Seit Juli 2008 gilt die schrittweise Einführung eines so genannten Energieausweises. Dieser bezieht sich auf die Energieeffizient von Wohn- wie auch Nichtwohngebäuden. Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Diese Verbindlichkeit bezieht sich seit dem 1. Januar 2009 auf Wohngebäude aller Baujahre und seit 1. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude.
Er energetische Zustand einer Immobilie wird in einem Energieausweis auf vier Seiten dokumentiert.
Auf der ersten Seite eines Energieausweises findet man allgemeine Angaben zum Gebäude. Dazu gehören unter anderem die Adresse, der Typ, das Baujahr, wie auch Angaben zur Gebäudenutzfläche und der Anlagentechnik. Ferner sind Hinweise aufgeführt, die Aussagen zur Verwendung des Ausweises machen und Angaben zur energetischen Qualität einer Immobilie machen. Gegebenenfalls kann dem Papier auch ein Foto der betreffenden Immobilie beigefügt werden.
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