Diese Bedingungen über eine gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 26 DSGVO (nachfolgend „Verarbeitungsbedingungen“) finden Anwendung, wenn und soweit die Immobilien Scout GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis (in seiner jeweils gültigen Fassung) personenbezogene Daten unter gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeiten, und die europäische Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (nachfolgend „DSGVO“) hierauf Anwendung findet.

Diese Verarbeitungsbedingungen gelten ab dem Datum ihres Inkrafttretens und ersetzen alle zuvor geltenden Bestimmungen in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten.

Mit Setzens Unterzeichnung des Hauptvertrages akzeptiert der Auftraggeber diese Verarbeitungsbedingungen ausdrücklich. Die Immobilien Scout GmbH kann darauf vertrauen, dass die Person, die die Verarbeitungsbedingungen akzeptiert / den Hauptvertrag unterzeichnet, zur Abgabe dieser Erklärung im Namen des Auftraggebers berechtigt ist und die Verarbeitungsbedingungen gelesen und verstanden hat.

1. Gegenstand und Zwecke der gemeinsamen Verantwortung

(1)        Diese Verarbeitungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Verantwortlichen (nachfolgend auch „Parteien“ genannt) bei der gemeinsamen Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie finden auf alle Tätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Wirkbereiche Anwendung, bei denen Beschäftigte der Parteien oder durch sie beauftragte Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für die Verantwortlichen verarbeiten. Die Parteien haben die Mittel und Zwecke der nachfolgend näher beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten gemeinsam festgelegt.

(2)        Die Immobilien Scout GmbH erstellt für das jeweilige Wohnbauprojekt einmalig eine externe sowie interne Projektseite nach vom Auftraggeber gemachten Vorgaben und führt für den Auftraggeber, auf dessen Weisung, Onlinemarketingmaßnahmen auf den Projektseiten durch.

(3)        Die Parteien legen mit diesen Verarbeitungsbedingungen fest, dass sie für die Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Aufruf der Projektseiten, gemeinsam verantwortlich sind.

2. Wirkbereiche der Parteien

(1)        Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist die Immobilien Scout GmbH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Seitenbesucher verantwortlich, soweit sie die Logfiles, die statistische Auswertung und Bereitstellung der Statistik-Daten für Telefonanrufe und Performance sowie die Erhebung und Übermittlung der Kontaktdaten aus dem Kontaktformular betreffen.

(2)        Der Auftraggeber ist im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, soweit sie OM-Kampagnen und Data driven Advertisement, den Empfang der Kontaktdaten sowie die im Rahmen des Kontakts (über Kontaktformular oder Telefon) betreffen.  

(3)        Immobilienscout verwaltet für den Auftraggeber im Rahmen von Om-Kampagnen und data driven Advertisement erforderliche Einwilligungen. Im Übrigen stellen die Parteien jeweils selbst die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung durch sie sicher.

(4)        Der Parteien sind jeweils allein für weitere Speicherungen auf den eigenen Servern sowie eventuelle weitere Verarbeitungen der im Rahmen dieses Projekt erlangten personenbezogenen Daten verantwortlich.

3. Gegenstand der Verarbeitung

(1)        Gegenstand der Verarbeitung im Wirkbereich der Immobilien Scout GmbH, sind die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:

  • IP-Adressen
  • Kontaktdaten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer)
  • Statistiken (Telefonanrufe und Performance)

(2)        Gegenstand der Verarbeitung im Wirkbereich des Auftraggebers sind die folgenden Datenkategorien:

  • Kontaktdaten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer)
  • Trackingdaten
  • Statistische Auswertungen

4. Allgemeine Pflichten

(1)        Jede Partei gewährleistet im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch sie auch im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit durchgeführten Datenverarbeitungen innerhalb ihres jeweiligen Wirkbereichs.

(2)        Die Parteien ergreifen insbesondere die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Artikeln 12 bis 22 DSGVO, zu wahren.

(3)        Die Parteien speichern die personenbezogenen Daten in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format.

(4)        Die Parteien unterrichten sich gegenseitig unverzüglich, wenn bei der Datenverarbeitung eine Verletzung von Bestimmungen dieser Verarbeitungsbedingungen oder anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, festgestellt wird.

