Umgangssprachlich versteht man unter Bauerwartungsland solche Grundstücke, bei denen in Zukunft mit einer Bebaubarkeit zu rechnen ist. Anhaltspunkte dafür, dass Land Bauerwartungsland ist, findet man im Flächennutzungsplan (FNP), wo das Gebiet z. B. als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet sein kann, für deren Bebauungsrichtlinien jedoch noch keine detaillierten Bestimmungen in Form eines Bebauungsplanes festgesetzt sind. Ebenfalls lassen die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde und das entsprechende Verhalten der planenden Behörden, z. B. durch Ausbau der Kanalisation und anderer Versorgungsleitungen, auf künftiges Bauland schließen. Die Erwartung von Bauland schlägt sich normalerweise in einem bereits höheren Preis am Markt nieder.

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