Der Nominalzins ist die Gebühr, die für die Bereitstellung eines Darlehens vom Darlehnsgeber verlangt wird. Der Nominalzins vernachlässigt im Gegensatz zum Effektivzins die Darlehensnebenkosten.
Die Bezeichnung Nominalzins wurde im Jahre 2008 durch den Begriff Sollzins abgelöst.
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