In einem Übergabeprotokoll wird nach Beendigung eines Mietverhältnisses die Übergabe einer Wohnung im vertragsgemäßen Zustand schriftlich festgehalten. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen das Übergabeprotokoll unterzeichnen.
Inhalte des Übergabeprotokolls
Das Übergabeprotokoll sollte vor allem zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten verfasst werden. Im Übergabeprotokoll werden die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas, die Übergabe der Schlüssel, der Zustand und etwaige Mängel der Mietsache sowie die Zahlung/Rückzahlung der Kaution dokumentiert. Ein Übergabeprotokoll sollte natürlich vor dem Umzug auch für die neue Wohnung gemeinsam mit dem neuen Vermieter unterzeichnet werden, um den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Einzugs zu dokumentieren. Grundsätzlich gilt, dass ein Übernahmeprotokoll immer in zweifacher Ausführung vorliegen muss, so dass jeweils Mieter und Vermieter ein Exemplar erhalten können.
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Übergabeprotokoll für Sie zusammengestellt.