Einem Unternehmer stehen für die Realisierung seines unternehmerischen Vorhabens verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die Optionen reichen von der Repräsentanz über kleine und größere Personengesellschaften bis hin zu Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder Aktiengesellschaft.
Bevor Gründer eine Rechtsform für ihr Unternehmen wählen, sollten sie sich folgende Fragen stellen und beantworten:
Wer sofort starten will, für den ist die Gründung eines Einzelunternehmens zu empfehlen. Es ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Denn hier sind keine besonderen Formalitäten wie zum Beispiel ein Gesellschaftervertrag oder Mindestkapital erforderlich. Eine Handelsregistereintragung als eingetragener Kaufmann (e.K) ist nur notwendig, wenn der Jahresumsatz über 260.000 Euro und der Gewinn über 25.000 Euro liegt.
Den Gegensatz zur Personengesellschaft bildet die Kapitalgesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft ist meist die richtige Unternehmensform für reifere und größere Unternehmen. Hier haftet die Gesellschaft, denn durch die Gründung von Kapitalgesellschaften wird eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten und einem eigenen Namen geschaffen. Die Gesellschafter treten nicht notwendig nach außen auf. Die Gesellschaft selbst schließt Verträge, besitzt Vermögen und muss Steuern bezahlen. Die Haftung ist auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Erforderlich ist ein Mindestkapital, auch sind die Pflichten zur Buchführung in ihrem Umfang größer als bei Personengesellschaften.
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