Eine beliebte, weil das Haftungsrisiko minimierende Sonderform stellt zudem die Kombination von GmbH und KG zur so genannten GmbH & Co. KG dar. In einer solchen Personengesellschaft fungiert als einzig persönlich haftender KG-Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH, die wiederum in ihrer Haftung auf ihr Einlagekapital beschränkt ist.
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