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Sondergebiete (SO)

Unter Sondergebieten versteht man Gebiete, die der Erholung dienen, mit Immobilien wie zum Beispiel Wochenendhäusern, Ferienhäusern oder Campingplätzen. Für weitere Sondergebiete (SO) muss die Art und Nutzung dargestellt und festgesetzt werden, zum Beispiel Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Ladengebiete, Messen, Hochschulen und weitere.

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