(5)        Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder Datenverarbeitungen stehenden Fakten, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen jeweils zu dokumentieren.

5. Transparenzpflichten und Betroffenenrechte

(1)        Impressumspflichtiger Betreiber der Seite Bleibt der Auftraggeber. Entsprechend unterliegen diesem auch die Transparenzplichten nach der DSGVO. Das schließt die Information über die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein.

(2)        Immobilien Scout GmbH wird den Auftraggeber bei der Erstellung der erforderlichen Datenschutzinformationen nach Artikeln 12, 13 und 14 DSGVO für die Projektseiten nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen.  Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Einzelheit zum konkret erforderlichen Umfang sowie zur Form der Transparenzpflichten Nach der DSGVO derzeit noch Gegenstand von Diskussionen und nicht höchstrichterlich geklärt sind und wird den Vorschlag der Immobilien Scout GmbH selbst überprüfen und Immobilien Scout GmbH auf ggf. erforderliche Änderungen hinweisen.

(3)        Betroffene Personen können die ihnen aus den Artikeln 15 bis 22 DSGVO zustehenden Rechte gegenüber beiden Partien geltend machen.

(4)        Für den Fall, dass eine betroffene Person gegenüber einer der Parteien Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geltend macht, ist Immobilien Scout GmbH solange für die Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Personen allein verantwortlich, bis die Daten an den Auftraggeber übermittelt wurden.

(5)        Macht eine betroffene Person nach der Übermittlung gegenüber einer der Parteien Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von personenbezogenen Daten oder auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten geltend, ist der Auftraggeber für die Erfüllung der Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich und wird dies Immobilien Scout GmbH gemäß Artikel 19 DSGVO unverzüglich mitteilen.

(6)        Die Parteien werden sich in allen Fällen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte im erforderlich Umfang unterstützen und erforderliche Mitteilungspflichten nach Artikel 19 DSGVO beachten.

6. Mitzuteilende Verstöße / Meldepflichten

(1)        Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich, wenn sie feststellen, dass sie oder einer ihrer Mitarbeiter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen Festlegungen aus diesem Vertrag verstoßen haben.

(2)        Soweit eine der Parteien aufgrund eines Vorkommnisses nach Abs. 1 gesetzliche Meldepflichten, insbesondere nach Artikeln 33 und 34 DSGVO treffen, ist sie verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber der anderen Partei mitzuteilen, soweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Unterstützung notwendig und angemessen ist. die andere Partei ist im Falle der Mitteilung zur Mitwirkung verpflichtet.

7. Haftung

(1)        Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)        Sind beide Parteien an der Verarbeitung beteiligt und sind sie gemäß Artikel 82 Absatz 2 und 3 DSGVO für einen durch die Verarbeitung verursachten Schaden verantwortlich, so haften sie für den gesamten Schaden. Im Innenverhältnis haften die Parteien nur für Schäden, die innerhalb ihres jeweiligen Wirkbereiches entstanden sind. Hat eine Partei gemäß Absatz 1 vollständigen Schadenersatz für den erlittenen Schaden gezahlt, so ist sie berechtigt, von der anderen Partei den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der ihrem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht.

8. Vertraulichkeit und Datensicherheit

(1)         Die Parteien stellen innerhalb ihres Wirkbereiches sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 Absatz 3, 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

(2)        Die Parteien haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche in Bezug auf die Daten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einhalten. Sie haben hierzu angemessene Datensicherheitsvorkehrungen (Artikel 32 ff. DSGVO) zu treffen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit.

(3)        Die Parteien treffen gemäß Artikel 32 Absatz 1 Satz 1 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

9. Schlussbestimmungen

(1)        Ergänzungen und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform; Mündliche Nebenabreden haben die Parteien nicht getroffen.

(2)        Immobilen Scout ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber spätestens 14 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen als genehmigt. Immobilen Scout wird mit der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung auf die vorgesehene Bedeutung besonders hinweisen.

(3)        Es gilt deutsches Recht einschließlich der DSGVO. Als Gerichtsstand wird für beide Parteien Berlin vereinbart.

Stand: August 2020