall mit ausgezahlt werden.

Zuteilung ablehnen ohne Auszahlung

Ist der richtige Zeitpunkt für eine Auszahlung noch nicht gekommen, haben Bausparer immer die Möglichkeit, die Zuteilung abzulehnen und ihren Bausparvertrag weiter zu besparen. In diesem Fall würde ihr Guthaben vermehrt werden und der Bausparvertrag wird weiterhin gleichbleibend verzinst.

Was tun während einer längeren Warteperiode?

Sollte der Zuteilungspunkt noch in weiter Ferne liegen und die Bewertungskennzahl nicht ausreichen, hat dies keine negativen Auswirkungen auf den Bausparvertrag, es verschiebt sich lediglich der Moment, in dem Sparer auf ihren Kredit zugreifen können. Da die Sparphase jedoch schon abgeschlossen ist sollte als erstes überprüft werden, ob es lohnenswert ist, weitere Einzahlungen in den Bausparvertrag vorzunehmen. Möglicherweise kam es zu wirtschaftlichen Veränderungen die eine bessere Verzinsung von angelegtem Guthaben ermöglichen und daher eine alternative Anlegemethode begünstigen. Sollte sich das Zinsniveau jedoch verschlechtert haben, ist es sinnvoll weiter in den Bausparvertrag einzuzahlen, da dieses Guthaben mit einem vertraglich festgelegten Zinssatz verzinst wird. Dadurch ist das angelegte Geld sicher und kann dann gewinnbringend in den Hauskauf oder -bau eingebracht werden.

Vorsicht vor zu genauer Planung

Der beim Abschluss des Bausparvertrages errechnete Zuteilungszeitpunkt ist nur eine Prognose, die auf Erfahrungswerten der Bausparkassen beruht. Es handelt sich immer um einen voraussichtlichen Zuteilungstermin, der nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden kann. Daher ist wichtig die persönliche Baufinanzierung nicht in Hinblick auf den prognostizierten Zuteilungstermin des Bausparvertrages auszurichten.


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