Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die dauerhaft mit Gras oder grasähnlichen Pflanzen bewachsen sind, nennt man Grünland. Die auf diesen Wiesen und Weiden entstehende Biomasse wird meist als Viehfutter oder als nachwachsender Rohstoff zur Erzeugung von Biogas genutzt.

Bei der Grundstücksbewertung ist der Wert von Grünland von der geschätzten Ertragsfähigkeit der Fläche anhängig. Der Richtwert hierfür ist der beste Grünland-Boden Deutschlands. Von seiner Bodenbeschaffenheit ausgehend bekommt das Grünland in anderen Regionen des Landes einen entsprechend verminderten Wert zugewiesen. Humusreichtum, durchschnittliche Jahrestemperatur, Wasserverhältnisse und Abschläge, zum Beispiel für eine schwierig zu bewirtschaftende Hanglage, fließen in diese Berechnung mit ein. Das Ergebnis, die Grünlandgrundzahl, wird beim Erwerb oder Verkauf von Grünland als Maßzahl herangezogen.

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    Beim zuständigen Katasteramt sind die Liegenschaften und, in den meisten Fällen, die Bewertungen des zu erwerbenden oder veräußernden Flurstückes registriert. Beim Erwerb von Grünland, und vor einer eventuellen Nutzung, sollte diese Kennzahl, die zur genauen Berechnung des tatsächlichen Grünland-Wertes maßgeblich ist, dort eingesehen werden.

    Grünlandprämie von der Europäischen Union

    Im Gegensatz zum Ackerland, welches „umgebrochen“ wird, ist Grünland dauerhaft bewachsen und wird meist durch Mähen oder durch das Grasen des Viehs bewirtschaftet. Die 2010 und 2011 gewährte Grünlandprämie, die von der EU subventioniert wurde, ist inzwischen in eine normale Betriebsprämie bei tatsächlicher wirtschaftlicher Nutzung des Grünlandes umgewandelt worden. Auch eine Umnutzung von Grünland in Ackerland ist durch neues EU-Recht in Deutschland aus ökologischen Gründen nur noch auf Antrag, mit besonderer Begründung, möglich.

    Die Nutzung als so genanntes Wechselgrünland, bei dem sich ein- oder mehrjähriger Ackerbau mit einer Grünland-Nutzung abwechselt, hilft bei der Regeneration des Bodens, erhöht die Bodenfruchtbarkeit und wird deshalb bevorzugt genehmigt. Zunehmend wird artenreiches Grünland auch im Landschaftsschutz und in der Schaffung von Naturraum in seiner Ursprünglichkeit einfach belassen, und dient damit vorwiegend dem Naturschutz.

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