Ein Cap-Darlehen unterscheidet sich von anderen Krediten durch einen variablen Zinssatz. Der so genannte Cap bezeichnet die obere Grenze, die die Höhe der Zinsen nicht überschreiten darf und ist somit eine Absicherungsmethode für die Risiken variabler Darlehen.
Bei einem normalen Darlehen wird der Zinssatz in der Regel über einige Jahre festgelegt. Bei einem Cap-Darlehen dagegen ist der Zinssatz variabel. Der Zinssatz wird wie bei einem variablen Darlehen an die sich verändernden ökonomischen Bedingungen angepasst. Die Zinsschwankungen werden von den meisten deutschen Kreditinstituten nach dem Zinssatz des allgemein anerkannten EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ermittelt. Der Zinssatz des Cap-Darlehens ist für den Kreditnehmer insofern abgesichert, dass eine verbindliche Obergrenze vertraglich festgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Schwankungen des EURIBOR sich nur zu einem bestimmten Punkt nach oben niederschlagen. Dieser Punkt wird als Cap bezeichnet. Die Zinsschwankungen nach unten werden jedoch voll berücksichtigt. Der Darlehensnehmer zahlt für diese die Cap-Prämie, eine Art Versicherung. Um die Kosten der Prämie in Grenzen zu halten, kann zusätzlich ein Floor, eine Zinsuntergrenze, festgelegt werden. Das bedeutet, dass selbst wenn der Zins unter diese Grenze fällt, der Darlehensnehmer den vereinbarten Zinssatz zahlen muss. Für den Floor erhält der Kunde eine Prämie. Die Kombination dieser beiden Produkte nennt man in der Finanzwelt Collar.
Der Kreditnehmer schließt mit einem Cap-Darlehen einen sicheren Kreditvertrag ab, der sein Budget in einem festgesetzten Rahmen belastet und diesen nicht übersteigt. Jedoch profitiert der Kreditnehmer voll davon, wenn der Kapitalmarkt sich dahingehend verändert, dass die Zinsen bzw. der EURIBOR sinken. Der Bankkunde muss dann entsprechend niedrigere Raten zurückzahlen. Diese Kreditform hat das Risiko des sich verändernden Zinssatzes, das jedoch überschaubar bleibt.
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